Waffeneinsatz im Inneren: Bundeswehr-Urteil entzweit Koalition
Die schwarz-gelbe Regierung legt das Karlsruher Urteil zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren äußerst verschieden aus. Verteidigungs- und Innenminister, beide von der Union, sehen sich bestätigt. Die FDP-Justizministerin hingegen warnt davor, die Armee als Hilfspolizei zu sehen.
Berlin - Für die Bundesjustizministerin war nach dem Urteil aus Karlsruhe eines klar: "Die Bundesrepublik ist mit dem Grundsatz groß geworden, dass die Bundeswehr kein Hilfspolizist ist." Für die FDP in der Regierungsverantwortung bleibe das "handlungsleitend", so Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. "Nicht alles, was verfassungsrechtlich möglich ist, ist politisch richtig", die Trennung von innerer und äußerer Sicherheit "ist und bleibt richtig", betonte die Vize-FDP-Chefin.
Anders reagierten Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) auf den Beschluss der höchsten Richter. Er bestätige "die Rechtsauffassung der Bundesregierung im Kern", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung. Eine der wichtigsten Aufgaben des Staates sei es, die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, "gerade auch in Extremfällen". Die beiden Minister der Union kündigten an, Folgerungen aus der Entscheidung gründlich prüfen zu wollen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss zum Luftsicherheitsgesetz entschieden, dass die Bundeswehr künftig "militärische Kampfmittel" für die Abwehr von Terrorangriffen im Inland einsetzen darf.
Eingeschränkt wurde dies aber auf die Gefahrenabwehr in Ausnahmefällen von "katastrophischem Ausmaß".Unberührt von der Entscheidung der Richter blieb das Verbot, eine Passagiermaschine abschießen zu lassen, um ein möglicherweise größeres Unglück zu verhindern. Der Erste Senat des Verfassungsgericht hatte 2006 entschieden, Menschenleben dürften nicht gegen Menschenleben aufgerechnet werden. Bayern und Hessen hatten gegen die im Luftsicherheitsgesetz vorgesehene Befehlskette geklagt. Im Bundesverfassungsgericht standen sich die Auffassungen des Ersten und Zweiten Senats jedoch diesmal in zentralen Fragen gegenüber, die jetzt das Plenum - also Erster und Zweiter Senat zusammen - entschied.
Demnach dürfen unter sehr engen Voraussetzungen militärische Waffen zum Schutz der inneren Sicherheit eingesetzt werden. Dies darf nur die Bundesregierung als Kollegialorgan anordnen. Voraussetzung ist ein überregionaler Katastrophennotstand. Unter den 16 Richtern legte allerdings der Richter Reinhard Gaier zu einem Teil des Urteils ein abweichendes Votum vor.
Die Karlsruher Richter entschieden zudem, dass nur die Bundesregierung und nicht der Verteidigungsminister allein den Einsatz des Militärs zum Schutz der inneren Sicherheit befehlen darf. Damit muss das Luftsicherheitsgesetz geändert werden. Nach dessen aktueller Fassung reicht ein Befehl des Verteidigungsministers, um Kampfflugzeuge etwa zur Abwehr von Attentätern in gekaperten Flugzeugen aufsteigen zu lassen.
SPD und Grüne reagieren zurückhaltend
In einer gesonderte Stellungnahme gegenüber der Agentur dpa nannte de Maizière den Beschluss eine "bedeutende Entscheidung". "Bedeutend vor allem auch deshalb, weil sich das Bundesverfassungsgericht mit einer Plenarentscheidung zu einer neuen Rechtsprechung entschlossen hat", so der CDU-Politiker . "Die Schutzpflicht des Staates hat zu Recht Vorrang gegenüber Zuständigkeitsfragen der Sicherheitsbehörden." Die Bundeswehr werde im Ernstfall "hoch verantwortlich ihre Befugnisse wahrnehmen".
Die Entscheidung wurde nicht nur in der Koalition, sondern auch von den Parteien im Bundestag unterschiedlich bewertet. "Der Beschluss bestätigt die bisherige Auffassung der Union, dass es terroristische Anschläge geben kann, bei deren Abwehr die Polizei allein überfordert wäre", erklärte der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl. Er sprach von einer Entscheidung der Richter "für die Sicherheit der Bürger".
Von einer "Verfassungsänderung durch die Hintertür" sprach dagegen die Linken-Politikerin Ulla Jelpke. Sie kritisierte den Richterspruch als "Türöffner zur weiteren Militarisierung der Innenpolitik und damit zur Aushebelung demokratischer Rechte".
Auf die strengen Auflagen wies hingegen der SPD-Innenexperte Michael Hartmann hin. "Es ist gut, dass das Verfassungsgericht auch weiterhin einen bewaffneten Militäreinsatz im Inneren grundsätzlich ausschließt, indem es diesen allenfalls als letztes Mittel zulässt", erklärte er in Berlin. Auf dieser Grundlage könnten auch künftig "konservative Kreise keinesfalls die Bundeswehr zum Hilfssheriff degradieren". Hartmann kritisierte allerdings, dass das Gericht die von ihm genannten Ausnahmesituationen nicht definiert habe.
Ähnlich die Grünen. Der Karlsruher Beschluss sei "alles andere als ein Freifahrtschein für einen Bundeswehreinsatz im Inland", erklärte der Grünen-Verteidigungsexperte Omid Nouripour. Es sei gut, dass das Gericht die Grenzen dafür "eng gesteckt" habe.
sev/dpa/Reuters/AFP
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