Gerichtsentscheidung: Türkin muss nach 30 Jahren zum Integrationskurs
Sie lebt seit 30 Jahren in Deutschland, spricht aber kein Deutsch. Deshalb muss eine 61-jährige Türkin jetzt an einem Integrationskurs teilnehmen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigte eine Entscheidung der Ausländerbehörde.
Karlsruhe - Auch eine seit 30 Jahren in Deutschland lebende Türkin kann zu einem Integrationskurs verpflichtet werden, wenn sie keinerlei Deutsch spricht. Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Montag veröffentlicht. Die inzwischen 61 Jahre alte Mutter von sechs Kindern ist nicht in der Lage, sich in deutscher Sprache zu verständigen.
Das Verwaltungsgericht bestätigte damit die Entscheidung der Ausländerbehörde, die der Frau die Teilnahme an einem Integrationskurs verordnet hatte. Die Ehefrau eines Ladenbesitzers hatte geklagt und darauf verwiesen, dass ihre Kinder gut ausgebildet seien, Steuern bezahlten und die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben. Ihre schlechten Sprachkenntnisse lägen daran, dass sie Analphabetin sei.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage der Frau jedoch ab. Zur Begründung heißt es, es bestehe ein hohes staatliches und gesellschaftliches Interesse daran, "dass sich alle auf Dauer in Deutschland lebenden Ausländer zumindest auf einfache Art sprachlich verständigen können". Die Frau hat Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingelegt.
(Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Karlsruhe 4 K 2777/11)
als/dapd
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