Hartz-IV-Verhandlungen: Länderchefs diskutieren acht Euro Erhöhung

Im Streit um die Hartz-Reform sollen sich Union und SPD angenähert haben. Laut "Süddeutscher Zeitung" sind CDU und CSU nun doch bereit, den Regelsatz über fünf Euro hinaus zu erhöhen. Möglicherweise um acht Euro. Zudem sollen Sonderleistungen für Familien mit Kindern im Gespräch sein.

Verhandler Beck, Böhmer, Seehofer: Acht Euro mehr?Zur Großansicht
dpa

Verhandler Beck, Böhmer, Seehofer: Acht Euro mehr?

Berlin - Das Vermittlungstreffen der drei Ministerpräsidenten soll die Verhandlungen in zentralen Punkten vorwärts gebracht haben. Wolfgang Böhmer (CDU), Horst Seehofer(CSU) und Kurt Beck (SPD) seien einen Schritt weiter gekommen, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf Verhandlungskreise. Die Unionsseite habe sich offen gezeigt, den Hartz-IV-Regelsatz über die bislang angebotenen fünf Euro hinaus zu erhöhen. Diskutiert werde jetzt über eine Steigerung von acht Euro, um den Regelsatz auf dann 367 Euro zu erhöhen. Auch seien zusätzliche Sonderleistungen für Familien mit Kindern im Gespräch.

Die Regierungschefs von Sachsen-Anhalt und Bayern, Wolfgang Böhmer (CDU) und Horst Seehofer (CSU), sowie der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) hätten demnach Fortschritte bei der bislang umstrittenen Finanzierung des Bildungspakets für Kinder aus armen Familien erzielt. Auch seien die Unions-Ministerpräsidenten offen für die Forderung der SPD, zumindest 3000 Sozialarbeiter an Schulen in sozialen Brennpunkten einzustellen. Vorangekommen sei man zudem bei den Fragen von Mindestlöhnen für Beschäftigte spezieller Branchen, nicht aber bei der von SPD und auch den Grünen geforderten möglichst schnellen Gleichbezahlung von Leiharbeitern und Festangestellten.

Das Ministerpräsidenten-Trio zeigte sich am Dienstag nach ihrem ersten Treffen optimistisch. Eine schnelle Einigung im Konflikt um die Hartz-IV-Reform sei möglich. Die bisherigen Verhandlungsführerinnen, Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen(CDU) und SPD-Vize Manuela Schwesig, waren nicht dabei. Für die FDP erschien zwar der niedersächsische Wirtschafts- und Arbeitsminister Jörg Bode. Er nahm an dem Treffen dann aber doch nicht teil.

Eine erste Kompromisssuche von Regierung und Opposition war vergangene Woche gescheitert. Die Koalition wollte den Hartz-IV-Regelsatz für 4,7 Millionen Langzeitarbeitslose rückwirkend zum 1. Januar um 5 auf 364 Euro erhöhen. Dies ist der Opposition zu wenig. Zudem soll es ein Bildungspaket für 2,5 Millionen Kinder aus armen Familien sowie eine Milliarden-Entlastung der Kommunen bei den Sozialausgaben geben.

Auf Initiative von Beck und Böhmer hatten sich alle 16 Länder am letzten Freitag im Bundesrat dafür ausgesprochen, erneut den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Hartz-IV-Gesetzgebung bedarf der Zustimmung der Länderkammer. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Reform der Hartz-IV-Regelungen eigentlich bereits zum 1. Januar verlangt. Jetzt wird eine Einigung vor der nächsten Bundesratssitzung am 18. März angestrebt.

