Waffeneinsatz im Inneren: Bundeswehr-Urteil entzweit Koalition

Die schwarz-gelbe Regierung legt das Karlsruher Urteil zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren äußerst verschieden aus. Verteidigungs- und Innenminister, beide von der Union, sehen sich bestätigt. Die FDP-Justizministerin hingegen warnt davor, die Armee als Hilfspolizei zu sehen.

Phantom-Jäger der Bundeswehr: Einsätze im Inneren nur in engen Grenzen Zur Großansicht
dapd

Phantom-Jäger der Bundeswehr: Einsätze im Inneren nur in engen Grenzen

Berlin - Für die Bundesjustizministerin war nach dem Urteil aus Karlsruhe eines klar: "Die Bundesrepublik ist mit dem Grundsatz groß geworden, dass die Bundeswehr kein Hilfspolizist ist." Für die FDP in der Regierungsverantwortung bleibe das "handlungsleitend", so Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. "Nicht alles, was verfassungsrechtlich möglich ist, ist politisch richtig", die Trennung von innerer und äußerer Sicherheit "ist und bleibt richtig", betonte die Vize-FDP-Chefin.

Anders reagierten Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) auf den Beschluss der höchsten Richter. Er bestätige "die Rechtsauffassung der Bundesregierung im Kern", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung. Eine der wichtigsten Aufgaben des Staates sei es, die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, "gerade auch in Extremfällen". Die beiden Minister der Union kündigten an, Folgerungen aus der Entscheidung gründlich prüfen zu wollen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss zum Luftsicherheitsgesetz entschieden, dass die Bundeswehr künftig "militärische Kampfmittel" für die Abwehr von Terrorangriffen im Inland einsetzen darf.

Eingeschränkt wurde dies aber auf die Gefahrenabwehr in Ausnahmefällen von "katastrophischem Ausmaß".Unberührt von der Entscheidung der Richter blieb das Verbot, eine Passagiermaschine abschießen zu lassen, um ein möglicherweise größeres Unglück zu verhindern. Der Erste Senat des Verfassungsgericht hatte 2006 entschieden, Menschenleben dürften nicht gegen Menschenleben aufgerechnet werden. Bayern und Hessen hatten gegen die im Luftsicherheitsgesetz vorgesehene Befehlskette geklagt. Im Bundesverfassungsgericht standen sich die Auffassungen des Ersten und Zweiten Senats jedoch diesmal in zentralen Fragen gegenüber, die jetzt das Plenum - also Erster und Zweiter Senat zusammen - entschied.

Demnach dürfen unter sehr engen Voraussetzungen militärische Waffen zum Schutz der inneren Sicherheit eingesetzt werden. Dies darf nur die Bundesregierung als Kollegialorgan anordnen. Voraussetzung ist ein überregionaler Katastrophennotstand. Unter den 16 Richtern legte allerdings der Richter Reinhard Gaier zu einem Teil des Urteils ein abweichendes Votum vor.

Die Karlsruher Richter entschieden zudem, dass nur die Bundesregierung und nicht der Verteidigungsminister allein den Einsatz des Militärs zum Schutz der inneren Sicherheit befehlen darf. Damit muss das Luftsicherheitsgesetz geändert werden. Nach dessen aktueller Fassung reicht ein Befehl des Verteidigungsministers, um Kampfflugzeuge etwa zur Abwehr von Attentätern in gekaperten Flugzeugen aufsteigen zu lassen.

SPD und Grüne reagieren zurückhaltend

In einer gesonderte Stellungnahme gegenüber der Agentur dpa nannte de Maizière den Beschluss eine "bedeutende Entscheidung". "Bedeutend vor allem auch deshalb, weil sich das Bundesverfassungsgericht mit einer Plenarentscheidung zu einer neuen Rechtsprechung entschlossen hat", so der CDU-Politiker . "Die Schutzpflicht des Staates hat zu Recht Vorrang gegenüber Zuständigkeitsfragen der Sicherheitsbehörden." Die Bundeswehr werde im Ernstfall "hoch verantwortlich ihre Befugnisse wahrnehmen".

Die Entscheidung wurde nicht nur in der Koalition, sondern auch von den Parteien im Bundestag unterschiedlich bewertet. "Der Beschluss bestätigt die bisherige Auffassung der Union, dass es terroristische Anschläge geben kann, bei deren Abwehr die Polizei allein überfordert wäre", erklärte der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl. Er sprach von einer Entscheidung der Richter "für die Sicherheit der Bürger".

Von einer "Verfassungsänderung durch die Hintertür" sprach dagegen die Linken-Politikerin Ulla Jelpke. Sie kritisierte den Richterspruch als "Türöffner zur weiteren Militarisierung der Innenpolitik und damit zur Aushebelung demokratischer Rechte".

Auf die strengen Auflagen wies hingegen der SPD-Innenexperte Michael Hartmann hin. "Es ist gut, dass das Verfassungsgericht auch weiterhin einen bewaffneten Militäreinsatz im Inneren grundsätzlich ausschließt, indem es diesen allenfalls als letztes Mittel zulässt", erklärte er in Berlin. Auf dieser Grundlage könnten auch künftig "konservative Kreise keinesfalls die Bundeswehr zum Hilfssheriff degradieren". Hartmann kritisierte allerdings, dass das Gericht die von ihm genannten Ausnahmesituationen nicht definiert habe.

