Hintergrund: Die neue Föderalismusreform
Bund und Länder wollen im Grundgesetz Obergrenzen für Neuschulden festsetzen. Grundsätzlich steht für beide das Ziel im Vordergrund, von 2020 an keine neuen Kredite mehr aufzunehmen. Für die Länder gilt ab diesem Zeitpunkt ein striktes Neuverschuldungsverbot. Für den Bund soll zwar von 2011 an eine Obergrenze der Neuverschuldung von 0,35 Prozent festgesetzt werden, er räumt sich aber dafür bis 2016 eine Übergangsfrist ein. In Konjunkturkrisen und Notsituationen wie Naturkatastrophen sind unter strengen Bedingungen, die noch nicht abschließend geklärt sind, Ausnahmen möglich. In wirtschaftlich guten Jahren müssen Rücklagen gebildet oder Schulden getilgt werden.
Ärmere Länder sollen beim Abbau ihrer Altschulden von 2011 bis 2019 mit jährlich 800 Millionen Euro unterstützt werden. Diese insgesamt 7,2 Milliarden Euro teilen sich Bund und Länder je zur Hälfte. Nach bisherigem Stand kann Bremen mit rund 300 Millionen Euro jährlich rechnen, das Saarland mit 260 Millionen und Schleswig-Holstein mit 80 Millionen Euro. Weitere Nehmerländer sind voraussichtlich Berlin und Sachsen-Anhalt.
Um Haushaltskrisen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, soll ein Frühwarnsystem eingeführt werden. Dazu soll unter anderem ein Bund-Länder-Gremium eingesetzt werden, der sogenannte Stabilitätsrat, der das Haushaltsgebaren von Bund und Ländern kontrolliert. Bei Verstoß gegen Auflagen werden den Nehmerländern die Finanzmittel für den Rest des Förderungszeitraumes gestrichen.
Bund und Länder haben sich verständigt, dass die Kfz-Steuer auf den Bund übertragen wird. Dafür ist ein Ausgleich von 8,9 Milliarden Euro pro Jahr vorgesehen. Geplant ist auch, die Verwaltungskompetenz für die Versicherungssteuer auf den Bund zu übertragen, dem die Steuer ohnehin zufließt. Weitere Ausgleichsmaßnahmen werden noch geprüft. Die Kooperation in der Informationstechnologie soll gestärkt werden. Länder sollen sich stärker an den jeweils besten Lösungsmodellen orientieren ("Benchmarking"); Details sind noch offen. Ein nationales Krebsregister soll durch ein Bundesgesetz eingerichtet werden.
Keine Einigung gab es unter anderem über ein neues Abstimmungsverfahren im Bundesrat, auch Fortschritte bei Überlegungen für eine Neuordnung der Länder blieben aus. SPD-Fraktionschef Peter Struck sagte, diese Aufgaben blieben für eine Föderalismuskommission III - genau wie die künftigen Zuständigkeiten für Bundesstraßen.