Altbundespräsident Herzog: "Das Grundgesetz verbietet nicht die Staatspleite"

Mit Spannung wird das Votum des Bundesverfassungsgerichts über die Eilanträge gegen das Euro-Rettungspaket erwartet. Altbundespräsident Roman Herzog, früher selbst höchster Verfassungsrichter, hält die Klagen für wenig aussichtsreich. Die Grenzen des Grundgesetzes würden nicht überschritten.

Altbundespräsident Herzog: "Regierung ist berechtigt, sehr hohe Risiken einzugehen"Zur Großansicht
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Altbundespräsident Herzog: "Regierung ist berechtigt, sehr hohe Risiken einzugehen"

Karlsruhe - Roman Herzog war selbst einst Verfassungshüter. Zwischen 1983 und 1994 traf er viele wegweisende Urteile - einige davon durchaus umstritten. Nun äußert sich der ehemalige Bundespräsident zu den Erwartungen an seine Nachfolger in Karlsruhe: Den Klagen gegen das Euro-Rettungspaket vor dem Bundesverfassungsgericht gibt er keine Chance.

Er könne nicht erkennen, "worin sich die jetzt diskutierte Abtretung von Souveränitätsrechten von den früheren Abtretungen unterscheidet", sagte Herzog der "WirtschaftsWoche". Das Bundesverfassungsgericht habe Regierung und Parlament bei seiner letzten Entscheidung gesagt: "Passt auf, ihr kommt an eine Grenze. Es hat aber nicht gesagt: Bis hierhin und nicht weiter", betonte Herzog.

Auch die Übernahme der erheblichen Zahlungs- und Bürgschaftsverpflichtungen von bis zu 190 Milliarden Euro zu Lasten des Steuerzahlers hält Herzog für zulässig. "Die Regierung ist in schwierigen Lagen berechtigt, sehr hohe Risiken einzugehen. Das Grundgesetz verbietet nicht die Staatspleite."

Beim Bundesverfassungsgericht läuft derzeit ein Eilverfahren zum Euro-Rettungsschirm ESM und zum Fiskalpakt. Doch so schnell wird es offenbar keine Entscheidung geben. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte in der Verhandlung am Dienstag eine "verfassungsrechtlich vernünftige Prüfung" der Klagen erwogen, die über ein normales Eilverfahren hinausgehen könne. Dies könnte nach Angaben von Prozessbeteiligten bis zu drei Monate dauern.

Das Gesetz für den ESM hatte ursprünglich bereits am 1. Juli in Kraft treten sollen, wurde aber wegen der eingereichten Klagen verschoben. Mit den Eilanträgen wollen die Kläger verhindern, dass Bundespräsident Joachim Gauck die Ende Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Ratifizierungsgesetze für ESM und Fiskalpakt unterzeichnet, noch bevor das Verfassungsgericht in der späteren Hauptverhandlung in der Sache entscheidet.