Ähnlich die Grünen. Der Karlsruher Beschluss sei "alles andere als ein Freifahrtschein für einen Bundeswehreinsatz im Inland", erklärte der Grünen-Verteidigungsexperte Omid Nouripour. Es sei gut, dass das Gericht die Grenzen dafür "eng gesteckt" habe.

sev/dpa/Reuters/AFP

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1. Auch hier trifft das Folgende zu:
prontissimo 17.08.2012
Zitat von sysopDie schwarz-gelbe Regierung legt das Karlsruher Urteil zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren äußerst verschieden aus. Verteidigungs- und Innenminister, beide von der Union, sehen sich bestätigt. Die FDP-Justizministerin hingegen warnt davor, die Armee als Hilfspolizei zu sehen. Bundeswehr-Urteil: Koalition deutet Karlsruher Spruch unterschiedlich - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,850676,00.html)
Wenn alle politischen Richtungen unisono sich über ein BVefG - Urteil freuen ist was faul im Staate. Oberfaul in diesem Falle sogar.
2. Hurraaa, geschafft!! Endlich!
SpieFo 17.08.2012
Zitat von sysopDie schwarz-gelbe Regierung legt das Karlsruher Urteil zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren äußerst verschieden aus. Verteidigungs- und Innenminister, beide von der Union, sehen sich bestätigt. Die FDP-Justizministerin hingegen warnt davor, die Armee als Hilfspolizei zu sehen. Bundeswehr-Urteil: Koalition deutet Karlsruher Spruch unterschiedlich - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,850676,00.html)
Endlich können wir die Bundeswehr im Innern einsetzten! Nahezu unbegrenzt![/zyn] Wie denn? Nun, wir haben eine Gummiauslegung, wieder einmal. Die Einsaztbereiche werden immer weiter aufgeweicht werden. Nein, nicht? Bitteschön: Vom den ursprünglichen Gedanken und Intentionen des Grundgesetzes ist heute nicht mehr viel übrig geblieben, man denke nur an das Brief- und Fernmeldegeheimnis. Wer kann den die Innenminister daran hindern, die Polizei derart "abzurüsten", daß nur noch die Bundeswehr die entsprechende, jedoch notwendige Kompetenz besitzt? Dann bleibt ja nur noch übrig, die Bundeswehr zu rufen, da sie die Mittel besitzt, eine innere Notlage abzuwenden. Daß diese Notlage(mangelnde Ausrüstung bei der Polizei) über einen politishc so gewollten Umweg "erreicht" wurde, nun, das ist eben nicht justiziabel. Das Karlsruher Urteil ist ein gewaltiges Fehlurteil. das hätten die Richter so nicht entscheiden dürfen.
3. Weichenstellung
Bezahler 17.08.2012
Zitat von sysopDie schwarz-gelbe Regierung legt das Karlsruher Urteil zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren äußerst verschieden aus. Verteidigungs- und Innenminister, beide von der Union, sehen sich bestätigt. Die FDP-Justizministerin hingegen warnt davor, die Armee als Hilfspolizei zu sehen. Bundeswehr-Urteil: Koalition deutet Karlsruher Spruch unterschiedlich - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,850676,00.html)
So nach und nach werden die Weichen gestellt. Jetzt muß nur noch der Inflationsschutz für die Beamten her. Dann kann unsere Führungsriege den Euro endlich in den Orkus der Geschichte fahren lassen. Unsere Regenten sitzen derweil im trockenen und schicken uns den Knüppel aus den Sack.
4. Was sind denn katastrophale Ausmaße?
muxonarization 17.08.2012
Wenn gerade der Abschuss eines Jumbos, der Richtung Atommeiler im Sinkflug ist, verboten ist - was ist denn dann eine anzunehmende Katastrophe? Ein Anschlag auf eine Militärbasis? Wohl kaum. Nichtmal 9/11 kann als Katastrophe herhalten. Der 2004er Weihnachtstsunami war eine Katastrophe, oder das Beben von Haiti. Oder die Asse, um mal im Land zu bleiben. Und natürlich die Wahl unserer jetzigen Bundesregierung. Aber wie soll gerade in letzterem Fall der Soldat noch zwischen gut und böse unterscheiden, wenn seine Vorgesetzten von ebendieser nach Belieben ausgetauscht werden? Das ist sehr überspitzt dargestellt. Der Sarrazin hatte schon Recht, Deutschland schafft sich ab. Aber von oben herab. Es ist zum Davonlaufen.
5.
TheBlind 17.08.2012
Zitat von prontissimoWenn alle politischen Richtungen unisono sich über ein BVefG - Urteil freuen ist was faul im Staate. Oberfaul in diesem Falle sogar.
Unsere sogenannten Eliten bekämpfen nun das Volk, der Artikel 20 Abs. 4 wurde außer Kraft gesetzt. Jeder Widerstand wird mit Waffengewalt inkl. Tötung geahndet. (siehe Lissaboner Vertrag).
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  • Freitag, 17.08.2012 – 16:38 Uhr
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