Internes Papier Ausnahmen für Flüchtlinge beim Mindestlohn geplant
Die Bundesregierung will einem Medienbericht zufolge Ausnahmen für Flüchtlinge beim Mindestlohn. Betroffen sind Zuwanderer, die sich nachqualifizieren müssen.
Offenbar soll es für Flüchtlinge doch Ausnahmen beim Mindestlohn geben. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf ein gemeinsames Papier des Bundesarbeits-, Bundesfinanz- und Bundesbildungsministeriums. Demnach soll für Flüchtlinge und Zuwanderer, die sich für die Anerkennung ihres ausländisches Berufsabschlusses in Deutschland nachqualifizieren, in dieser Zeit kein Mindestlohn gelten.
Müsse ein Geflüchteter mit einem Ausbildungsberuf noch praktische Kenntnisse in einem Betrieb erwerben, damit sein ausländischer Abschluss als gleichwertig gilt, sei dies wie ein Pflichtpraktikum zu werten. Dies "fällt damit nicht unter die Mindestlohnpflicht. In diesen Fällen kann eine Ausbildungsvergütung gezahlt werden", zitiert die Zeitung aus dem Papier.
Der Mindestlohn wurde zu Beginn dieses Jahr von 8,50 auf 8,84 Euro die Stunde erhöht.
max/AFP