Berlin - Christian Wulff sieht sich in Erklärungsnöten und geht in die Offensive: Ja, der Unternehmer Egon Geerkens sei an den Verhandlungen rund um den umstrittenen 500.000-Euro-Kredit an den Bundespräsidenten - damals noch niedersächsischer Ministerpräsident - beteiligt gewesen, bestätigte jetzt Wulffs Rechtsanwalt Gernot Lehr.
"Die Modalitäten wurden gemeinsam besprochen, das Darlehen von Frau Edith Geerkens gewährt", zitiert die "Welt" aus einer Stellungnahme von Lehr. Das Ehepaar Wulff hatte das Darlehen im Herbst 2008 von Geerkens Ehefrau Edith bekommen.
Wulff hatte bislang stets erklärt, dass Edith Geerkens die Kreditgeberin war, sich aber nicht zu der Frage geäußert, inwieweit Egon Geerkens in die Verhandlungen eingebunden war. Geerkens selbst hatte bereits gegenüber dem SPIEGEL eingeräumt, an den Kreditverhandlungen maßgeblich beteiligt gewesen zu sein.
Eine Anfrage des niedersächsischen Landtags Anfang 2010, ob es Geschäftsbeziehungen zwischen Wulff und dem Unternehmer gebe, hatte der damalige Ministerpräsident mit Nein beantwortet.
Die Initiative soll von Edith ausgegangen sein
Sein Anwalt sagte jetzt in der Stellungnahme gegenüber der "Welt": "Der Darlehensgewährung vorausgegangen war die Suche des Ehepaars Wulff nach einer geeigneten Immobilie. Hierin war Herr Egon Geerkens aufgrund seines besonderen Sachverstandes und der freundschaftlichen Beziehungen eingebunden." Die Initiative für ein Privatdarlehen sei in diesem Zusammenhang von Frau Edith Geerkens ausgegangen.
Neben der Kredit-Affäre macht Wulff derzeit die Beziehung zu Carsten Maschmeyer Ärger. Der Unternehmer hatte vor einigen Jahren die Werbung für ein Buch über Wulff finanziert - mitten im Landtagswahlkampf. Am Sonntag hatte der Bundespräsident zudem eine Liste von Urlauben bei vermögenden Freunden veröffentlicht.
Bei der Staatsanwaltschaft Hannover gingen inzwischen vier Anzeigen gegen den früheren Ministerpräsidenten ein. "Die Staatsanwaltschaft hat vier Anzeigen vorliegen, die überprüft werden", sagte der Behördensprecher in Hannover der Nachrichtenagentur dpa. In den Anzeigen geht es den "Stuttgarter Nachrichten" zufolge vermutlich um den Vorwurf der Vorteilsannahme. Die Staatsanwaltschaft muss jede Anzeige prüfen, die bei ihr eingeht.
lgr/dpa
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