Berlin - Angela Merkel (CDU) schaltet sich in die Debatte um eine Ausweitung des Ehegattensplittings auf homosexuelle Lebenspartnerschaften ein. Die Bundeskanzlerin sehe in dieser Frage vorerst keinen Handlungsbedarf, teilte Regierungssprecher Steffen Seibert mit. Vor einer Entscheidung über die Gleichstellung bei der Einkommensteuer solle das für 2013 erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden.
Zwar bestehe in der Koalition Einigkeit darüber, dass die steuerliche Ungleichbehandlung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften und der Ehe abgebaut werden müsse, sagte Seibert. In vielen Bereichen sei dies auch bereits geschehen, beim Ehegattensplitting gingen die Meinungen aber auseinander.
Merkel stellt sich mit dieser Haltung gegen die FDP und auch gegen eine Initiative von 13 Bundestagsabgeordneten, die eine Gleichstellung auch bei der Einkommensteuer noch vor der Karlsruher Entscheidung verlangt hatten. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) bekräftigte diese Forderung erneut: Die bisherigen Karlsruher Urteile zur Homo-Ehe seien "starke Indizien" dafür, dass auch bei der Einkommensteuer die Ungleichbehandlung nicht zulässig sei, sagte die Sprecherin des FDP-Chefs. Das müsse nun politisch geklärt werden. "Das kann nicht bis 2013 warten."
In der vergangenen Woche hatten 13 Christdemokraten sich für die steuerliche Gleichstellung der Homo-Ehe mit der klassischen Ehe starkgemacht. "Es ist nicht akzeptabel, dass der Politik immer wieder und absehbar vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben werden muss, diese Ungleichbehandlung abzuschaffen wie jüngst im Urteil zum beamtenrechtlichen Familienzuschlag", heißt es in ihrem Appell.
Eingetragene Lebenspartner trügen genauso wie Ehegatten die Unterhalts- und Einstandspflichten füreinander, heißt es in der Erklärung. "Insofern ist das Steuersplitting auch für Lebenspartnerschaften nur konsequent." Die Unionsfraktion solle "nun endlich" die steuerliche Gleichstellung als "eigene politische Entscheidung" umsetzen.
Beim Ehegattensplitting werden Mann und Frau beim Finanzamt gemeinsam veranlagt. Daraus ergibt sich - vor allem bei hohen Einkommensunterschieden zwischen den Eheleuten - eine Steuerersparnis. Diese wird damit begründet, dass das Grundgesetz die Ehe zwischen Mann und Frau besonders schützt.
Im Koalitionsvertrag hätten sich Union und FDP "zur Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten von eingetragenen Lebenspartnerschaften verpflichtet". Die FDP spricht sich schon länger grundsätzlich für eine steuerliche Gleichbehandlung von Eheleuten und homosexuellen Lebenspartnerschaften aus. Auch Grüne, SPD und Linke setzen sich für eine Gleichstellung ein.
lgr/dapd/AFP
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Politik | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Deutschland | RSS |
| alles zum Thema Gleichstellung von Homosexuellen | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2012
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH