Von Severin Weiland
Berlin - Es sollte ein Zeichen der Stärke sein. Der Beschluss der Ministerpräsidenten fiel einstimmig aus. Alle 16 wollen die rechtsextreme NPD vor dem Bundesverfassungsgericht verbieten lassen. Doch bislang stehen die Länder mit ihrem Vorstoß allein. Und könnten es am Ende sogar bleiben, denn die Skepsis in der deutschen Politik ist groß.
Derzeit sieht es nicht danach aus, als würden sich zwei andere Verfassungsorgane - Bundesregierung und Bundestag - dem Vorhaben so ohne weiteres anschließen oder mit eigenen Anträgen folgen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will erst im kommenden Jahr entscheiden. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat grundsätzliche Zweifel angemeldet, ob das vorgelegte Material für ein Verbot ausreicht. "Man soll es besser bleiben lassen", so Lammert in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
Merkels Zurückhaltung, die jüngsten Bedenken Lammerts - die SPD ist darüber alarmiert. "Nicht nur der Bundesrat, auch Bundestag und Bundesregierung sollten einen eigenen Verbotsantrag stellen. "Wir brauchen eine fraktionsübergreifende Verständigung über einen Verbotsantrag des Deutschen Bundestages", fordert der SPD-Fraktionsgeschäftsführer im Bundestag, Thomas Oppermann. Alle Demokraten sollten eine klare Trennlinie zwischen freiheitlicher Demokratie und organisiertem Rassismus ziehen, so der Sozialdemokrat.
Doch so einfach ist die Sache nicht. In der FDP gibt es ebenfalls große Bedenken - bis hin zu offener Ablehnung eines Verbotsantrags.
Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum warnt, ein Verbotsverfahren sei "nur eine Ersatzhandlung, die von dem eigentlichen Problem ablenkt". Er plädiert dafür, die Partei und den Rechtsextremismus im allgemeinen politisch und gesellschaftlich zu bekämpfen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat zumindest große Zweifel am Erfolg eines Verbotsverfahrens. "Der Bundesinnenminister, der den besten Einblick in das Material hat, ist nach wie vor sehr skeptisch. Und ich teile diese Skepsis." Die Bundesregierung sei gut beraten, sich eine eigene Meinung zu bilden, sie müsse sich einem NPD-Verbotsantrag des Bundesrats auch nicht zwangsläufig anschließen, sagte sie der "Welt".
Kubicki hält das Risiko eines Scheiterns für immens
Eine Ansicht, die in ihrer Partei geteilt wird, wie eine Umfrage von SPIEGEL ONLINE unter Liberalen ergab. Der FDP-Fraktionschef im schleswig-holsteinischen Landtag, Wolfgang Kubicki, warnte explizit vor einem Gang nach Karlsruhe: "Ich glaube, dass sich die Innenminister und Ministerpräsidenten bei ihrem Treffen besoffen geredet haben - was die Chancen eines NPD-Verbotsverfahrens angeht." Das Risiko des Scheiterns sei "so immens, dass ein demokratischer Rechtsstaat sich diesem Risiko nicht aussetzen sollte".
Man bekämpfe den Rechtsextremismus nicht durch Verbote, sondern durch Haltung und Überzeugung, so der Liberale.
Der FDP-Fraktions- und Landeschef in Nordrhein-Westfalen, Christian Lindner, mahnt: "Ich halte das Verfahren für eine Wette mit dem Risiko, die NPD im schlimmsten Fall noch aufgewertet zu haben. Wenn zum Beispiel der nordrhein-westfälische SPD-Innenminister noch nicht einmal seinen grünen Koalitionspartner überzeugen kann, dann ist das ein Warnsignal", so Lindner.
Grüne sind tief gespalten
Viele in der Koalition und in der Opposition erinnern an das gescheiterte Verbotsverfahren 2003 unter der rot-grünen Bundesregierung, dem damals auch Bundesrat und Bundestag mit eigenen Anträgen folgten. Die Grünen etwa sind in der Sache tief gespalten - führende Rechts- und Innenpolitiker aus den Ländern haben sich jüngst gegen ein Verbotsverfahren entschieden.
Auch in Hessen, wo wie im Bund eine schwarz-gelbe Koalition regiert, geht ein führender Liberaler auf Distanz. Justizminister Jörg-Uwe Hahn verweist gegenüber SPIEGEL ONLINE auch auf die Ankündigung der NPD, notfalls vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. Erst wenn sichergestellt sei, dass die verfassungsrechtlichen Hürden sowie die des Europäischen Gerichtshofs überwunden werden könnten, sei er für ein entsprechendes Vorgehen.
"Derzeit ist dies noch nicht der Fall", so Hahn. "Man gewinnt den Eindruck, als verwechseln einige Kollegen die Frage eines verfassungsrechtlichen Parteiverbots mit der Frage, ob man die NPD leiden könne oder nicht", sagt das Mitglied des FDP-Bundespräsidiums.
Schon der Umstand, dass sich die Länder und der Bund seit Monaten nicht über die Frage des Verbotsverfahrens einig seien, zeige doch, warnt Hessens Justizminister, "dass eine offensichtliche - also auf die Stirn geschriebene - Verfassungsfeindlichkeit der NPD kaum vor Gericht darlegbar sein wird".
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