Schlappe für Schwarz-Gelb: Karlsruhe erklärt Wahlrecht für verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht fordert deutliche Korrekturen am deutschen Wahlrecht. Die bisherige Fassung ist laut Karlsruher Urteil verfassungswidrig, sie erlaubt etwa zu viele Überhangmandate. Nun muss das Parlament noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2013 eine Neuregelung finden.

Karlsruhe - Das Bundestagswahlrecht ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf am Mittwoch die von der schwarz-gelben Koalition 2011 durchgesetzte Wahlrechtsreform als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und die vom Grundgesetz garantierte Chancengleichheit der Parteien (Az.: 2 BvE 9/11). Die bisherige Regelung lasse zu, dass Überhangmandate in einem Umfang anfallen, "der den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufhebt", befanden die Richter. Damit muss noch vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr ein neues Wahlrecht beschlossen werden.

Union und FDP hatten das neue Wahlrecht gegen den Willen der Opposition beschlossen. SPD, Grüne und mehr als 3000 Bürger klagten daraufhin in Karlsruhe. Zentraler Streitpunkt waren die Überhangmandate, von denen in der Regel die großen Parteien profitieren.

Dazu urteilten die Karlsruher Richter nun deutlich:

  • Die Richter beanstandeten vor allem den Effekt des sogenannten negativen Stimmgewichts. Dieses kann dazu führen, dass die Abgabe einer Stimme der jeweiligen Partei bei der Berechnung der Abgeordnetenzahl im Ergebnis schadet. Grund hierfür ist die Bildung von Sitzkontingenten in den einzelnen Bundesländern.
  • Die bisherige Regelung lasse zu, dass Überhangmandate in einem Umfang anfallen, "der den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufhebt", befanden die Karlsruher Richter. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil Sitze zustehen. Bei der Bundestagswahl 2009 gab es 24 Überhangmandate, die alle an die Union fielen. Das Verfassungsgericht setzte nun selbst eine "zulässige Höchstgrenze von etwa 15 Überhangmandaten".

In der mündlichen Verhandlung Anfang Juni hatten die Richter bereits deutliche Zweifel gezeigt, ob eine große Zahl von Überhangmandaten bei Bundestagswahlen zulässig sei. Ein verfassungsgemäßes Wahlrecht sei das unverzichtbare Fundament einer funktionierenden Demokratie, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle damals schon.

Bereits im Juli 2008 hatten die Karlsruher Richter das Wahlrecht für teilweise verfassungswidrig erklärt. Sie gaben dem Bundestag eine Frist von drei Jahren, um eine Neuregelung auf den Weg zu bringen. Die Parteien schafften es jedoch erst mit Verspätung, sich auf eine Neuregelung zu einigen.

"Trotz einer großzügig bemessenen, dreijährigen Frist für den Wahlgesetzgeber, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen, ist das Ergebnis - das ist übereinstimmende Auffassung im Senat - ernüchternd", sagte Verfassungsgerichts-Präsident Andreas Voßkuhle nun. "Angesichts der Vorgeschichte des neuen Wahlrechts sieht der Senat keine Möglichkeit, den verfassungswidrigen Zustand erneut für eine Übergangszeit zu akzeptieren."

Die Zeit für ein neues Wahlrecht drängt

Viel Zeit bleibt für eine erneute Reform nicht. Der letztmögliche Termin für die kommende Bundestagswahl ist der 27. Oktober 2013. Sollte sich die Politik nicht einigen können, könnte das Gericht zur Not selbst ein Übergangswahlrecht formulieren.

Die SPD reagierte erfreut auf das Urteil. "Das ist ein guter Tag für unsere Demokratie und für die Bürgerinnen und Bürger", sagte der parlamentarische Geschäftsführer Thomas Oppermann. "Die Koalition muss jetzt reden. Ein erneuter Alleingang ist nicht mehr möglich. Wir stehen für schnelle Gespräche bereit."

