Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Asylbewerber müssen ab sofort mehr Geld bekommen

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Leistungen für Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge für menschenunwürdig erklärt. Sie lägen unterhalb des Existenzminimums und müssen ab sofort erheblich angehoben werden, entschieden die Richter.

Karlsruhe - Die staatlichen Hilfen für Asylbewerber müssen ungefähr auf das Niveau von Sozialhilfe und Hartz IV erhöht werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil. Demnach reichen die bisherigen Leistungen für Asylbewerber nicht zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus.

Nun muss der Gesetzgeber die Höhe der Zuwendungen unverzüglich neu berechnen, entschieden die Richter. Bis dahin gilt jedoch eine Übergangsregelung, nach der die meisten der rund 130.000 Asylbewerber und Flüchtlinge ab sofort und zum Teil rückwirkend Leistungen erhalten, die sich an den Sozialleistungen für Deutsche orientierten.

Demnach erhalten die Betroffenen von nun an Leistungen in Höhe von 336 Euro monatlich. Davon müssen 130 Euro "für die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens" in bar ausbezahlt werden. Bislang lag dieser Betrag bei 40 Euro. Die Übergangsregelung gilt rückwirkend ab 2011 für alle noch nicht rechtskräftig ergangenen Bescheide.

Die gesetzlich festgelegten Sozialleistungen für Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge sind seit 1993 nicht mehr erhöht worden. Sie liegen bei monatlich 224 Euro und damit um bis zu 47 Prozent unter den Hartz-IV-Regelsätzen - die zurzeit 374 Euro für Erwachsene betragen und eigentlich als Existenzminimum gelten. Der Erste Senat urteilte nun, die Höhe der Geldleistungen sei evident unzureichend, weil sie trotz erheblicher Preissteigerungen in Deutschland so lange nicht verändert worden sei.

Kläger leben seit vielen Jahren in Deutschland

Daher seien die entsprechenden Regelungen mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums unvereinbar, das nicht nur Deutschen, sondern "gleichermaßen" auch allen Ausländern zustehe, die sich in der Bundesrepublik aufhalten. Dieses Grundrecht umfasst neben der "physischen Existenz des Menschen" auch die "Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen" und ein "Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben".

Amnesty International begrüßte das Urteil: "Seit langem war offensichtlich, dass die bisher gewährten Leistungen für ein menschenwürdiges Leben nicht ausreichen. Zudem sind sie diskriminierend", sagte Asylexpertin Diana Engel. Nun müsse die Bundesregierung endlich handeln und dafür sorgen, dass die Betroffenen Leistungen erhielten, die ihr menschenwürdiges Existenzminimum sicherten.

Von dem Urteil sind zurzeit rund 130.000 Asylbewerber und geduldete Ausländer betroffen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatte im Vorfeld Zweifel, dass 224 Euro monatlich das Existenzminimum eines Erwachsenen decken und legte das Gesetz deshalb den Karlsruher Verfassungsrichtern zur Prüfung vor. Konkret ging es um Klagen zweier seit langem in Deutschland lebenden Flüchtlingen. Einer von ihnen, ein Kurde, war 2003 aus dem Irak geflohen. Er wird seither in Deutschland geduldet. Die Klägerin des zweiten Verfahrens, ein elfjähriges Mädchen, wurde sogar in Deutschland geboren. Ihre Mutter war aus Nigeria geflohen. Inzwischen hat das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit.

Der Erste Senat hatte am 20. Juni 2012 mündlich darüber verhandelt. Dabei hatten die Richter die Diskrepanz zwischen Hartz-IV-Sätzen und den Leistungen für Asylbewerber kritisiert. Ursprünglich sollten Asylbewerber ab 1993 Naturalleistungen und nur ausnahmsweise Geldzahlungen erhalten. Als das Gutscheinsystem in der Praxis auf Schwierigkeiten stieß, stiegen jedoch die meisten Bundesländer auf Geldleistungen um. In den Regionen, in denen noch Sachleistungen gewährt werden, muss laut dem Urteil die Höhe des Taschengelds von 40 auf 130 Euro erhöht werden.