ler/AFP

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insgesamt 245 Beiträge
Quagmyre 15.07.2012
Das Grundgesetz mag eine Staatspleite nicht verbieten. Allerdings dürfte das Grundgesetz implizit von anderen Voraussetzungen ausgehen, nämlich u. a., dass die Politiker stets zum Wohle des deutschen Volkes agiert und versucht [...]
Zitat von sysopMit Spannung wird das Votum des Bundesverfassungsgerichts über die Eilanträge gegen das Euro-Rettungspaket erwartet. Altbundespräsident Roman Herzog, früher selbst höchster Verfassungsrichter, hält die Klagen für wenig aussichtsreich. Euro-Rettung: Roman Herzog sieht keine Chance für Klagen in Karlsruhe - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,844452,00.html)
Das Grundgesetz mag eine Staatspleite nicht verbieten. Allerdings dürfte das Grundgesetz implizit von anderen Voraussetzungen ausgehen, nämlich u. a., dass die Politiker stets zum Wohle des deutschen Volkes agiert und versucht haben, Schaden vom Volk abzuwenden. Eine deutsche Staatspleite, um für die Schulden anderer Länder geradezustehen, wäre ungeheuerlich.
Gebetsmühle 15.07.2012
herzog kann nicht erkennen, worin sich die abtretung des haushaltsrechts des parlaments von früheren abtretungen an die eu unterscheidet? das ist für einen ehemaligen verfassungsrichter nix andres als der ultimative [...]
Zitat von sysopMit Spannung wird das Votum des Bundesverfassungsgerichts über die Eilanträge gegen das Euro-Rettungspaket erwartet. Altbundespräsident Roman Herzog, früher selbst höchster Verfassungsrichter, hält die Klagen für wenig aussichtsreich. Euro-Rettung: Roman Herzog sieht keine Chance für Klagen in Karlsruhe - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,844452,00.html)
herzog kann nicht erkennen, worin sich die abtretung des haushaltsrechts des parlaments von früheren abtretungen an die eu unterscheidet? das ist für einen ehemaligen verfassungsrichter nix andres als der ultimative alzheimer-nachweis. wenn das haushaltsrecht abgetreten wird, dann benötigen wir auch kein parlament mehr, kein verfassungsgericht und auch kein grundgesetz.
rainer_daeschler 15.07.2012
"Das Grundgesetz verbietet nicht die Staatspleite", logisch, denn die sucht der Staat sich auch nicht aus, oder beschließt sie einfach. Die kommt von selber auf den Staat zu, wenn sich seine Politiker verspekuliert [...]
"Das Grundgesetz verbietet nicht die Staatspleite", logisch, denn die sucht der Staat sich auch nicht aus, oder beschließt sie einfach. Die kommt von selber auf den Staat zu, wenn sich seine Politiker verspekuliert haben.
seine-et-marnais 15.07.2012
"Wenn das Grundgesetz die Staatspleite nicht verbietet", ja dann wird es ja hoechste Zeit dass man da mal an die Grenzen geht. Staatspleite mit all den menschlichen Dramen, mit all dem wirtschaftlichen Elend das dann [...]
Zitat von sysopMit Spannung wird das Votum des Bundesverfassungsgerichts über die Eilanträge gegen das Euro-Rettungspaket erwartet. Altbundespräsident Roman Herzog, früher selbst höchster Verfassungsrichter, hält die Klagen für wenig aussichtsreich. Euro-Rettung: Roman Herzog sieht keine Chance für Klagen in Karlsruhe - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,844452,00.html)
"Wenn das Grundgesetz die Staatspleite nicht verbietet", ja dann wird es ja hoechste Zeit dass man da mal an die Grenzen geht. Staatspleite mit all den menschlichen Dramen, mit all dem wirtschaftlichen Elend das dann folgt, um eine Reihe von zockenden Banken zu retten, das ist als 'Staatsraeson' nicht schlecht. Wo da bei dem Wort 'raison' allerdings die Vernunft bleibt, das ist die grosse Frage.
olaf m. 15.07.2012
...und doch aufschlußreich, wie Herr Herzog denkt. "Die Regierung ist in schwierigen Lagen berechtigt, sehr hohe Risiken einzugehen. Das Grundgesetz verbietet nicht die Staatspleite." Dann ist ja alles in Ordnung... [...]
...und doch aufschlußreich, wie Herr Herzog denkt. "Die Regierung ist in schwierigen Lagen berechtigt, sehr hohe Risiken einzugehen. Das Grundgesetz verbietet nicht die Staatspleite." Dann ist ja alles in Ordnung... "Er könne nicht erkennen, 'worin sich die jetzt diskutierte Abtretung von Souveränitätsrechten von den früheren Abtretungen unterscheidet', sagte Herzog der 'WirtschaftsWoche'. Das Bundesverfassungsgericht habe Regierung und Parlament bei seiner letzten Entscheidung gesagt: 'Passt auf, ihr kommt an eine Grenze. Es hat aber nicht gesagt: Bis hierhin und nicht weiter', betonte Herzog." Das könnte auch eher entsprechende Schlüsse auf "frühere Abtretungen" anregen. Nur: Wenn ein Staat pleite ist, dann scheint er mir nur noch wenig souverän. Und das soll verfassungskonform sein ? Na ja - wer derart in die Höhe baut, dem wird der Boden zum Problem.
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  • Sonntag, 15.07.2012 – 11:51 Uhr
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Wer den ESM noch ratifizieren muss
13 der 17 Euro-Länder haben den Rettungsfonds ESM bereits ratifiziert. Der Nachfolger des EFSF soll mit einem Stammkapital von 700 Milliarden Euro Länder der Währungsunion unterstützen, die in finanzieller Not sind. Der ESM tritt in Kraft, wenn 90 Prozent des Stammkapitals erreicht sind. Da Deutschland einen Anteil von rund 27 Prozent besitzt, hat die Bundesrepublik ein Vetorecht. Folgende Länder haben den Vertrag noch nicht ratifiziert:

So funktioniert der Rettungsfonds ESM
Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) kann bis zu 500 Milliarden Euro an Hilfsgeldern vergeben. Nur 80 Milliarden Euro davon werden wirklich eingezahlt, der Rest sind Garantien. Nicht angerechnet werden die bereits vergebenen Hilfen aus dem vorläufigen Rettungsfonds EFSF sowie bilaterale Kredite der Euro-Staaten an Griechenland.





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