Die FDP will darauf rasch eingehen. "Die Tür zu gemeinsamen Verhandlungen steht weit offen", sagte der FDP-Wahlrechtsexperte Stefan Ruppert. "Das bewährte deutsche Wahlrecht bleibt in seinen Grundzügen erhalten", erklärte der FDP-Politiker. Die Änderungswünsche des Gerichts seien "technischer Natur und gut umsetzbar".

ffr/dpa/Reuters/AFP/dapd

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insgesamt 355 Beiträge
shatreng 25.07.2012
Hält sich die Regierung bei ihren Entscheidungen eigentlich irgendwann mal an die Verfassung? Die sollte man mal vom Verfassungsschutz überwachen lassen.
Zitat von sysopDas Bundesverfassungsgericht fordert deutliche Korrekturen am deutschen Wahlrecht. Die bisherige Regelung ist laut Urteil der Karlsruher Richter verfassungswidrig. Bundesverfassungsgericht erklärt Wahlrecht für verfassungswidrig - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,846221,00.html)
Hält sich die Regierung bei ihren Entscheidungen eigentlich irgendwann mal an die Verfassung? Die sollte man mal vom Verfassungsschutz überwachen lassen.
anon11 25.07.2012
Welche Politiker haben wieder mal ihre verfassungsfeindliche Einstellung offen gelegt und ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet? warum wedren solche Verfassungsfeinde nicht sofort aus allen politischen Ämtern und [...]
Zitat von sysopDas Bundesverfassungsgericht fordert deutliche Korrekturen am deutschen Wahlrecht. Die bisherige Regelung ist laut Urteil der Karlsruher Richter verfassungswidrig. Bundesverfassungsgericht erklärt Wahlrecht für verfassungswidrig - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,846221,00.html)
Welche Politiker haben wieder mal ihre verfassungsfeindliche Einstellung offen gelegt und ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet? warum wedren solche Verfassungsfeinde nicht sofort aus allen politischen Ämtern und Mandaten entfernt?
anderton 25.07.2012
Es ist eine Schande! Unsere "Regierung" bewegt sich permanent am Rande der Verfassung und übertritt diese Grenze viel zu oft. Das alles bleibt für alle Beteiligten natürlich folgenlos. Das kann auf Dauer nicht gut für [...]
Zitat von sysopDas Bundesverfassungsgericht fordert deutliche Korrekturen am deutschen Wahlrecht. Die bisherige Regelung ist laut Urteil der Karlsruher Richter verfassungswidrig. Bundesverfassungsgericht erklärt Wahlrecht für verfassungswidrig - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,846221,00.html)
Es ist eine Schande! Unsere "Regierung" bewegt sich permanent am Rande der Verfassung und übertritt diese Grenze viel zu oft. Das alles bleibt für alle Beteiligten natürlich folgenlos. Das kann auf Dauer nicht gut für unsere Demokratie sein!
gewgaw 25.07.2012
Jetzt nur noch den ESM als gegenstandslos erklären und alle sind zufrieden.
Jetzt nur noch den ESM als gegenstandslos erklären und alle sind zufrieden.
franko_potente 25.07.2012
3 Jahre und keine Lösung? Übergangswahlrecht? Nun, ich bin ja kein Freund von Radikallösungen, aber wer es in 3 Jahrne nciht schafft, sich hierzu zu einigen, gehört entlassen. Auflösung es Parlarments, Neuwahlen wegen [...]
Zitat von sysopDas Bundesverfassungsgericht fordert deutliche Korrekturen am deutschen Wahlrecht. Die bisherige Regelung ist laut Urteil der Karlsruher Richter verfassungswidrig. Bundesverfassungsgericht erklärt Wahlrecht für verfassungswidrig - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,846221,00.html)
3 Jahre und keine Lösung? Übergangswahlrecht? Nun, ich bin ja kein Freund von Radikallösungen, aber wer es in 3 Jahrne nciht schafft, sich hierzu zu einigen, gehört entlassen. Auflösung es Parlarments, Neuwahlen wegen erwiesener Unfähigkeit. Sperre der Politiker für zwei Legislaturperioden. Oder statt Übergangswahlrecht ein König.
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  • Mittwoch, 25.07.2012 – 10:09 Uhr
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Wahlrecht
Direktwahl mit der Erststimme, Verhältniswahl mit der Zweitstimme und eine Verteilung der Bundestagssitze in einem möglichst gerechten Proporz der Bundesländer - die Anforderungen an das deutsche Wahlsystem sind vielfältig. Das 2011 reformierte Wahlrecht ist nicht nur kompliziert, es verstößt einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zufolge auch gegen die Chancengleichheit der Parteien und ist damit verfassungswidrig. Fallen demnach bei Wahlen mehr als 15 Überhangmandate an, muss dafür ein Ausgleich geschaffen werden.

Das Urteil betrifft außer der ausgleichslosen Zuteilung von Überhangmandaten die Vergabe von Zusatzmandaten für Rundungseffekte sowie das weiterhin mögliche sogenannte negative Stimmgewicht.






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