Berlin - Die frühere RAF-Terroristin Inge Viett muss nach Protesten gegen ein Bundeswehrgelöbnis 225 Euro Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte die heute 65 Jahre alte Rentnerin am Donnerstag wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt.
Viett hatte sich am 20. Juni 2008 vor dem Berliner Reichstag gegen den Fußboden gestemmt, als Beamte sie zu einem Polizeifahrzeug bringen und ihre Personalien feststellen wollten. Die Richterin sagte am Donnerstag, die Angeklagte habe sich zwar "aktiv", aber mit "geringem Widerstand" gegen ihre Festnahme gewehrt. Das Gelöbnis, an dem auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Altkanzler Helmut Schmidt (SPD) teilnahmen, wurde von etwa 200 Bundeswehrgegnern gestört.
Vom Vorwurf der versuchten Befreiung eines gefangenen Demonstranten wurde Viett freigesprochen. Sie habe vielmehr beschwichtigen wollen, als sie einen Polizisten am Arm packte, argumentierte die Richterin. Der Demonstrant habe auf dem Boden gelegen, als ihn drei Beamte wegzerren wollten. Viett hatte zur Sache geschwiegen. In einer persönlichen Erklärung kritisierte sie das öffentliche Bundeswehrgelöbnis als Ausdruck von Großmachtpolitik. Zum Prozess war es gekommen, nachdem sie Widerspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte.
Viett hatte während des gesamten Prozess keine Angaben zur Sache gemacht. Auch nach der Urteilsverkündung wollte sie sich nicht äußern. Das Verfahren gegen die zweite Frau, eine Berliner Sozialarbeiterin, wurde bereits Anfang Oktober gegen Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro eingestellt.
1975 war Ex-Terroristin Viett an der Entführung des Berliner CDU-Politikers Peter Lorenz beteiligt. 1981 schoss sie in Paris einen Polizisten an, der bis heute gelähmt ist. Sie tauchte danach mehrere Jahre in der früheren DDR unter. 1992 wurde sie wegen versuchten Polizistenmordes zu 13 Jahren Haft verurteilt. Fünf Jahre später kam Viett auf Bewährung frei. Sie nahm in den vergangenen Jahren immer wieder an linken Demonstrationen teil.
kgp/dpa/ddp/AFP
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