Abgeordnete Das Gejammer über den "Diäten-Hammer"
Wenn es um die Diäten der Bundestagsabgeordneten geht, dann lässt der alte Raffke-Vorwurf nicht lange auf sich warten. So ist es jetzt auch. Aber gibt es überhaupt Grund zur Aufregung?
"So einfach geht Gehaltserhöhung ... aber nur wenn Sie Abgeordneter sind" - so schlagzeilte die "Bild"-Zeitung am Donnerstag. Dann folgte die lange Liste der 504 Bundestagsabgeordneten, die am Mittwoch dafür stimmten, dass ihre Diäten in den kommenden vier Jahren mit den Durchschnittslöhnen steigen. Wie bisher übrigens auch schon.
Es war der zweite Tag in Folge, an dem das Blatt auf die Abgeordneten eindrosch und ihre vermeintliche Gier geißelte, die sie "still und leise" zu befriedigen versucht hätten. Wenn die "Bild" nicht gewesen wäre, die den "ausgeheckten Plan zunichte" machte!
Aber gibt es den "Diäten-Hammer" überhaupt? Oder ist es einfach so, dass die Abgeordneten machen können, was sie wollen - wenn sie mehr Geld bekommen sollen, dann wird sich immer jemand empören, selbst wenn die normale Lohnentwicklung der Maßstab ist.
Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Worum geht es?
Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 (3), dass die Bundestagsabgeordneten "Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung" haben. Was angemessen ist, darüber wird seit Jahr und Tag gestritten, zumal die Parlamentarier nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts - in einem transparenten Verfahren - selbst über die Höhe ihrer sogenannten Diäten entscheiden.
Das Abgeordnetengesetz sieht für die Höhe der Entschädigung eine Referenzgröße vor: die Besoldung einfacher Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes. Deren Bezüge wurden bislang von Abgeordneten aber nicht erreicht.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Selbstbedienungsvorwürfe hatte eine Kommission unter Leitung des ehemaligen FDP-Justizministers Edzard Schmidt-Jortzig im Jahr 2013 eine automatische Anpassung der Diäten vorgeschlagen: Diese soll sich am sogenannten Nominallohnindex orientieren. Damit berechnet das Statistische Bundesamt jedes Jahr, wie sich der Durchschnittsverdienst der Deutschen verändert hat. Die Bezüge der Abgeordneten sollen jährlich zum 1. Juli entsprechend steigen (oder auch sinken). Vorteil: Die Abgeordneten müssen nicht jedes Mal unter dem Dauerfeuer ihrer Kritiker von Neuem aushandeln, wie viel mehr sie bekommen sollen.
2014 beschloss der Bundestag den Automatismus, 2016 wurde er erstmals angewandt. Das Gesetz sieht vor, dass ein neu gewählter Bundestag die Regelung innerhalb von drei Monaten nach seiner Konstituierung bestätigen muss, damit sie für die gesamte Wahlperiode gültig bleibt. Im aktuellen Fall hätte das also bis zum 24. Januar 2018 geschehen müssen.
Am Mittwoch beschloss der Bundestag mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen, die Regelung weiter anzuwenden.
Wie hoch ist die Abgeordnetenentschädigung aktuell?
Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2017 monatlich 9541,74 Euro (114.501 Euro im Jahr). Sie ist einkommensteuerpflichtig. Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden nicht erhoben, aber auch keine Leistungen daraus gezahlt. Krankenkassenbeiträge zahlen die Abgeordneten wie normale Arbeitnehmer.
