Brüssel - Ein paar Wochen noch hat Berlin Zeit, etwas zu ändern - passiert nichts, geht es vor den Europäischen Gerichtshof. Der Bundesrepublik droht ein Vertragsverletzungsverfahren mit der EU. Die Begründung: Deutschland habe gegen das Bürgerrecht auf Freizügigkeit verstoßen, so die Kommission.
Dabei geht es um die Rechte der Angehörigen von bereits in Deutschland lebenden Bürgern anderer EU-Staaten. Diese Rechte würden von Deutschland nicht umgesetzt, heißt es in einer Mitteilung der Behörde vom Donnerstag in Brüssel. Berlin bleiben noch zwei Monate, um die Rechtslage zu ändern.
Eine 2004 beschlossene EU-Richtlinie sieht unter anderem vor, dass auch der "erweiterte Familienkreis" - also Onkel, Tanten, Cousinen und Cousins - das Recht auf Aufenthalt in dem Land hat, in dem bereits ein anderes Familienmitglied lebt. Die Kommission bemängelt, Deutschland habe das vorgesehene Verfahren zur Erleichterung der Einreise für diese Personen nicht eingeführt.
Auch sei nichts getan worden, um diesem "erweiterten Familienkreis" die gleichen Rechte wie der "Kernfamilie" zu gewähren. Ausweisungen seien mit einem unbefristeten Aufenthaltsverbot verbunden. Dies stelle "die absolute Negierung des Rechts auf Freizügigkeit innerhalb der EU dar". Ähnliche Klagen drohen auch Österreich und Schweden.
cab/dpa/dapd
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