Berlin - Die Unionsfraktion im Bundestag will eine verbindliche Lohnuntergrenze einführen. Eine Arbeitsgruppe verständigte sich am Mittwoch nach monatelangem Ringen darauf, Mindestlöhne künftig von einer Kommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften festlegen zu lassen. "Es wird eine tarifoffene verbindliche Lohnuntergrenze eingeführt", heißt es in einem Eckpunktepapier. "Eine ständige Kommission der Tarifpartner setzt die Höhe der allgemeinen verbindlichen Lohnuntergrenze fest."
Die Kommission soll nach dem Willen der Union aus jeweils sieben Vertretern der arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite bestehen. Die Beschlüsse sollen mit einfacher Mehrheit fallen können und jährlich überprüft werden. Für den Fall einer Nicht-Einigung "innerhalb einer gesetzlich festzulegenden angemessenen Frist" ist ein Schlichtungsverfahren vorgesehen. Sollte sich das Gremium nicht auf einen Schlichter einigen, werde darüber das Los entscheiden.
Der von der Kommission festgelegte Mindestlohn muss von der Regierung unverändert per Rechtsverordnung umgesetzt werden. Das Gremium erhalte auch die Möglichkeit, Ausnahmen von der Lohnuntergrenze zu bestimmen. Ebenso sollen Differenzierungen nach Branchen, Regionen und Arbeitnehmergruppen möglich sein. Als Orientierung bei der Lohnfindung soll sich die Kommission nach den Plänen der Union an den bereits bestehenden bundesweit vereinbarten Untergrenzen orientieren. Der allgemeine Mindestlohn soll nicht in Branchen gelten, in denen es geltende Tarifverträge gibt.
FDP blockt bei Mindestlöhnen ab
Die CDU hatte sich auf ihrem Bundesparteitag im November vergangenen Jahres in Leipzig dafür ausgesprochen, die Einführung einer allgemein verbindliche Lohnuntergrenze anzustreben. Dieser Auftrag wurde nun umgesetzt. Ob der Plan jemals Gesetz wird, ist allerdings ungewiss. Denn dafür ist die die Union auf die Zustimmung ihres Koalitionspartners FDP angewiesen.
Die Liberalen lehnen einen Mindestlohn bislang aber ab. "Für die Koalition ändert sich nichts", betonte Wirtschaftsminister und FDP-Chef Philipp Rösler nach Bekanntwerden der Einigung in der Union. Er verwies auf den Koalitionsvertrag, in dem ein gesetzlicher Mindestlohn nicht vorgesehen ist. Auch FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle bekräftigte, er sehe bei diesem Thema keinen Handlungsbedarf.
Die Union hofft dennoch, dass sie die FDP zum Umdenken bewegen kann. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), die das Mindestlohn-Konzept mitausgearbeitet hat, sprach von einem "bestechenden Modell" und "Marktwirtschaft pur". Es gehe um faire Löhne, die keine Arbeitsplätze zerstören -diese Argumente könnten auch die FDP überzeugen, glaubt von der Leyen. Die Ministerin will das Modell noch in dieser Legislaturperiode umsetzen.
Unions-Fraktionsvize Michael Fuchs, der sich als Vertreter des Wirtschaftsflügels der Union lange gegen Mindestlöhne gesträubt hat, hob hervor, dass die Tarifautonomie mit dem Kompromiss voll erhalten bleibe. Die Politik halte sich bei der Findung der Lohnuntergrenze weitestgehend heraus. Der Wirtschaftsflügel könne dem Vorhaben daher "voll und ganz zustimmen".
Die Arbeitgeber wollen von Zustimmung dagegen nichts wissen. Der Vorschlag der Union sei "nichts anderes als ein gesetzlicher Mindestlohn", sagte Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt. Er machte deutlich, dass seine Hoffnungen auf der FDP ruhten, den Unions-Vorstoß abzublocken. "Ich begrüße die klare Haltung des Bundeswirtschaftsministers in dieser Sache", sagte Hundt.
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hält den Unions-Vorschlag hingegen für völlig unzureichend. Da die Lohnuntergrenzen nur für tarifvertragsfreie Bereiche gelten sollten, gebe es für viele Unternehmen einen Anreiz, sich "Pseudo-Gewerkschaften als Partner für Hungerlohn-Tarifverträge zu suchen oder selbst solche zu gründen", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Dort gelte dann keine Lohnuntergrenze. Der Unions-Vorschlag verhindere daher keine Armutslöhne.
Gegenwärtig gibt es in Deutschland elf Branchen mit vier Millionen Beschäftigten, für die Mindestlöhne auf Grundlage von Tarifverträgen auch für tarifungebundene Unternehmen vorgeschrieben sind. Das Arbeitsministerium hat die geltenden Lohnuntergrenzen per Verordnung für die gesamte Branche vorgeschrieben. Es sind keine gesetzlichen Mindestlöhne, weil sie zuvor von Gewerkschaften und Arbeitgebern in Tarifverträgen ausgehandelt wurden.
syd/phw/dapd/Reuters/dpa
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