Gesetzentwurf: Bund will Klagen gegen Kinderlärm erschweren
Immer öfter prozessieren Anwohner erfolgreich gegen Kindergärten oder Spielplätze in ihrer Nachbarschaft, weil sie sich gestört fühlen. Jetzt will die Bundesregierung die Klagewelle stoppen: Schon im Februar plant sie einen Gesetzentwurf, der Klagen wegen Kinderlärms erschwert.
Berlin - Immer häufiger setzen sich Anwohner von Kindergärten, Kindertagesstätten und Spielplätzen vor Gericht mit Klagen wegen Kinderlärms durch - das will die Bundesregierung jetzt offenbar erschweren. Das geht aus einem Entwurf des Umweltministeriums zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hervor, berichtet die "Passauer Neue Presse". Dort heißt es demnach: Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und Einrichtungen wie Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. "Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden."
Das Gesetz wird laut der Zeitung damit begründet, dass es in jüngerer Zeit mehrere erfolgreiche Klagen gegen Kindertagesstätten gegeben hat.
Ein Ministeriumssprecher bestätigte SPIEGEL ONLINE, dass das Kabinett den Entwurf im Februar auf den Weg bringen will. Zudem sei eine Novelle des Bauplanungsrechts mit der Klarstellung geplant, dass Kindertagesstätten künftig auch in reinen Wohngebieten generell zulässig sein sollen.
Städtetagspräsidentin Petra Roth begrüßte die Pläne. "Kinder und ihre Lebendigkeit gehören zu unserem Leben", sagte sie der Zeitung. Der Gesetzentwurf helfe, familienfreundliche Lebensbedingungen in den Städten zu stärken und in Einzelfällen juristische Auseinandersetzungen mit Anwohnern zu vermeiden.
als/AFP/dpa
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