München/Karlsruhe - Der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Euro-Rettungsschirm die Bundesregierung scharf angegriffen. Seehofer kritisierte am Dienstag in München, es sei "unglaublich", wie oft die schwarz-gelbe Regierung mittlerweile dazu verurteilt worden sei, "parlamentarische Rechte zu berücksichtigen". Er fügte hinzu: "Das nimmt jetzt schon eine Häufigkeit an, die mir nicht mehr gefällt." Die Bundesregierung müsse künftig "darauf achten, dass sie nicht pausenlos vom Bundesverfassungsgericht korrigiert wird".
Das Karlsruher Gericht hatte zuvor entschieden, dass die Regierung das Parlament auch bei eiligen Entscheidungen nicht vor vollendete Tatsachen stellen darf. Die Bundesregierung müsse das Parlament bei Verhandlungen zur Euro-Rettung schneller und besser informieren. Geklagt hatten die Grünen.
Die Verfassungsrichter hatten in der Vergangenheit bereits mehrmals die zentrale Rolle des Bundestags bei der europäischen Integration betont: Zuletzt bremsten sie Pläne, wichtige Entscheidungen über Maßnahmen zur Euro-Rettung auf ein Geheimgremium aus nur neun Abgeordneten zu übertragen.
Seehofer hatte bereits gefordert, die Bevölkerung stärker an den Entscheidungen über Rettungsschirme in der Euro-Krise zu beteiligen.
Seehofers Kollegen zeigen sich unbeirrt
Anders als Seehofer zeigten sich Vertreter von CDU und Bundesregierung unbeirrt. Unionsfraktionschef Volker Kauder sagte SPIEGEL ONLINE: "Das Urteil bestätigt uns auf dem Weg, den alle Fraktionen in der Stärkung der Beteiligungsrechte des Parlaments in europäischen Angelegenheiten bereits gehen."
"Der Grundsatz des Gerichts lautet: Je mehr Kompetenzen auf die europäische Ebene verlagert werden, desto mehr Kontrollrechte der Parlamente muss es geben. Das sehen alle Fraktionen des Bundestags so", so Kauder weiter.
Kauder verwies zugleich darauf, dass seit dem Gang der Grünen nach Karlsruhe bereits im Bundestag an einem Entwurf für Mitbestimmungsrechte gearbeitet wird. "Im Entwurf zu den Beteiligungsrechten, der mit dem ESM und dem Fiskalpakt verabschiedet werden kann, haben wir festgehalten: Auch wenn es sich bei Vorhaben wie dem ESM um einen völkerrechtlichen Vertrag handelt, muss der Bundestag behandelt werden wie in Angelegenheiten der Europäischen Union."
Dies stelle die notwendige rasche Verabschiedung des ESM und des Fiskalpakts nicht in Frage. "Insofern hat uns das Urteil aus Karlsruhe bescheinigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind", so Kauder.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) betonte, die Entscheidung habe keine Auswirkung auf bereits gefasste Euro-Beschlüsse. Die Bundesregierung werde die Vorgaben bei der künftigen Unterrichtung des Bundestags umsetzen und prüfen, inwieweit gesetzliche Regelungen angepasst werden müssen.
Opposition fordert Konsequenzen
Außenminister Guido Westerwelle (FDP) kündigte nach dem Urteil an, die Bundesregierung werde das Urteil "selbstverständlich nach bestem Wissen und Gewissen durchsetzen". Die enge Einbindung des deutschen Bundestags in europäische Angelegenheiten sei "ein wichtiges Anliegen, das auch im Interesse der Europapolitik Deutschlands" liege.
Die Opposition forderte am Dienstag Konsequenzen: Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, sprach in Karlsruhe von einem "guten Tag für die Demokratie". Das Urteil werde bereits unmittelbare Konsequenzen für die Verhandlungen zum Fiskalpakt am Mittwoch im Bundeskanzleramt haben.
Ähnlich äußerte sich SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann. Die Euro-Rettungsmaßnahmen müssten nun "transparenter und für die Menschen nachvollziehbarer werden". Da habe "die Bundesregierung eine Bringschuld gegenüber Parlament und Öffentlichkeit", sagte Oppermann.
fab/sev/dapd/dpa/AFP
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