Berlin - Es ist eine historische Stunde im Bundestag: Ab 9 Uhr debattieren die Abgeordneten im Plenarsaal am Donnerstag über den schrittweisen Atomausstieg. Anschließend wollen Union, FDP, SPD und Grüne in selten dagewesener Einigkeit das Ende der Kernkraft besiegeln.
Der Schritt ist europaweit einzigartig und markiert das Finale eines mehr als 30 Jahre währenden Protests gegen Atommeiler in Deutschland ( siehe Fotostrecke). Nach der Katastrophe im japanischen Fukushima hatte sich Kanzlerin Angela Merkel zur Rücknahme der Laufzeitverlängerung entschieden - die noch im vergangenen Herbst von Schwarz-Gelb durchgesetzt worden war.
Mit der Atomgesetznovelle soll der Ausstieg nun bis zum Jahr 2022 gesetzlich verankert werden. Gleichzeitig sollen Stromnetze und erneuerbare Energien ausgebaut und umfassend Energie gespart werden.
Doch der Ausstiegsplan ist nur ein Teil der geplanten Energiewende: Insgesamt stehen acht Gesetze zur Abstimmung. Darüber entscheidet der Bundestag im Detail:
Neben den Koalitionsfraktionen will auch die SPD den Atomausstieg unterstützen. Die Grünen vereinbarten auf einem Sonderparteitag am vergangenen Wochenende ebenfalls ein Ja. Kritik äußern beide Fraktionen weiterhin an den übrigen Gesetzen zur Energiewende. Mehrere davon wollen sie nicht mittragen. So halten sie etwa das Ziel von Union und FDP, den Ökostrom-Anteil bis 2020 auf 35 Prozent zu steigern, für zu niedrig. Sie fordern 40 Prozent.
Ärger in den Ländern
Nach dem Bundestagsvotum soll Ende kommender Woche, am 8. Juli, noch der Bundesrat entscheiden. Obwohl die Länderkammer den meisten Gesetzen nicht zustimmen muss, könnte sie das Verfahren theoretisch durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzögern. Das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung ist das einzige Gesetz, das der Bundesrat abnicken muss.
Änderungen auf Druck der Länder gibt es bereits beim geplanten Netzausbau. Die Koalitionsfraktionen griffen Bedenken der Landesregierungen auf, die auf ein Mitspracherecht bei der Planung des Netzausbaus pochten. Hatte die Koalition zunächst eine bundeseinheitliche Prüfung der Raumverträglichkeit und eine Planfeststellung durch die Bundesnetzagentur vorgesehen, soll die Bundesregierung jetzt in diesen Fällen eine Rechtsverordnung für zu bauende Höchstspannungsleitungen vorlegen, der der Bundesrat zustimmen muss.
Kurz vor der Abstimmung setzten die Fraktionen von Union und FDP zum Ärger der Länder jedoch auch noch Änderungen bei der Förderung von Windkraft an Land durch. Die Vergütung von 9,02 Cent pro Kilowattstunde Strom soll nun doch statt um einen Prozentpunkt jährlich um 1,5 Punkte sinken - die Länder hatten sich dagegen ausgesprochen. Auch bei der steuerlichen Förderung von Sanierungsvorhaben gibt es noch Streit. Wie die "Berliner Zeitung" berichtete, lehnt die Regierung die Forderung der Länder ab, die vollen Steuerausfälle von 1,5 Milliarden Euro zu übernehmen.
Klagewelle droht
Daher kann es sein, dass der Bundesrat nicht alle Vorhaben mittragen wird und den Vermittlungsausschuss anrufen könnte. Allerdings gilt es als unwahrscheinlich, dass die Länderkammer der Energiewende im Weg stehen wird.
Der Streit zwischen der Politik und den AKW-Betreibern dürfte dagegen noch über Jahre die Gerichte beschäftigen. Die Konzerne RWE und E.on hatten in der vergangenen Woche gemeinsam eine erste Klage gegen die Brennelementesteuer eingereicht. EnBW als dritter betroffener Kraftwerksbetreiber hält sich noch bedeckt, könnte aber ebenfall vor Gericht ziehen - eine Entscheidung wird für Mitte Juli erwartet. Die Konzerne bezeichnen die Abgabe als rechtswidrig. Zudem fordern die Betreiber Schadensersatz in Milliardenhöhe für die Stilllegung der Anlagen.
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