Abgeordnetenentschädigung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages
Zeitabschnitt | Entschädigung (steuerpflichtig) |
---|---|
1.7.-31.12.2000 | 6623 Euro (12.953 DM) |
1.1.-31.12.2001 | 6749 Euro (13.200 DM) |
1.1.-31.12.2002 | 6878 Euro |
1.1.-31.12.2003 | 7009 Euro |
1.1.-31.12.2004 | 7009 Euro |
1.1.-31.12.2005 | 7009 Euro |
1.1.-31.12.2006 | 7009 Euro |
1.1.-31.12.2007 | 7009 Euro |
1.1.-31.12.2008 | 7339 Euro |
1.1.-31.12.2009 | 7668 Euro |
1.1.-31.12.2010 | 7668 Euro |
1.1.-31.12.2011 | 7668 Euro |
1.1.-31.12.2012 | 7960 Euro |
1.1.-31.12.2013 | 8252 Euro |
1.1.-30.6.2014 | 8252 Euro |
1.7.-31.12.2014 | 8667 Euro |
1.1.-31.12.2015 | 9082 Euro |
1.1.-30.6.2016 | 9082 Euro |
1.7.-30.6.2017 | 9327 Euro |
1.7.2017-30.6.2018 | 9542 Euro |
Quelle: Deutscher Bundestag
Neben der eigentlichen Entschädigung erhalten die Parlamentarier noch eine steuerfreie Pauschale von monatlich 4318,38 Euro. Damit sollen etwa Wahlkreisbüros oder Fahrten in den Wahlkreis finanziert werden. Für Mitarbeiter dürfen Abgeordnete 20.870 Euro ausgeben.
Öffentliche Verkehrsmittel und Züge der Deutschen Bahn dürfen Abgeordnete kostenlos nutzen, Kosten für Inlandsflüge werden ersetzt, wenn sie in Ausübung des Mandats erfolgen.
Worüber gibt es nun Empörung?
Die Aufregung, die vor allem von der "Bild"-Zeitung forciert wird, rührt von den besonderen Umständen her: "Keine Regierung, aber sie erhöhen sich schon die Diäten", titelte das Blatt am Dienstag. die Botschaft: Die Politiker hätten noch nichts geleistet, stopften sich aber schon mal die Taschen voll.
Der Bund der Steuerzahler gab gerne den Kronzeugen für die Empörung, AfD und Linke stiegen schnell mit ein, auch im Netz machten viele ihrem Ärger Luft. Am Donnerstag legte die "Bild" dann mit dem Abgeordnetenpranger nach.
Ist die Aufregung berechtigt?
Wie gesagt: Kritik an den Diäten gibt es seit jeher. Aber unter anderem genau wegen des ewigen Raffke-Vorwurfs wurde der Automatismus mit der Kopplung an die Lohnentwicklung eingeführt. Und Teil der geltenden Regelung ist eben auch, dass sie binnen drei Monaten nach der Konstituierung des Bundestages erneuert werden muss - ganz gleich, ob das Land schon eine Regierung hat oder nicht.
Diese Frist wurde in der Empörung wenn überhaupt nur beiläufig erwähnt. Im Übrigen wurden mit dem Beschluss vom Mittwoch nicht die Diäten erhöht, sondern nur der Mechanismus zu deren weiterer Entwicklung bekräftigt. Die nächste Anpassung steht erst im Sommer an.
Gesagt werden muss auch: Dass die Abgeordneten ordentlich bezahlt werden, ist angesichts des Arbeitsaufwandes und der mit dem Mandat verbundenen Verantwortung berechtigt. In der Wirtschaft verdienen Führungskräfte deutlich besser.
Die Abgeordneten haben also gute Argumente, das Thema offensiv und transparent anzugehen. Wenn man ihnen etwas vorwerfen kann, dann, dass sie sich vor diesem Hintergrund eher ungeschickt anstellten. Denn tatsächlich überließ man es der "Bild"-Zeitung, den Antrag von Union, SPD und FDP auf der Tagesordnung zu entdecken. Die Aussprache darüber wurde erst kurzfristig angesetzt. Man hätte ahnen können, dass der Vorwurf kommen wird: Die haben was zu verbergen!
Logisch, dass da auch die AfD ihre Chance witterte. Allerdings hatten sich die Rechtspopulisten zuvor offenbar weder im Vor-Ältestenrat noch in der Runde der Parlamentarischen Geschäftsführer zu dem Thema geäußert oder eine Debatte darüber im Plenum gefordert. Die treffende Entgegnung der Grünen-Fraktionsmanagerin Britta Haßelmann auf die AfD-Kritik in der Bundestagsdebatte wurde in den sozialen Netzwerken eifrig geteilt:
phw