ler/Reuters/dapd

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insgesamt 147 Beiträge
zauberer1 16.02.2011
Was für eine Super-Leistung der 3 Herren. Sollten die nochmals um 50Cent in der Regelleistung höher gehen sind alle 3 für den Friedensnobelpreis nominierungsfähig^^. Unfassbare Schlechtleistung als Erfolg verkaufen geht nur in [...]
Was für eine Super-Leistung der 3 Herren. Sollten die nochmals um 50Cent in der Regelleistung höher gehen sind alle 3 für den Friedensnobelpreis nominierungsfähig^^. Unfassbare Schlechtleistung als Erfolg verkaufen geht nur in Deutschland...
annemv 16.02.2011
Nun aber, liebe Erwerbslose, sagt Danke zu Onkel Beck. Anstatt 5€ nun ganze 8€ Erhöhung. Schon dafür hat sich die Warterei ja wohl gelohnt. Die 5€ waren angeblich berechnet und großzügig aufgerundet, die 11€ der SPD angeblich [...]
Nun aber, liebe Erwerbslose, sagt Danke zu Onkel Beck. Anstatt 5€ nun ganze 8€ Erhöhung. Schon dafür hat sich die Warterei ja wohl gelohnt. Die 5€ waren angeblich berechnet und großzügig aufgerundet, die 11€ der SPD angeblich auch. Anscheinend haben beide Seiten falsch gerechnet. Oder wie lässt sich jetzt der abweichende Wert von 8€ erklären? Guter Wille auf Seiten der Union und Einknicken auf Seiten der SPD? Ganz großes Theater, Schmierentheater, Wahlkampftheater. Nur noch widerwärtig.
autocrator 16.02.2011
Die "diskutieren" das echt ? Entweder ich spinne, die spinnen, oder die kassenlage ist inzwischen so verzweifelt, dass wir praktisch schon den staatsbankrott erklären müssten. Au mann!
Die "diskutieren" das echt ? Entweder ich spinne, die spinnen, oder die kassenlage ist inzwischen so verzweifelt, dass wir praktisch schon den staatsbankrott erklären müssten. Au mann!
deppvomdienst 16.02.2011
Es geht nicht um die Höhe des Regelsatzes, sondern um seine transparente Berechnungsgrundlage. Ein Ergebnis, dass "ergebnisorientiert" einen Geldbetrag auswirft, wird genauso verfassungswidrig sein wie der beisherige [...]
Zitat von sysopIm Streit um die Hartz-Reform sollen sich Union und SPD angenähert haben. Laut*"Süddeutscher Zeitung" sind CDU und CSU nun doch bereit, den Regelsatz über*fünf Euro hinaus zu erhöhen. Möglicherweise um acht Euro. Zudem sollen Sonderleistungen für Familien mit Kindern im Gespräch sein. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,745843,00.html
Es geht nicht um die Höhe des Regelsatzes, sondern um seine transparente Berechnungsgrundlage. Ein Ergebnis, dass "ergebnisorientiert" einen Geldbetrag auswirft, wird genauso verfassungswidrig sein wie der beisherige Regelsatz. Aber bis das Verfassungsgericht diesen dann wieder gekippt hat, nippt die Gerontokratenversammlung, die jetzt verhandelt, sowieso nur noch dement ihren täglichen Doppelherzcoctail. Schade, dass Missachtung des Verfassungsgerichts kein Straftatbestandteil ist, der vielleicht sogar die Immunität unserer Volksvertreter ausschließt. Dann hätten Beck, Böhmer und Seehofer jetzt schon mindestens ein Bein im Kittchen!
arioffz 16.02.2011
glauben?! Schei.t auf euere 5 Euro, 8 Euro oder vielleicht sogar 50 Euro Erhöhung, was gebraucht wird, ist Arbeit von der man selbst sein Leben bestreiten kann. Wer vor den ALG2 Reformen keinen Bock o.ä. hatte, hat es jetzt auch [...]
Zitat von sysopIm Streit um die Hartz-Reform sollen sich Union und SPD angenähert haben. Laut*"Süddeutscher Zeitung" sind CDU und CSU nun doch bereit, den Regelsatz über*fünf Euro hinaus zu erhöhen. Möglicherweise um acht Euro. Zudem sollen Sonderleistungen für Familien mit Kindern im Gespräch sein. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,745843,00.html
glauben?! Schei.t auf euere 5 Euro, 8 Euro oder vielleicht sogar 50 Euro Erhöhung, was gebraucht wird, ist Arbeit von der man selbst sein Leben bestreiten kann. Wer vor den ALG2 Reformen keinen Bock o.ä. hatte, hat es jetzt auch nicht, aber viele Millionen wollen ja. Aber ihr ...piep....piep... Politiker seit doch gar nicht an ehrlicher Politik für das euch wählend, ernährende Volk interessiert, weil ihr es nicht könnt aus den verschiedensten Gründen, die von Inkompetenz über Vetternwirtschaft, Lobbyismus und Korruption reichen. Die ARGEn sind aus meiner Sicht "verfassungswidrig" und erinnern ein bisschen an dunkle D Zeiten, aber das wisst ihr ja. Gibt es keinen "untouchable" mehr in euren Reihen? Ihr schafft Gesetze für uns, die ihr selbst dann brecht, was soll das? Ihr alle verdient ein Vermögen, bezahlt aus Steuergeld, bei Diätenerhöhungen und andere Vergünstigungen bestimmt ihr die Höhe selbst, warum gibt es da keine z.b. Volksabstimmung? Angst, das ihr für diese miserable Schlechtleistung noch was mitbringen müsst? Alles nur verlogen von A-Z, weil für Wahrheit braucht man Mut, Anstand und Ehre und das besitzt ein D Politiker nicht!
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  • Mittwoch, 16.02.2011 – 09:26 Uhr
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Die Hartz-Reformen
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer
- arbeitslos ist,
- der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht,
- die Anwartschaftszeit erfüllt,
- sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und
- Arbeitslosengeld beantragt hat.
- Die Dauer des Anspruchs hängt von der Länge der versicherungspflichtigen Beschäftigung und vom Alter ab. Die Höchstgrenze sind 24 Monate.

