Hamburg/Berlin - Auch Fußnoten können wichtige Informationen enthalten, in der Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung ist es der Zusatz mit der Nummer 8: Dort heißt es, dass "die erstmalige Berechnung und Festsetzung des Ehrensolds für einen aus dem Amt scheidenden Bundespräsidenten" beim Bundespräsidialamt verbleibe.
Die Frage, ob Christian Wulff künftig die Bezüge in Höhe von 199.000 Euro jährlich erhalten wird, könnte damit künftig entweder Horst Seehofer beschäftigen, der als amtierender Bundesratspräsident derzeit kommissarisch die Funktion des Staatsoberhaupts übernimmt - oder eben Joachim Gauck, der am 18. März zum neuen Bundespräsidenten gewählt werden soll.
Das Bundespräsidialamt erklärte am Dienstag, dass die Entscheidung über den Ehrensold für Wulff "zurzeit von der zuständigen Personalabteilung" vorbereitet werde. Die Festsetzung erfolge, "so bald die Prüfung abgeschlossen ist".
Wer auch immer in dem Amt abschließend über Wulffs Ansprüche befinden wird, zu klären bleibt dabei eine entscheidende Frage: Erfolgte Wulffs Rücktritt aus politischen oder gesundheitlichen Gründen? Nur in diesen genannten Fällen steht dem Staatsoberhaupt der Ehrensold zu, im Fall anderer persönlicher Gründe sind die Bezüge nicht vorgesehen.
Politiker von Union und SPD hatten zuletzt erklärt, Wulff solle den Ehrensold erhalten. Der Verwaltungsrechtsprofessor Hans Herbert von Arnim dagegen vertritt die Auffassung, dass Wulff keinen Anspruch auf den Ehrensold hat - er sei im Kern aus persönlichen Gründen zurückgetreten.
Unklar ist derzeit auch noch, ob und wann es einen Großen Zapfenstreich für Wulff geben wird. Der Große Zapfenstreich ist das höchste militärische Zeremoniell der Bundeswehr, er wird unter anderem bei Verabschiedungen von Bundespräsidenten, Bundeskanzlern und Verteidigungsministern abgehalten. Derzeit gebe es noch keine terminlichen Absprachen zwischen Bundespräsidialamt und Verteidigungsressort, hieß es in dem Ministerium am Dienstag.
Im Skoda Yeti zurück nach Großburgwedel
Wulff war noch am vergangenen Freitag mit seiner Familie von Berlin in die niedersächsische Heimat zurückgekehrt. Wulffs Ehefrau Bettina steuerte den schwarzen Skoda Yeti, der einstige Bundespräsident saß auf dem Beifahrersitz, als sie nach Großburgwedel kamen. Der Kredit für das dortige Haus der Familie war vor etwas mehr als acht Wochen der Anstoß für den Beginn der Affäre Wulffs, die schließlich zum Rücktritt führte. Auch der Erwerb des Fahrzeugs könnte Wulff noch Ärger bereiten - nach SPIEGEL-Informationen hatte Wulff den Geländewagen in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident zu "Aufsichtsratskonditionen" geleast und damit möglicherweise gegen das Ministergesetz verstoßen.
Einem Bericht der Nachrichtenagentur dapd zufolge wirkte die Familie bei ihrer Ankunft in Großburgwedel sehr entspannt. Wulff und seine Frau brachen demnach in Gelächter aus, als die frühere First Lady die enge Kurve in die Garage so fuhr, dass sie den Wagen noch einmal zurücksetzen musste.
Niedersachsen-SPD reicht Verfassungsklage ein
Die Affäre wird Wulff aber wohl auch in seiner Heimat weiter beschäftigen: Die niedersächsische SPD will mit einer Verfassungsklage Licht in das umstrittene Promitreffen Nord-Süd-Dialog bringen. Der frühere Innenminister Heiner Bartling reichte die Klage der SPD-Landtagsfraktion beim Staatsgerichtshof in Bückeburg ein. Aus Sicht der Sozialdemokraten hat die Regierung den Landtag falsch über die Beteiligung des Landes am Nord-Süd-Dialog informiert.
"Die Klage richtet sich in ihrer rechtlichen Wirkung primär gegen die derzeit amtierende Landesregierung", betonte Bartling. Das aktuelle Kabinett von Wulffs Nachfolger und CDU-Parteifreund David McAllister stehe im Zentrum der Vorwürfe. Allerdings müsse das höchste niedersächsische Gericht wohl auch Wulffs Amtszeit als Ministerpräsident unter die Lupe nehmen. "Die frühere Landesregierung unter Wulff hat hier den Ursprung gesetzt", sagte Bartling.
Das Land hatte den Nord-Süd-Dialog finanziell und organisatorisch unterstützt, dies aber lange bestritten. Die aus Sicht der SPD mangelhafte Information des Parlaments sei daher "wesentlicher Punkt unserer Klage", erklärte der frühere Innenminister, der 2010 eine entsprechende Anfrage im Landtag in Hannover gestellt hatte.
hen/dapd/dpa
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