Von Markus Dettmer
Berlin - Die Oppositionsparteien im Bundestag fordern von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), dass er seine Parteifreundin Maria Flachsbarth offiziell rügt. Der Ältestenrat des Parlaments soll eine "Missbilligung des geschäftsordnungswidrigen, gesetzeswidrigen und verfassungswidrigen Verhaltens" der Vorsitzenden des Gorleben-Untersuchungsausschusses aussprechen. Das geht aus einem gemeinsamen Antrag hervor, den die drei Obfrauen von SPD, Grünen und Linken im Untersuchungsausschuss unterschrieben haben.
Auslöser für die Beschwerde ist der turbulente Sitzungstag des Parlaments am 28. Oktober. Für diesen Tag war eine öffentliche Sitzung des Gorleben-Ausschusses angesetzt. Einziger Tagesordnungspunkt: die Vernehmung eines Zeugen der Opposition.
Um 9.09 Uhr hatte das Ausschusssekretariat "im Auftrag der Vorsitzenden" den Ausschussmitgliedern kurzerhand per E-Mail mitgeteilt, dass der Termin "auf Wunsch der Mitglieder der Fraktionen CDU/CSU und FDP" nicht stattfinden werde. Eine Begründung enthielt die Nachricht nicht, dafür aber die Mitteilung, dass der geladene Zeuge bereits informiert und wieder auf dem Rückweg zum Wohnort sei.
"Eklatanter Verstoß" gegen die Regeln
Die Opposition wirft Flachsbarth nun vor, sie habe einen zuvor vom Ausschuss gefassten Beschluss auf "Zuruf" abgesetzt, ohne vorher die anderen Parteien zu informieren oder einen entsprechenden neuen Beschluss des Gremiums, wie in solchen Fällen üblich, herbeizuführen. Zwar habe die Vorsitzende unmittelbar nach Beginn der Plenarsitzung im Bundestag in "Einzelgesprächen mit den Sprecherinnen der Minderheitsfraktionen von diesen die nachträgliche Zustimmung" bekommen, aber zu diesem Zeitpunkt sei die Entscheidung "schon unumkehrbar" gewesen.
Dieses Vorgehen von Flachsbarth sei vom Ältestenrat "auf das Schärfste zu missbilligen", so der Brief, weil es "unzweifelhaft" und "eklatant" gegen alle parlamentarischen und gesetzlichen Regeln verstoße.
Als Grund der Absage hatte Flachsbarth später die Vielzahl namentlicher Abstimmungen an diesem Tag genannt. Was sie allerdings nicht davon abhielt, um 12.15 Uhr ad hoc den Ausschuss für 13 Uhr während der laufenden Abstimmungen im Plenum zu einer Beratungssitzung in den Vorstandssaal der Unionsfraktion einzuberufen, an der die Opposition nicht teilnahm. Der Kunduz-Untersuchungsausschuss hatte am selben Tag hingegen keinerlei Schwierigkeiten, gleich zwei Zeugen zu vernehmen.
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