Berlin - Für den Beamten aus der Poststelle des Bundestags war es eine einträgliche Gaunerei: Von März 2007 bis Januar 2012 verschaffte er sich mit fingierten Nachnahmesendungen jeweils das Dreifache seines Monatsgehalts. 400.000 Euro flossen auf das Konto des 43 Jahre alten Oberamtsmeisters, Unterstützung erhielt er dabei von einem Postboten.
Jetzt ist der inzwischen vom Dienst suspendierte Mann wegen Veruntreuung von 780.000 Euro zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Geld sei verbraucht - für den Lebensunterhalt, Foto-Workshops auf Ferieninseln und einen privaten Sporttrainer, hatte der Beamte behauptet. Die Staatsanwältin schloss aber nicht aus, dass der 43-Jährige das Geld gebunkert hat.
Der mitangeklagte und inzwischen entlassene Postbote erhielt vom Berliner Landgericht eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Von seinem Anteil hat der 44-Jährige mit 300.000 Euro den Großteil zurückgezahlt.
"Es ist schwer zu begreifen, mit welchem Selbstverständnis alles so lange laufen konnte", betonte das Gericht. Der Beamte habe die Haltung entwickelt, dass die öffentliche Kasse die Machenschaften verkraften könne. Eine gewisse Betriebsblindheit und mangelnde Kontrolle im Arbeitsumfeld hätten es dem Beamten jedoch leicht gemacht. Andererseits habe ihm auch keiner den Griff in die Kasse zugetraut. Durch die Tat "wurde das Ansehen des Bundestags ein bisschen angekratzt, es entstand ein gewisser Imageschaden", sagte Richter Herbert Hubrich außerdem.
Alles hatte damit begonnen, dass der Oberamtsmeister Nachnahmepakete an sich selbst geschickt hatte - gefüllt mit leeren Flaschen oder Papier. Der Postbote kam ihm auf die Schliche. "Das können wir besser machen", hatte der für den Bundestag zuständige Zusteller gesagt und die Masche mit den lediglich fingierten Sendungen vorgeschlagen. Über das Zahlungssystem, das ohne Bargeld funktionierte, floss das Geld auf Konten der beiden.
Die Belege für die erfundenen Pakete hatte der Oberamtsmeister selbst ausgefüllt. Der Chef habe alles unterschrieben, erklärte der 43-Jährige. Selbst eine Kassenprüfung durch den Bundesrechnungshof kam unbeanstandet zurück. Der Schwindel flog erst auf, als es eine neue Vorgesetzte gab.
hen/dpa
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