Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Regierung hat Rechte des Bundestags verletzt
Die Bundesregierung hat bei den Verhandlungen über den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM den Bundestag nicht ausreichend informiert. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Damit gaben die Richter einer Klage der Grünen recht.
Karlsruhe - Die Bundesregierung muss das Parlament bei Verhandlungen zur Euro-Rettung schneller und besser informieren. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Damit stärken die Karlsruher Richter einstimmig erneut die Rechte des Bundestags.
Die Regierung habe das Parlament bei den Verhandlungen über den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM nicht ausreichend informiert. Das Gleiche gelte für den Euro-Plus-Pakt zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik.
Die Entscheidung hat keine direkten Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Beschlüsse zur Euro-Rettung. Das Urteil dürfte aber die Regierung künftig dazu verpflichten, das Parlament besser zu informieren.
Geklagt hatte die Bundestagsfraktion der Grünen. Diese wirft der Regierung vor, das Parlament bei den Verhandlungen über den Euro-Rettungsschirm ESM nicht rechtzeitig und ausreichend unterrichtet zu haben. Dies sei auch der Fall bei den Plänen zur einer verstärkten wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit gewesen, beim sogenannten Euro-Plus-Pakt. Die Grünen sind nicht gegen die Maßnahmen, sie wollen nur früher und genauer Bescheid wissen, was in Brüssel verhandelt wird.
"Nicht bloß nachvollziehende Rolle"
Die Entscheidung sei "ein weiterer wichtiger Baustein in einer Reihe von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung parlamentarischer Verantwortung im Rahmen der europäischen Integration", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Nach dem Grundgesetz muss die Regierung in Angelegenheiten der Europäischen Union (EU) Bundestag und Bundesrat "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" unterrichten.
"Die Unterrichtung muss dem Bundestag eine frühzeitige und effektive Einflussnahme auf die Willensbildung der Bundesregierung eröffnen", sagte Voßkuhle. Das Parlament dürfe nicht in "eine bloß nachvollziehende Rolle" geraten. Deshalb müsse die Regierung den Bundestag informieren, bevor sie nach außen wirksame Erklärungen abgibt.
Bei längeren Verhandlungsprozessen reiche es nicht aus, wenn die Information in einem Gesamtpaket erfolge: Die Richter stellten ausdrücklich fest, dass die Regierung auch Zwischenergebnisse und Entwürfe an die Abgeordneten weiterleiten muss.
"Ein guter Tag für die Demokratie in Deutschland und Europa!"
Volker Beck, der Parlamentsgeschäftsführer der Grünen, twitterte kurz nach Verkündung des Urteils: "Sieg! Ein guter Tag für die Demokratie in Deutschland und Europa!" Becks Kollege von der SPD, Thomas Oppermann, nannte das Urteil eine "schwere Blamage für die Bundesregierung". Es müsse nun noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Rettungsschirm ESM und Fiskalpakt eingearbeitet und umgesetzt werden. Die Bundesregierung habe "eine Bringschuld gegenüber Parlament und Öffentlichkeit".
Die Bundesregierung hatte unter anderem argumentiert, es sei unpraktikabel, jeden Verfahrensschritt mit dem Bundestag abzustimmen. Diesen Einwand nahmen die Karlsruher Richter ernst, stellten aber fest: Viele Elemente des demokratischen Systems seien auf den ersten Blick dabei hinderlich. Gerichtspräsident Voßkuhle: "Auf längere Sicht gesehen bilden diese Elemente aber (...) das Fundament eines leistungsfähigen, stabilen und ausgewogenen Gemeinwesens, das von den Bürgerinnen und Bürgern wirklich mitgetragen wird." Demokratie habe ihren Preis. "Bei ihr zu sparen, könnte aber sehr teuer werden."
Die Verfassungsrichter haben in der Vergangenheit bereits mehrmals die zentrale Rolle des Bundestags bei der europäischen Integration betont: Zuletzt bremsten sie Pläne, wichtige Entscheidungen über Maßnahmen zur Euro-Rettung auf ein Geheimgremium aus nur neun Abgeordneten zu übertragen.
heb/dpa/AFP
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