Berlin - Bund und Länder haben sich auf alle wesentlichen Details der geplanten Schuldenbremse im Grundgesetz geeinigt. Dies sagte der saarländische Ministerpräsident Peter Müller am Donnerstagabend am Rande einer Sitzung der Föderalismuskommission in Berlin. Ihm zufolge bleibt es bei der vereinbarten Konsolidierungshilfe von 800 Millionen Euro jährlich für die fünf armen Länder Saarland, Bremen, Berlin, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt. Sie sind so überschuldet, dass sie ansonsten ihre Haushalte kaum aufstellen könnten.

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Die Hilfe für die fünf sollen nun Bund und reichere Länder gemeinsam schultern. Bremen soll nach Teilnehmerangaben 300 Millionen Euro, das Saarland 260 Millionen, Berlin, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein je 80 Millionen Euro im Jahr bekommen. In der Kommission habe allerdings das Land Mecklenburg-Vorpommern gegen den Kompromiss gestimmt, Schleswig-Holstein habe sich enthalten. Der Kieler SPD-Chef Ralf Stegner kritisierte die Einigung denn auch als "vollkommen inakzeptabel". Sie schränke das Budgetrecht der Landesparlamente entscheidend ein. Die Einigung gehe "zulasten Dritter".
Arbeitsgruppen sollen noch letzte Details wie die Begründung der geplanten Verfassungsänderung ausarbeiten. Diese würden dann in einer abschließenden Sitzung der Föderalismuskommission II im März beraten.
Bereits vor einer Woche hatte sich die Föderalismuskommission darauf verständigt, dass der Bund seine Neuschulden bis 2016 auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandprodukts begrenzen muss. Derzeit wären das 8,5 Milliarden Euro pro Jahr.
Die Länder dürfen ab 2020 überhaupt keine neuen Kredite mehr aufnehmen. Im Gegenzug sollen die ärmeren Länder die Konsolidierungshilfen erhalten. Ein von Bund und Ländern gespeister Fonds wird neun Jahre lang jedes Jahr mindestens 800 Millionen Euro auszahlen.
In "Notsituationen" wie Naturkatastrophen oder der aktuellen Rezession sollen Bund und Länder aber entgegen der Schuldenregel mehr Kredite aufnehmen können. Die Staatsverschuldung Deutschlands beträgt zurzeit mehr als 1500 Milliarden Euro. Davon schultert zwei Drittel der Bund.
Bundeskanzlerin und CDU-Chefin Angela Merkel hatte während der schwierigen Verhandlungen die Länder eindringlich zu einer Einigung aufgefordert: "Unsere Kinder und Enkel fragen zum Schluss nicht, ob es ein Euro Schulden aus dem Bund war oder ob es ein Euro Schulden von den Ländern war", sagte Merkel im Kanzleramt. "Das alles ist eine gemeinschaftliche Aufgabe."
Eigentlich hatte die am 8. März 2007 eingesetzte Föderalismuskommission II noch weiterreichende Ziele als die jetzt grundsätzlich besiegelte Schuldenbremse. Sie sollte die Finanzbeziehungen von den Ländern und zum Bund grundsätzlich neu regeln. Das stand sogar im Koalitionsvertrag. Aber davon spricht niemand mehr, genauso wenig von einer zentralen Steuerverwaltung oder gar einem Neuzusammenschnitt der Bundesländer.
ler/AP/dpa
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