ESM-Abstimmung: Koalition verfehlt Kanzlermehrheit

Merkel rettet sich und den Euro - aber ohne Kanzlermehrheit: Die dafür nötige Stimmenanzahl erreichte die Koalition bei der Bundestagsabstimmung über den Euro-Rettungsschirm ESM nicht. Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gehen derweil erste Klagen gegen die Maßnahmen ein.

ESM-Abstimmung am 29. Juni: 26 Nein-Stimmen kamen aus dem KoalitionslagerZur Großansicht
Getty Images

ESM-Abstimmung am 29. Juni: 26 Nein-Stimmen kamen aus dem Koalitionslager

Berlin - Bundestag und Bundesrat haben am späten Freitagabend jeweils mit Zweidrittel-Mehrheit den Euro-Rettungsschirm ESM verabschiedet. Für eine sogenannte Kanzlermehrheit reichte es bei der Bundestagsabstimmung allerdings nicht: Die schwarz-gelbe Regierungskoalition verfehlte die dafür nötigen 311 Stimmen.

Die Kanzlermehrheit war in diesem Fall allerdings nur symbolisch wichtig. Aus den Reihen von CDU, CSU und FDP gab es nur 300 Ja-Stimmen, wie aus dem am Freitagabend veröffentlichten Abstimmungsprotokoll hervorgeht. Aus dem Koalitionslager kamen insgesamt 26 Nein-Stimmen: 16 aus der Unions-Fraktion und zehn von der FDP. "Die Koalition ist europapolitisch nicht mehr eigenständig handlungsfähig", erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck.

Für die Verabschiedung des Gesetzes war die Kanzlermehrheit ohne Belang. Der Bundestag hatte am Freitagabend das ESM-Gesetz mit Zwei-Drittel-Mehrheit gebilligt. Auch die Oppositionsfraktionen SPD und Grüne stimmten mit großen Mehrheiten dafür.

Erste Klagen in Karlsruhe

Unmittelbar nach Verabschiedung der Zustimmungsgesetze zum europäischen Fiskalpakt und zum Euro-Rettungsschirm ESM sind in der Nacht zum Samstag beim Bundesverfassungsgericht erste Klagen eingegangen. Gegen Mitternacht gab ein Bote die Verfassungsbeschwerde des CSU-Politikers Peter Gauweiler an der Pforte des Gerichts ab.

Laut der namentlichen Abstimmungsliste, die SPIEGEL ONLINE vorliegt, gehört Gauweiler neben ESM-Gegner Wolfgang Bosbach (CDU) zu den 26 Koalitionspolitikern, die der Kanzlerin ihre Gefolgschaft verweigert und im Bundestag mit "Nein" abgestimmt haben.

Auch die Beschwerdeschrift des Vereins "Mehr Demokratie", der sich nach dessen Angaben rund 12.000 Bürger angeschlossen hatten, wurde beim höchsten deutschen Gericht eingereicht. Diese Klage wird von der früheren Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und dem Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart vertreten. Eine Klage der Linken wurde nach Angaben eines Fraktionssprechers ebenfalls unmittelbar nach der Bundesratsabstimmung nach Karlsruhe gefaxt. Insgesamt sind fünf Klagen gegen die Maßnahmen in Karlsruhe angekündigt.

