Berlin Brandenburg: Richter weisen Klagen gegen Großflughafen zurück
Der neue Flughafen Berlin Brandenburg darf in Betrieb gehen. Die Anwohner sind vor dem Bundesverwaltungsgericht mit ihren Klagen gescheitert. Die Richter billigten die Planung des Milliardenprojekts.
Leipzig/Berlin - Das Planfeststellungsverfahren für den neuen Hauptstadtflughafen muss nicht wieder aufgerollt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Richter wiesen die Klagen von mehreren Anwohnern und der Gemeinde Kleinmachnow gegen die Planung des Milliardenprojekts zurück.
Diese waren rechtlich gegen die Baugenehmigung des Hauptstadtflughafens Berlin Brandenburg vorgegangen. Sie bezweifeln, dass der Planfeststellungsbeschluss des Airports rechtmäßig zustande gekommen ist. Im Bauantrag waren andere Flugrouten eingetragen als die, die letztlich festgelegt wurden. Nun werden Menschen vom Fluglärm betroffen sein, die damit nicht gerechnet hatten und beim Planfeststellungsbeschluss nicht zu Wort kamen.
Die Kläger fühlen sich von der Flughafengesellschaft und dem brandenburgischen Infrastrukturministerium bewusst getäuscht. Sie wollten erreichen, doch noch gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen zu können, obwohl die Frist dafür längst abgelaufen ist. Außerdem stellen sie den Planfeststellungsbeschluss an sich in Frage. Er ist ihrer Ansicht nach "wegen gravierender Mängel" nicht gültig.
Der Vorsitzende Richter sagte in seiner Urteilsbegründung: "Für den Vorwurf der Arglist sieht der Senat keine Anhaltspunkte." Allerdings sehe das Gericht Mängel im Planfeststellungsverfahren. Diese hätten sich aber nicht auf das Ergebnis ausgewirkt.
Das höchste Verwaltungsgericht hatte 2006 in einem Mammutprozess die Klagen von 4000 Anwohnern gegen das "Verkehrsprojekt Deutsche Einheit" bereits abgewiesen - damit ist der Planfeststellungsbeschluss eigentlich rechtskräftig. Die Kläger vertraten jedoch die Auffassung, dass das Urteil der Leipziger Richter auf falschen Angaben basiere.
Nach dem Urteil steht der Eröffnung des Flughafens zumindest juristisch nichts mehr im Weg. Dennoch dauert es noch bis zur Eröffnung - wegen technischer Schwierigkeiten beim Bau: Nach zwei Verschiebungen ist die Inbetriebnahme nun für März 2013 geplant. Weitere Entscheidungen werden für die Sitzung des Flughafen-Aufsichtsrats am 16. August erwartet.
Hätte das Bundesverwaltungsgericht das Planstellungsverfahren gekippt, hätte dies den ohnehin schon problematischen Bau noch einmal erheblich verzögert. Die Richter hatten bereits in der mündlichen Verhandlung Anfang Juli betont, dass Anwohner bereits 2004 gegen den Planfeststellungsbeschluss hätten klagen können.
Die Flughafengesellschaft sowie die Regierungschefs von Berlin und Brandenburg, Klaus Wowereit und Matthias Platzeck (beide SPD), begrüßten den Urteilsspruch. Der Flughafen gehört den Ländern Berlin und Brandenburg sowie dem Bund. Dagegen kündigte die Bürgerinitiative Kleinmachnow an, dass sie eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erwägt.
heb/dpa/dapd
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