Aktenzeichen: 1 BvL 10/10 und 2/11

fdi/dpa/dapd/AFP/Reuters

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insgesamt 420 Beiträge
gbk666 18.07.2012
Vernünftig, bei den ärmsten der armen in Deutschland muss ned noch weiter gespart werden. Es sollten aber mehr vernünftige Maßnahmen und Auflagen zur Integration erfolgen. Es kann nicht sein, das viele Asylbewerber auch nach [...]
Vernünftig, bei den ärmsten der armen in Deutschland muss ned noch weiter gespart werden. Es sollten aber mehr vernünftige Maßnahmen und Auflagen zur Integration erfolgen. Es kann nicht sein, das viele Asylbewerber auch nach zig Jahren kaum Deutsch können und somit auch kaum Interessant für den Arbeitsmarkt sein können. Ich schenke Asylanten aus Rheine (nrw) immer wieder alte Kleider von mir, die Leute leben wirklich sehr arm und deutlich an der Grenze, allerdings sehe ich auch viele Fälle in denen die Familien anscheinend überhaupt nicht begreifen woher das Geld kommt und keinste Bemühungen zur Integration annehmen. Sprachkurse werden leider wohl nur besucht wenn man es muss.
anonym07 18.07.2012
Es gibt kein Recht auf Sozialleistungen, schon garnicht für Nicht-Einwohner. Mit dieser Argumentation müsste man dann nämlich die ganze Welt kostenlos versorgen. Das klingt zwar alles schön und gerecht, doch ist es in der Praxis [...]
Es gibt kein Recht auf Sozialleistungen, schon garnicht für Nicht-Einwohner. Mit dieser Argumentation müsste man dann nämlich die ganze Welt kostenlos versorgen. Das klingt zwar alles schön und gerecht, doch ist es in der Praxis nicht bezahlbar. Dieses Recht gehört abgeschafft, vor allem in Zeiten riesiger Staatsschulden. Wenn es schon einen Anspruch auf Sozialleistungen geben soll, dann sollte dieser daran festgemacht werden, wielange der/diejenige in die deutsche Sozialkasse eingezahlt hat. Das würde zumindest meinem Gefühl von Gerechtigkeit entsprechen.
unimatrix 18.07.2012
Fernab jeder Polemik finde ich es verstörend, dass ein Verfassungsgericht in einem aufgeklärten und freiheitlichen Land wie Deutschland ständig auftreten muss um verfassungsfeindliche Gesetze zu stoppen, oder dem Gesetzgeber [...]
Zitat von sysopDas Bundesverfassungsgericht verlangt höhere Sozialleistungen für Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge. Die bisherigen Sätze lägen unterhalb des Existenzminimums, urteilten die Richter. Seit 1993 sind sie nicht mehr angehoben worden. Bundesverfassungsgericht spricht Asylbewerbern mehr Geld zu - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,845029,00.html)
Fernab jeder Polemik finde ich es verstörend, dass ein Verfassungsgericht in einem aufgeklärten und freiheitlichen Land wie Deutschland ständig auftreten muss um verfassungsfeindliche Gesetze zu stoppen, oder dem Gesetzgeber dabei helfen muss, die Würde des Menschen korrekt einzunorden.
grmlfimmel 18.07.2012
Nichts gegen Kriegsflüchtlinge die für ihre Situation nichts können. Allerdings muss man auch bedenken, dass wenn diese Leistungen angehoben werden, weit mehr als nur Kriegsflüchtlinge Anspruch darauf erheben. Mal ehrlich. Wir [...]
Nichts gegen Kriegsflüchtlinge die für ihre Situation nichts können. Allerdings muss man auch bedenken, dass wenn diese Leistungen angehoben werden, weit mehr als nur Kriegsflüchtlinge Anspruch darauf erheben. Mal ehrlich. Wir sind nicht die Wohlfahrtsorganisation von ganz Europa und weiter. Hab sogar mal auf Spiegel TV gesehen wie gut es sich mit den ganzen Sozialleistungen auf einmal leben lässt. Spiegel TV ist zwar relativ populistisch, aber ein Kern Wahrheit hat es dennoch
Cocorossa 18.07.2012
Ein existenzminimum sollte schon gewährleistet sein. Viel wichtiger ist es aber, die Prüfung auf Asylberechtigung zu beschleunigen, und dann Sprachkurse zu ermöglichen, damit die Asylanten schnellstens in den Arbeitsmarkt zu [...]
Ein existenzminimum sollte schon gewährleistet sein. Viel wichtiger ist es aber, die Prüfung auf Asylberechtigung zu beschleunigen, und dann Sprachkurse zu ermöglichen, damit die Asylanten schnellstens in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Es kann ja wohl nicht sein, das einerseits gejammert wird (Fachkräftemängel), andernseits die Asysbewerber nicht arbeiten dürfen, obwohl sie gut ausgebildet sein.
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  • Mittwoch, 18.07.2012 – 10:08 Uhr
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Die Frage, wer asylberechtigt ist, ist in Art. 16a Grundgesetz geregelt und wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entsprechend entschieden. Um als asylberechtigt anerkannt zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Die antragstellende Person muss Verfolgung erlitten haben bzw. ihr muss Gewalt oder Freiheitsentzug mit hoher Wahrscheinlichkeit im Herkunftsland bei Rückreise drohen.

Ehegatten und minderjährige Kinder von Asylberechtigten erhalten in der Regel ebenfalls Asyl (Familienasyl).

Sogenannte "Asylerhebliche Merkmale" sind zudem nach dem Wortlaut der Genfer Flüchtlingskonvention (GK) die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe und politische Überzeugung (GFK-Flüchtlinge).

Allgemeine Notsituationen – wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Arbeitslosigkeit – sind damit als Gründe für eine Asylgewährung ausgeschlossen.



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