bos/Reuters/dpa

Diesen Artikel...
Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.
Auf anderen Social Networks teilen
  • Xing
  • LinkedIn
  • Tumblr
  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Digg
  • reddit
insgesamt 10 Beiträge
logikerhh 30.06.2012
... wird die deutsche Finanzautonomie mit wehenden Fahnen zu Grabe getragen. Eigentlich müsste jeder, der Steuern zahlt, diese verweigern, um Merkel & Co. mal klar zu machen, WER ihnen dieses Geld zur Verfügung stellt, das [...]
... wird die deutsche Finanzautonomie mit wehenden Fahnen zu Grabe getragen. Eigentlich müsste jeder, der Steuern zahlt, diese verweigern, um Merkel & Co. mal klar zu machen, WER ihnen dieses Geld zur Verfügung stellt, das sie mit vollen Händen nun an den ESM weiterreichen - die Hydra der Moderne, unanklagbar, unantastbar.
ton.reg 30.06.2012
Nun wird es spanned. Die aktuelle ESM-Abstimmung (finale Gesetzestexte liegt noch nicht vor, da dem Ermächtigungsgesetz die neuesten Haftungsregelungen auf Staatshaushalte noch fehlen) ist ein "Stinkefinger" an das [...]
Zitat von sysopBeim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gehen derweil erste Klagen gegen die Maßnahmen ein.
Nun wird es spanned. Die aktuelle ESM-Abstimmung (finale Gesetzestexte liegt noch nicht vor, da dem Ermächtigungsgesetz die neuesten Haftungsregelungen auf Staatshaushalte noch fehlen) ist ein "Stinkefinger" an das Bundesverfassungsgerichts. Dessen bisherige Mahnungen an ein Grundmaß an realistischer Aufklärung zur Entscheidungsfindung (haben wir ein verantwortliches, demokratisches Parlament oder parteiführungsdisziplinierte Abjubelmasse) wurde hier am Nasenring vorgeführt. Diese nun veranstalte ESM-Abnickung bring das BVG in eine unangenehme Zwangslage. Ist die alternativlose Eurorettung über das dagegen "belanglose" Gundgesetz zu setzen oder wird eine negative Entscheidung in einer Dolchstoßlegende enden ? Mit anderen Worten, darf so ein "historischer Ballast" wie ein Grundgesetzes tatsächlich für ggf. Finanzturbulenzen verantwortlich sein ? Fakt ist , dass es für eine Demokratie unzumutbar ist, dass ein offensichtlich panischer Hünerhaufen (Bundestag, Parteien) durch unverantwortliche, akkummulierte Versäumnisse finale Fehlentscheidungen (Lobby ?) zementieren darf, deren Grundlagen in keiner Wahllegimitation vergeben wurden. Das BVG hat dadurch den Schwarzen Peter, wissentlich gegen das Grundgesetz zu verstoßen oder weltpolitische Entscheidungen zu treffen. Diesen Schuh muss es sich nicht anziehen. Es genügt, auf allgemein EU-akzeptierte Praxis zu verweisen. Wieso dürfen z.B. Iren eine Volksabstimmung durchführen und Deutschland hat keinerlei gleichberechtige, verfassungsgemäße Ansprüche ? Die Entscheidung des BVG erfordert lediglich die Gleichstellung mit Irland, keine weitere Rechtfertigung. Dann möge das Schicksal - sposnsored by ÖRR-Qualitätspropaganda- seinen Lauf nehmen. Dieses Deckmäntelchen sollte zumindes sein..... RIP
Stadtpark 30.06.2012
Man kann einen Abgrund nicht mit kleinen Schritten überwinden. Es braucht schon einen grossen Sprung. Wenn man einen Wolkenkratzer bauen will, braucht man einen vernünftigen Plan, ein tragfähiges Fundament, genug Zeit, [...]
Zitat von sysopMerkel rettet sich und den Euro - aber ohne Kanzlermehrheit: Die dafür nötige Stimmenanzahl erreichte die Koalition bei der Bundestagsabstimmung über den Euro-Rettungsschirm ESM nicht. Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gehen derweil erste Klagen gegen die Maßnahmen ein. ESM-Abstimmung: Koalition verfehlt Kanzlermehrheit - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,841826,00.html)
Man kann einen Abgrund nicht mit kleinen Schritten überwinden. Es braucht schon einen grossen Sprung. Wenn man einen Wolkenkratzer bauen will, braucht man einen vernünftigen Plan, ein tragfähiges Fundament, genug Zeit, fähige und willige Arbeiter und die richtige Finanzierung, sonst hat man eine Bauruine, oder das Haus stürzt ein und begräbt alle unter sich. Aber vor allem muss man den Grundeigentümer vorher fragen, und das Haus von unten nach oben bauen und nicht umgekehrt!
roostercockburn 30.06.2012
Laut der namentlichen Abstimmungsliste, die SPIEGEL ONLINE vorliegt, gehört Gauweiler neben ESM-Gegner Wolfgang Bosbach (CDU) zu den 26 Koalitionspolitikern, die der Kanzlerin ihre Gefolgschaft verweigert und im Bundestag mit [...]
Laut der namentlichen Abstimmungsliste, die SPIEGEL ONLINE vorliegt, gehört Gauweiler neben ESM-Gegner Wolfgang Bosbach (CDU) zu den 26 Koalitionspolitikern, die der Kanzlerin ihre Gefolgschaft verweigert und im Bundestag mit "Nein" abgestimmt haben. Es wäre hilfreich und im Sinne einer transparenten und sauberen Berichterstattung, wenn SpOn diese Liste veröffentlichen würde.
einsteinalbert 30.06.2012
aber auch diesen wenigen müssten ausreichend sein um zu dokumentieren, dass sich Frau Merkel und ihr EU-phoriker einen Dreck um das Grundgesetz scheren. Man kann nur hoffen, dass das höchste deutsche Gericht Frau Merkjel [...]
aber auch diesen wenigen müssten ausreichend sein um zu dokumentieren, dass sich Frau Merkel und ihr EU-phoriker einen Dreck um das Grundgesetz scheren. Man kann nur hoffen, dass das höchste deutsche Gericht Frau Merkjel endlich darauf hinweist, dass man nicht ständig gegen den Souverän reagieren und Volksvermögen veruntreuen darf.
News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Politik
alles aus der Rubrik Deutschland
alles zum Thema EU-Gipfel

