Halle - Wenn ein Familienangehöriger stirbt, ist das oft Anlass, intensiv über das Leben des Toten nachzudenken. Wie war er, worunter hat er gelitten, was hat er sich zu Schulden kommen lassen?
Für Verwandte ehemaliger DDR-Bürger ist es seit Beginn des Jahres einfacher, die Familiengeschichte auch mit Hilfe der Stasi-Unterlagenbehörde aufzuklären. Laut Behördenleiter Roland Jahn wollen immer mehr junge Menschen wissen, ob tote Angehörige in die Aktivitäten des DDR-Geheimdienstes verstrickt oder von ihnen betroffen waren. "Die zunehmende Zahl von Anträgen auf Akteneinsicht von Verstorbenen zeigt, dass die nächste Generation wissen will, wie ihre Eltern und Großeltern gelebt haben", sagte Jahn der "Mitteldeutschen Zeitung".
Der Zuwachs der gestellten Anträge ist sehr deutlich. In den ersten zwei Monaten 2011 wurden 640 solcher Anträge bei der Behörde gestellt. Sie mussten häufig abgewiesen werden, weil die gesetzliche Grundlage für eine Akteneinsicht fehlte. Im Januar und Februar 2012 habe sich die Zahl dieser Anträge auf 1135 nahezu verdoppelt. Die Erfolgsaussichten seien nun größer, da die Akteneinsicht mit der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes erleichtert wurde.
Nach dem alten Gesetz konnten nahe Angehörige lediglich in Ausnahmefällen beziehungsweise bei rechtlichen Auseinandersetzungen Auskunft verlangen. Jetzt kann ihnen Einsicht auch dann gewährt werden, wenn es ganz allgemein darum geht, die Einflussnahme der Staatssicherheit auf ein Familienschicksal zu ergründen.
anr/dapd
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