Von Georg Bönisch und Klaus Wiegrefe
Der 2009 gefasste Beschluss der Bundesregierung, umfangreich Geheimakten der alten Bundesrepublik freizugeben, stößt in der Praxis auf Widerstand.
So hat das Verteidigungsministerium ein bereits freigegebenes Schlüsseldokument zur SPIEGEL-Affäre nun erneut als "Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft. Damit ist das 50 Jahre alte Papier nicht mehr zugänglich. Jeder könnte sich strafbar machen, der aus bislang unbekannten Passagen zitiert. Es handelt sich um das Gutachten des Oberregierungsrats Heinrich Wunder aus der Rechtsabteilung des Verteidigungsministeriums, dem damals der CSU-Politiker Franz Josef Strauß vorstand.
Der SPIEGEL hatte in der Titel-Geschichte "Bedingt abwehrbereit" (Heft 41/1962) den Zustand der Bundeswehr kritisiert und beschrieben, dass Strauß für eine atomare Aufrüstung trommelte statt die konventionelle Aufrüstung mit Panzern und Soldaten voranzutreiben. Strauß hatte den SPIEGEL schon länger im Visier; in dem Artikel sah er einen flagranten Rechtsverstoß des SPIEGEL und dessen Chefs Rudolf Augstein. Als dann die Bundesanwaltschaft im Verteidigungsministerium um eine Expertise nachsuchte, ob der SPIEGEL "geheim zu haltende und geheimhaltungsbedürftige Tatsachen" preisgegeben habe, erhielt Wunder den Auftrag, ein Gutachten zu verfassen. Nach wenigen Tagen kam der eifrige Franke zu dem folgenreichen Schluss, dass der SPIEGEL-Titel als "außergewöhnlich schwerwiegender Einbruch in den Geheimbereich der Bundeswehr" zu werten sei.
Diese Rechtsansicht führte zum massivsten Angriff auf die Pressefreiheit in der Geschichte der Bundesrepublik. In der Nacht zum 27. Oktober 1962 marschierten Dutzende Polizisten und ein Staatsanwalt in die Redaktion. Wochenlang hielten die Ordnungshüter die Räume besetzt; sieben Redakteure und Verlagsmitarbeiter, auch Augstein, wurden verhaftet. Am Ende brachen die Vorwürfe in sich zusammen, der Bundesgerichtshof stellte 1965 das Verfahren ein.
Da war Strauß bereits zurückgetreten, und die SPIEGEL-Affäre hatte sich als Katalysator für die Entstehung einer kritischen Öffentlichkeit in der Geschichte der jungen Bundesrepublik erwiesen. Das Wunder-Gutachten blieb freilich unter Verschluss - bis es auf Antrag des SPIEGEL kürzlich freigegeben wurde (SPIEGEL 12/2012).
Dagegen hat nun im Ministerium der amtierende Gutachter in Landesverratsverfahren - einer der Nachfolger Wunders - protestiert. Der Inhalt des Wunder-Gutachtens sei "weiterhin schützenswert", die Offenlegung möglicherweise "Geheimnisverrat". Das Ministerium hat sich diesem Votum gefügt.
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