Gesetzesreform: Schmidt wirbt weiter für Pflege-Urlaub
Das Kabinett hat die Gesetzesnovelle zur Pflegereform verabschiedet. Einen bezahlten Pflege-Kurzurlaub für Angehörige konnte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt nicht durchsetzen. Nun hofft sie auf die gesellschaftliche Debatte und parlamentarische Beratungen.
Berlin - Einen Punkt hätte Ulla Schmidt bei der Pflegereform gerne noch mit dabei gehabt, wie sie heute in der Bundespressekonferenz freimütig einräumte: eine bis zu zehn Tage bezahlte Freistellung für Angestellte, die sich um einen pflegebedürftigen Menschen in ihrer Familie kümmern müssen.
Doch die Union blockte die Vision der Bundesgesundheitsministerin ab.
Bundesgesundheitsministerin Schmidt: "Irgendwann" werde der bezahlte Pflege-Kurzurlaub Realität
"Es gab keine Einigung in dieser Sache", so die SPD-Ministerin. Niedergeschlagen wirkte sie dennoch nicht. Es sei zwar jetzt so entschieden worden im Kabinett. "Dafür muss ich aber nicht meine Meinung einstellen", warb Schmidt weiter für ihren Plan.
Auch wenn der bezahlte Pflege-Kurzurlaub in der Novelle fehlt, so hält Schmidt viele andere Punkte im Reformgesetz für gut. Folglich gab sie ihm am Mittwoch im Kabinett auch ihre Zustimmung. Das umfangreiche Konvolut, das am 1. Juli 2008 in Kraft treten soll, wird nun Bundesrat und Bundestag zugeleitet. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen:
- Für die Dauer von bis zu sechs Monaten gibt es für die Pflege von Angehörigen einen Anspruch auf unbezahlte, sozialversicherte Freistellung von der Arbeit.
- Die Beiträge zur Pflegeversicherung von derzeit 1,7 Prozent werden ab dem 1. Juli 2008 um 0,25 Prozentpunkte auf 1,95 Prozent erhöht. Im Gegenzug wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von derzeit 4,2 auf 3,9 Prozent verringert.
- Bei Kinderlosen wird der derzeitige Beitrag von 1,95 Prozent auf 2,2 Prozent erhöht. Dies soll jährliche Mehreinnahmen von 2,5 Milliarden Euro bringen und den Bedarf bis Anfang 2015 sicherstellen.
- Sogenannte Pflegestützpunkte sollen aufgebaut werden, in denen sich Bürger individuell beraten lassen können. Niemand solle mehr von Pontius zu Pilatus rennen müssen, so Schmidt.
- Pflegeinrichtungen und Dienste sollen regelmäßig und unangemeldet überprüft werden.
- Die Pflegesätze werden erstmals seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 angehoben. Dabei wird besonders die häusliche Pflege gestärkt.
- Erstmals werden Demenzkranke in die Pflegeversicherung aufgenommen. Altersverwirrte, psychisch Kranke oder geistig behinderte Menschen erhalten eine Zusatzleistung von bis zu 2400 Euro jährlich, auch wenn sie einen Betreuungsbedarf, aber noch keinen erheblichen Pflegebedarf haben.
Ministerin setzt auf parlamentarische Beratungen
Schmidt sprach von einem Werk, mit dem sich die Große Koalition sehen lassen könne. Was ihre Vision eines bezahlten Pflege-Kurzurlaubs angeht, so setzt sie noch auf Veränderungen im Verlaufe der weiteren parlamentarischen Beratungen. Kein Gesetz verlasse den Bundestag wie es hineingehe. "Warum soll das in diesem Fall anders sein", so die Ministerin.
Doch ob Schmidts Hoffnung noch in dieser Legislaturperiode Realität wird, ist fraglich.
Die Union zeigte bislang keine Neigung, sich zu bewegen. Im Mittelpunkt ihrer Kritik: die Kostenfrage. So hatte der CDU-Pflege-Experte im Bundestag, Willi Zylajew, Schmidts Pläne als nicht finanzierbar bezeichnet. Bei jährlich 500.000 Erstpflegefällen koste die Umsetzung bei einem zu ersetzenden Einkommen von durchschnittlich 1500 Euro letztlich 750 Millionen Euro, so der CDU-Politiker vor einigen Wochen.
Schmidt hielt dem CDU-Politiker am Mittwoch in der Bundespressekonferenz vor, die Basis seiner Berechnungen seien "nicht richtig". Bei freiwillig Versicherten liege das Krankengeld bei maximal 110 Euro, die Mehrheit der Bürger sei aber in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dort liege das Durchschnittskrankengeld bei 40 Euro. "Warum übernimmt man Zahlen ohne nachzurechnen", fragte Schmidt. Ihr Ministerium schätzt die Kosten auf bis zu 90 Millionen im Jahr.
Auf der heutigen Kabinettsitzung hatte die Bundesgesundheitsministerin ihr Thema eines bezahlten Pflege-Urlaubs trotz des Dissens mit dem Koalitionspartner hochgehalten. Sie habe darauf hingewiesen, dass die Debatte in der Gesellschaft weitergehen und den Gesetzentwurf begleiten werde, erzählte sie danach. Es gebe Menschen, die könnten sich eine unbezahlte Freistellung erlauben. Bei vielen aber gehe es an die Grenze des Möglichen, so die SPD-Ministerin.
Was ihr Projekt angeht, ist Schmidt optimistisch - auf lange Sicht. Sie erinnerte an einen ähnlich gelagerten Fall: Die bezahlte Freistellung von Eltern, die sich um kranke Kinder kümmern. Das sei auch viele Jahre diskutiert worden, bis daraus dann gesetzliche Praxis wurde. Im Fall der Pflege sei das "noch nicht so in der Gesellschaft angekommen". Doch "irgendwann" werde der bezahlte Pflege-Kurzurlaub "Realität".
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