Mappus und seine E-Mails "Das geht niemanden etwas an"
Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Baden-Württembergs Ex-Regierungschef Stefan Mappus in der EnBW-Affäre wegen des Verdachts der Untreue. SPIEGEL ONLINE sprach mit seinem Anwalt Christoph Kleiner über die derzeit anhängigen Klagen des CDU-Politikers.
SPIEGEL ONLINE: Herr Kleiner, im Stuttgarter Staatsministerium wurden alte E-Mails ihres Mandanten Stefan Mappus sichergestellt. Nun fordert er von der Staatsanwaltschaft, dass diese gelöscht werden. Was hat er zu verbergen?
Kleiner: Die Klage vor dem Verwaltungsgericht betrifft nicht die Daten, die bei der Staatsanwaltschaft liegen. Herr Mappus verlangt lediglich, dass alte E-Mails, die sich auf seinem persönlichen Account beim Staatsministerium befinden, gelöscht werden. Diese E-Mails wurden Anfang Oktober 2010 im Staatsministerium gespeichert, um ein Softwareproblem zu lösen. Danach wurde angeblich vergessen, diese Daten zu löschen, obwohl das Landesdatenschutzgesetz das vorsieht. Diese Löschung wollen wir mit Hilfe des Verwaltungsgerichts durchsetzen. Die Staatsanwaltschaft besitzt für ihre Ermittlungen Kopien dieser E-Mails. Diese Kopien sind von dem Löschungsverlangen nicht umfasst.
SPIEGEL ONLINE: Und wo ziehen Sie die Trennlinie zwischen privaten und dienstlichen E-Mails?
Kleiner: Gelöscht werden müssen nach dem Landesdatenschutzgesetz alle "personenbezogenen Daten". Die Unterscheidung nach privaten und dienstlichen E-Mails ist für diese Frage nicht relevant.
SPIEGEL ONLINE: Mappus hat nach seiner Abwahl die Festplatte aus seinem Dienst-PC ausbauen lassen und - laut eigenen Angaben - zerstört. Warum?
Kleiner: Weil er verhindern wollte, das seine persönlichen Daten, wozu auch viele CDU-interne Unterlagen gehörten, von der neuen Regierung gelesen werden.
SPIEGEL ONLINE: Es ist derzeit noch eine zweite Klage vor dem Oberlandesgericht anhängig. Was ist der Hintergrund?
Kleiner: Dort geht es um die Unterlagen und Daten, die bei der Hausdurchsuchung bei Herrn Mappus beschlagnahmt worden sind. Die Staatsanwaltschaft hat uns gegenüber erklärt, dass sie diese Unterlagen ohne weitere Prüfung an den Untersuchungsausschuss weitergeben will. Wir sind der Ansicht, dass nur Daten weitergegeben werden dürfen, die den Untersuchungszweck betreffen. Dazu gehören zum Beispiel nicht Daten, die sich mit der Planung der beruflichen Zukunft unseres Mandanten oder seinem Kontostand befassen. Das geht niemanden etwas an.
SPIEGEL ONLINE: Dass dies nach außen so wirkt, als würde Mappus die Arbeit des Untersuchungsausschusses zur EnbW-Affäre behindern wollen,...
Kleiner: ...denke ich nicht. Wir wollen die Arbeit des Untersuchungsausschusses nicht behindern, im Gegenteil. Der Ausschuss soll alle Unterlagen erhalten, die er für seine Arbeit benötigt - aber eben auch nur diese Unterlagen.
Das Interview führte Simone Kaiser