Hartz IV
Seit Jahren gibt es Streit über die Betreuung von Hartz-IV-Empfängern. Organisatorisch zuständig sind seit 2005 Arbeitsgemeinschaften von Bundesagentur für Arbeit (BA) und kommunalen Sozialämtern - abgekürzt als Arge bezeichnet.

Verankert wurde diese Mischverwaltung im Hartz-IV-Gesetz über die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Derzeit gibt es 353 Argen, in denen sich 55.000 Mitarbeiter um 5,2 Millionen Hilfsbedürftige kümmern. Daneben gibt es das sogenannte Optionsmodell, bei dem in 69 Kreisen und Gemeinden die Kommunen die alleinige Verantwortung haben.

Von Beginn an gab es Reibereien in den Arbeitsgemeinschaften. Nach Feststellungen des zuständigen Ombudsrats krankt die Organisationsform an dem "ständigen, oft zeitaufwendigen Abstimmungsbedarf" zwischen den Beteiligten. Dabei konkurrieren Kommunen und BA um das Ausmaß ihrer Zuständigkeiten. Die Zusammenarbeit vor Ort leidet auch darunter, dass die Argen kein eigenes Personal haben und die dort tätigen Mitarbeiter von Bundesagentur und Kommune unterschiedlich bezahlt werden.

Wer bekommt Hartz IV?
Die Politik führt eine heftige Debatte über die Weiterentwicklung von Hartz IV - doch wer bezieht die Arbeitslosenhilfe eigentlich? SPIEGEL ONLINE hat demografische Merkmale zusammengetragen.
So viel bekommen Hartz-IV-Empfänger monatlich
in Euro ab 1/2011 ab 1/2012 ab 1/2013
Erwachsener (100 %) 364 374 382
Kind (bisher 60 %)
unter 6 Jahre
215 219 224
Kind (bisher 70 %)
6 bis unter 14 Jahre
251 251 255
Kind (bisher 80 %)
14 bis unter 18 Jahre
287 287 289
Quelle: BMAS

So berechnet sich der Regelsatz (für Einzelpersonenhaushalte in Euro)
Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke 128,46
Bekleidung und Schuhe 30,40
Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung 30,24
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände 27,41
Gesundheitspflege 15,55
Verkehr 22,78
Nachrichtenübermittlung 31,96
Freizeit, Unterhaltung, Kultur 39,96
Bildung 1,39
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 7,16
Andere Waren und Dienstleistungen 26,50
* Die Summe der Verbrauchsausgaben ist 361,81 Euro; die Differenz zu 364 Euro ergibt sich, weil die Statistiker den Bedarf im Jahr 2008 erhoben, und die Regierung die Preissteigerung seither berücksichtigt hat.
Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband, Bundesagentur für Arbeit


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