Berlin - In der Bevölkerung ist der Ehrensold für Christian Wulff hoch umstritten, doch den Haushaltsexperten des Bundestags zufolge erhält der Ex-Bundespräsident die knapp 200.000 Euro jährlich zu Recht. Es gebe keinen Anlass, den Ehrensold in Frage zu stellen, befanden die für den Etat des Präsidialamts zuständigen Haushaltspolitiker. Bei einem Treffen am Freitagvormittag hätten die Abgeordneten einstimmig festgestellt, dass die Entscheidung des Bundespräsidialamtes, Wulff den Ehrensold zu gewähren, "nach Recht und Gesetz" erfolgt sei. Das teilte der Vorsitzende des Gremiums, Herbert Frankenhauser (CSU), mit.
Eine Aberkennung dieses Ruhegeldes von derzeit 199.000 Euro pro Jahr sei auch dann nicht möglich, sollte das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hannover zu einer Verurteilung Wulffs führen. Einzig das Bundesverfassungsgericht könnte Wulff seinen Ehrensold noch streitig machen. Das Gericht darf als einzige Instanz die Bezüge kürzen oder streichen, wie ein Sprecher des Bundespräsidialamtes sagte.
Allerdings haben die zuständigen Haushaltspolitiker - genannt werden sie Berichterstatter - bei der Sitzung nicht besprochen, ob Wulff Büro, Personal und Chauffeur zustehen. Bisher gebe es noch gar keine Anfrage des ehemaligen Präsidenten dazu, sagte Frankenhauser. Sollte angefragt werden, müssten sich die Berichterstatter auch damit auseinandersetzen.
Bei einer Umfrage für den "Deutschlandtrend" der ARD forderten 84 Prozent der Deutschen, Wulff müsse auf seinen Ehrensold verzichten. Nur 15 Prozent waren dafür, dass dem ehemaligen Staatsoberhaupt bis zu seinem Lebensende die knapp 200.000 Euro jährlich gezahlt werden sollen. SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier fordert nun eine klarere Definition, was ein Rücktritt aus politischen Gründen ist - was eine Zahlung des Ehrensolds rechtfertigen würde. Hierzu müssten sich die Beteiligten in nächster Zeit zusammensetzen, sagte Steinmeier am Freitag.
Niedersachsen übergibt weitere Akten an die Staatsanwaltschaft
Das Bundespräsidialamt hatte am Mittwoch mitgeteilt, die rechtlichen Voraussetzungen für die Zahlung des Ehrensoldesseien erfüllt, Wulff sei am 17. Februar "aus politischen Gründen" zurückgetreten. Laut Gesetz ist bei einem vorzeitigen Ausscheiden allein "aus politischen oder gesundheitlichen Gründen" die Zahlung eines Ehrensolds vorgesehen. Unter Staatsrechtlern war dies strittig. Wulff hatte unter dem Druck staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen wegen des Verdachts auf Vorteilsannahme sein Amt niedergelegt. Dabei geht es um seine Beziehungen zu dem Filmproduzenten David Groenewold.
Im Zuge der Ermittlungen gegen Wulff hat die niedersächsische Landesregierung weitere Akten an die Staatsanwaltschaft übergeben. Etwa 450 Seiten, die vor allem das Verhältnis zwischen Wulff und Groenewold betreffen, seien am Mittwoch an die Ermittler geliefert worden, sagte ein Sprecher der Staatskanzlei am Freitag in Hannover.
Es handle sich dabei um Akten aus dem Referat 101 der Staatskanzlei, das für Finanz- und Innenpolitik zuständig ist. Aus anderen Ministerien sollen weitere Akten nachgeliefert werden. Auch Unterlagen zu dem Verhältnis zwischen dem Filmunternehmer und Wulffs ehemaligen Sprecher Olaf Glaeseker wurden überreicht.
lgr/dpa/dapd
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