© SPIEGEL ONLINE 2012
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH



  • Samstag, 30.06.2012 – 00:31 Uhr
  • Drucken Versenden Feedback
  • Kommentieren | 10 Kommentare

Interaktive Zeitleiste


Entscheidende Tage: Der Weg zur Euro-Rettung
9.00 Uhr: Bundestagssitzung: unter anderem erste Lesung zum Betreuungsgeld

Vormittags: Die Kanzlerin fliegt von Paris nach Brüssel

13.00 Uhr: Merkel trifft die Fraktion der konservativen Europäischen Volkspartei in Brüssel

15.00 Uhr: Beginn Europäischer Rat in Brüssel: Themen sind vor allem die Schuldenkrise und der EU-Finanzrahmen. Ende offen.
Gedränge unter dem Rettungsschirm
Im April 2010 beschloss der EU-Gipfel das erste Rettungspaket in Höhe von 110 Milliarden Euro für drei Jahre, bestehend aus bilateralen Krediten unter Beteiligung des Internationalen Währungsfonds (IWF). Ein Jahr später legten die Staats- und Regierungschefs ein zweites Rettungspaket nach, an dem sich neben dem IWF auch die privaten Gläubiger mit einem Forderungsverzicht beteiligten. Das später ausgehandelte Gesamtvolumen: 172,6 Milliarden Euro (inklusive 24,4 Milliarden aus dem alten Programm) für die kommenden zwei Jahre. 30 Milliarden Euro davon gehen indes nicht an Athen, sondern zur Absicherung an die Banken. Deren Verlust aus dem Schuldenschnitt: 107 Milliarden Euro.

So funktioniert der Rettungsfonds ESM
Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) kann bis zu 500 Milliarden Euro an Hilfsgeldern vergeben. Nur 80 Milliarden Euro davon werden wirklich eingezahlt, der Rest sind Garantien. Nicht angerechnet werden die bereits vergebenen Hilfen aus dem vorläufigen Rettungsfonds EFSF sowie bilaterale Kredite der Euro-Staaten an Griechenland.


TOP



TOP