Berlin - Der frühere Vorsitzende der rechtsextremen NPD, Udo Voigt, muss sich wegen eines rassistischen WM-Planers erneut vor Gericht verantworten. Das Berliner Kammergericht hob einen Freispruch für den Rechtsextremen und zwei mitangeklagte NPD-Funktionäre auf. Der Fall müsse wegen Fehlern bei der Beweisführung aufgerollt werden, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag mit, und soll nun vor einer anderen Strafkammer des Berliner Landgerichts verhandelt werden.
Der sogenannte WM-Planer war von der rechtsextremen Partei anlässlich der Fußball-WM in Deutschland herausgegeben worden. Auf einem Bild des Kalenders war ein Trikot mit der Nummer 25 abgebildet, das damals der schwarze Nationalspieler Patrick Owomoyela in der Nationalmannschaft trug. Dazu stand geschrieben: "Weiß - Nicht nur eine Trikot-Farbe! Für eine echte NATIONALMannschaft."
Der Fußballprofi und der Deutsche Fußballbund erstatteten Anzeige, weil in dem Flyer Rassismus geschürt werde. In erster Instanz waren Voigt und zwei weitere Funktionäre im April 2009 noch zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Auf deren Berufung hob dann das Landgericht Berlin die Strafen mit der Begründung auf, der WM-Planer sei mehrdeutig und habe keine rassistisch diffamierende Wirkung. Das Landgericht sah weder Volksverhetzung noch eine Beleidigung Owomoyelas.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hob nun wiederum das Kammergericht den Freispruch wegen Fehlern bei der Beweiswürdigung auf. Es verwies den Fall an eine andere Kammer des Landgerichts zurück.
Die Gerichte beschäftigte Voigt zuletzt Anfang März. Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich mit einer Klage des NPD-Manns. Er hatte dagegen geklagt, dass ein Luxushotel gegen ihn und seine Ehefrau ein Hausverbot verhängten. Voigt errang einen Teilerfolg: Die Richter gestatteten es Hotelbetreibern grundsätzlich, Rechtsextremisten wegen ihrer politischen Überzeugung als Gäste abzulehnen. Dies gelte jedoch nicht, wenn die Buchung des Gastes bereits bestätigt wurde.
fab/dpa/AFP
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