Berlin/Frankfurt am Main - Für Jürgen Trittin ist die Sache klar: Der Deutsche-Bank-Skandal muss aus Sicht des Grünen-Fraktionschefs politische Konsequenzen haben. "Wir brauchen ein Unternehmensstrafrecht", sagte er SPIEGEL ONLINE. In Deutschland gibt es anders als in den USA, Frankreich oder Spanien bisher kein Unternehmensstrafrecht. "In den USA müsste die Deutsche Bank Strafe in Millionenhöhe zahlen", sagte Trittin.
Gegen Deutschlands größtes Geldhaus wird wegen des Verdachts schwerer Steuerhinterziehung, Geldwäsche und versuchter Strafvereitelung beim Handel mit Luftverschmutzungsrechten (CO2-Zertifikate) ermittelt. Unter anderem stehen Vorstandschef Jürgen Fitschen und Finanzvorstand Stefan Krause im Visier der Staatsanwaltschaft. Fitschen hatte sich über das Vorgehen der Ermittler bei Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier beschwert, wofür er heftig kritisiert wurde.
"Die Liste der Vorwürfe ist lang", sagte Trittin. Der Grünen-Politiker griff auch massiv die Vorstandschefs des Bankhauses an. "Jürgen Fitschen und Anshu Jain haben einen Kulturwandel bei der Deutschen Bank versprochen. Sie tragen die Verantwortung für ihre möglichen Verfehlungen und die der Beschäftigten."
Die Einführung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland wird seit mehreren Jahren intensiv unter Experten diskutiert. OECD, EU und Anti-Korruptions-Organisationen wie Transparency International sind dafür, doch die Lobby der deutschen Wirtschaft hat Vorstöße dazu bisher stets ausgebremst. Hierzulande sind es nur einzelne Vertreter von Unternehmen, die bei Wirtschaftsdelikten wie Korruption, Betrug oder Umweltverschmutzung strafrechtlich von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden können.
Unternehmensstrafrecht hätte viele Vorteile
Dabei, so monieren Kritiker, sei es kaum noch möglich, in den international verflochtenen Konzernen einem einzelnen Manager die Verantwortung für einzelne Vergehen nachzuweisen. Oft würden auch interne Grabenkämpfe genutzt, um eine bestimmte Person anzuschwärzen. Das könnte sich durch ein eigenes Unternehmensstrafrecht drastisch ändern.
Angesichts immer neuer Skandale wirkt das deutsche Recht veraltet. Bis heute kann gegen ein kriminelles Unternehmen als Ganzes in Deutschland nur ein Bußgeld verhängt werden. Unternehmen werden bestraft, als hätten sie - wie im Verkehrsrecht - eine Ordnungswidrigkeit begangen.
Das sei "bizarr", beklagte im Sommer dieses Jahres der Justizminister der rot-grünen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, Thomas Kutschaty (SPD). Ziel müsse es sein, Geldstrafen auf den Umsatz zu erheben - was für ein Unternehmen deutlich teurer werden könnte als ein begrenztes Bußgeld. Hinzu kommt: Wird ein Manager bestraft, zahlt meist das Unternehmen die Geldstrafe. Und die liegt oft deutlich unter dem, was Banken etwa durch die Beihilfe zu bestimmten Taten erwirtschaftet haben.
Das deutsche Wirtschaftsrecht ist nach Ansicht der Kritiker ohnehin überholungsbedürftig. So kann illegal erwirtschafteter Gewinn nach derzeitiger Rechtslage nur abgeschöpft werden, wenn keine Geldbuße verhängt wird. Das will Kutschaty ändern. Die Abschöpfung eines kriminell erwirtschafteten Gewinns müsse "wie selbstverständlich neben eine effektive Strafe treten", fordert er.
Der Sozialdemokrat hofft auch auf "präventive" Wirkung - wenn etwa ganze Vorstände und mehrere Geschäftsführer fürchten müssen, vor Gericht gestellt zu werden. Die schärfsten Waffen wären dabei das Verbot, eine bestimmte Tätigkeit weiter auszuüben, bis hin zu Betriebschließungen und Liquidationen.
Im kommenden Frühjahr könnte sich die Lage ändern. Dann will die rot-grüne Landesregierung in NRW dazu einen Gesetzesvorschlag vorlegen und in den Bundesrat einbringen.
flo/sev
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