Fingierte Nachnahmesendungen: Gericht verurteilt Bundestagsbeamten zu drei Jahren Haft

Jahrelang zweigte ein Beamter aus der Poststelle des Bundestags mit fingierten Nachnahmesendungen Geld ab - jetzt ist der Mann wegen Veruntreuung von 780.000 Euro zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Die beiden Angeklagten vor Gericht: Jahrelanger BetrugZur Großansicht
DPA

Die beiden Angeklagten vor Gericht: Jahrelanger Betrug

Berlin - Für den Beamten aus der Poststelle des Bundestags war es eine einträgliche Gaunerei: Von März 2007 bis Januar 2012 verschaffte er sich mit fingierten Nachnahmesendungen jeweils das Dreifache seines Monatsgehalts. 400.000 Euro flossen auf das Konto des 43 Jahre alten Oberamtsmeisters, Unterstützung erhielt er dabei von einem Postboten.

Jetzt ist der inzwischen vom Dienst suspendierte Mann wegen Veruntreuung von 780.000 Euro zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Geld sei verbraucht - für den Lebensunterhalt, Foto-Workshops auf Ferieninseln und einen privaten Sporttrainer, hatte der Beamte behauptet. Die Staatsanwältin schloss aber nicht aus, dass der 43-Jährige das Geld gebunkert hat.

Der mitangeklagte und inzwischen entlassene Postbote erhielt vom Berliner Landgericht eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Von seinem Anteil hat der 44-Jährige mit 300.000 Euro den Großteil zurückgezahlt.

"Es ist schwer zu begreifen, mit welchem Selbstverständnis alles so lange laufen konnte", betonte das Gericht. Der Beamte habe die Haltung entwickelt, dass die öffentliche Kasse die Machenschaften verkraften könne. Eine gewisse Betriebsblindheit und mangelnde Kontrolle im Arbeitsumfeld hätten es dem Beamten jedoch leicht gemacht. Andererseits habe ihm auch keiner den Griff in die Kasse zugetraut. Durch die Tat "wurde das Ansehen des Bundestags ein bisschen angekratzt, es entstand ein gewisser Imageschaden", sagte Richter Herbert Hubrich außerdem.

Alles hatte damit begonnen, dass der Oberamtsmeister Nachnahmepakete an sich selbst geschickt hatte - gefüllt mit leeren Flaschen oder Papier. Der Postbote kam ihm auf die Schliche. "Das können wir besser machen", hatte der für den Bundestag zuständige Zusteller gesagt und die Masche mit den lediglich fingierten Sendungen vorgeschlagen. Über das Zahlungssystem, das ohne Bargeld funktionierte, floss das Geld auf Konten der beiden.

Die Belege für die erfundenen Pakete hatte der Oberamtsmeister selbst ausgefüllt. Der Chef habe alles unterschrieben, erklärte der 43-Jährige. Selbst eine Kassenprüfung durch den Bundesrechnungshof kam unbeanstandet zurück. Der Schwindel flog erst auf, als es eine neue Vorgesetzte gab.

hen/dpa

Diesen Artikel...
Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.
Auf anderen Social Networks teilen
  • Xing
  • LinkedIn
  • Tumblr
  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Digg
  • reddit
insgesamt 18 Beiträge
ro-li 19.12.2012
Der Fettkopf bekommt aber nachher sicher noch seine fette Pension, wetten?
Der Fettkopf bekommt aber nachher sicher noch seine fette Pension, wetten?
Acerb 19.12.2012
In drei Jahren hätte er das nicht verdienen können, oder doch? Auffällig milde Strafe. Kennt man leider auch von anderen Beamten.
Zitat von sysopJahrelang zweigte ein Beamter aus der Poststelle des Bundestages mit fingierten Nachnahmesendungen Geld ab - jetzt ist der Mann wegen Veruntreuung von 780.000 Euro zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Gericht verurteilt Beamten des Bundestages zu drei Jahren Haft - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/gericht-verurteilt-beamten-des-bundestages-zu-drei-jahren-haft-a-873862.html)
In drei Jahren hätte er das nicht verdienen können, oder doch? Auffällig milde Strafe. Kennt man leider auch von anderen Beamten.
kahabe 19.12.2012
Ganz gewiss nicht; und eine Privatinsolvenz verschont ihn auch nicht vor der Zurückzahlung der veruntreuten Gelder, wegen deren Herkunft aus Steuermitteln. Auch wenn er wegen seiner bald folgenden Entfernung aus dem [...]
Zitat von ro-liDer Fettkopf bekommt aber nachher sicher noch seine fette Pension, wetten?
Ganz gewiss nicht; und eine Privatinsolvenz verschont ihn auch nicht vor der Zurückzahlung der veruntreuten Gelder, wegen deren Herkunft aus Steuermitteln. Auch wenn er wegen seiner bald folgenden Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ohne Einkommen dastehen wird.
friedrichii 19.12.2012
Was wollen Sie als Wetteinsatz? Ich halte dagegen.
Zitat von ro-liDer Fettkopf bekommt aber nachher sicher noch seine fette Pension, wetten?
Was wollen Sie als Wetteinsatz? Ich halte dagegen.
93er 19.12.2012
Mit einer Verurteilung von mehr als einen Jahr verliert er im Ergebnis seinen Beamtenstatus und damit auch die Pensionsberechtigung.
Mit einer Verurteilung von mehr als einen Jahr verliert er im Ergebnis seinen Beamtenstatus und damit auch die Pensionsberechtigung.
News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Politik
alles aus der Rubrik Deutschland
alles zum Thema Bundestag

© SPIEGEL ONLINE 2012
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH



  • Mittwoch, 19.12.2012 – 15:02 Uhr
  • Drucken Versenden Feedback
  • Kommentieren | 18 Kommentare






TOP



TOP