Von Veit Medick
Berlin - Wenn die Innenminister der Länder Mitte kommender Woche zu ihrer Tagung in Rostock-Warnemünde zusammenkommen, dürfte es zumindest bei einem Thema so harmonisch wie selten zugehen. Viel spricht dafür, dass alle 16 Ressortchefs sich dafür aussprechen werden, einen zweiten Anlauf für ein NPD-Verbot zu unternehmen. Dass sich anschließend auch die Ministerpräsidenten auf ihrer Konferenz in Berlin für einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden, gilt als so gut wie sicher.
Die Front der Länder wird in der Bundesregierung mit gemischten Gefühlen gesehen. Natürlich will auch in der schwarz-gelben Koalition niemand die Deutschnationalen verschonen. Doch hält man dort den Ausgang eines möglichen Verfahrens für völlig unkalkulierbar und das Vorhaben deshalb für höchst riskant. Was, wenn Karlsruhe erneut im Sinne der NPD entscheiden sollte?
Der Bundesinnenminister, seit jeher ein Skeptiker, schien angesichts der Offensive der Länder zuletzt einzulenken. Doch jetzt, kurz vor der Tagung in Warnemünde, schaltet er sich noch einmal in die Debatte ein und warnt vor zu viel Optimismus. "Wichtig ist, dass wir aus dem gescheiterten Verfahren von 2002/2003 lernen", sagte Hans-Peter Friedrich SPIEGEL ONLINE.
Zwar habe man die Beweise sorgfältig aufbereitet und die V-Leute in den Führungsebenen der NPD abgeschaltet. Man müsse aber auch "auf die verbleibenden juristischen wie auch politischen Risiken hinweisen", so der Christsoziale. "Ich glaube, das ist auch unsere Pflicht als Innenminister, das gegenüber unseren Ministerpräsidenten beziehungsweise gegenüber dem Bundeskabinett zu tun, und ich werde das auch machen."
Wie verhält sich die Bundesregierung?
Friedrich lässt damit bewusst offen, wie sich die Bundesregierung in Sachen NPD-Verbotsverfahren verhalten wird. Nach den Ländern werden auch die Koalition sowie der Bundestag festlegen müssen, ob sie nach Karlsruhe ziehen oder nicht. Für die Regierung ist die eigene Positionierung eine besonders unangenehme Frage.
Der Innenminister ist mit seiner Skepsis nicht allein. Auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) halten von einem Neuanlauf wenig. Zwar sehen sie sich besser gerüstet als beim letzten Mal. Aber dass in der Vorbereitung etwas Kritisches übersehen wurde, mögen sie nicht ausschließen. Weil die Landesminister CSU-Mann Friedrich nicht persönlich testieren wollten, dass das von ihnen gesammelte Beweismaterial ohne Informationen von V-Leuten ist, sind sie misstrauisch.
Die Bundesregierung scheut - anders als 2003 -, sich an die Spitze der Bewegung zu setzen. Doch ist es unwahrscheinlich, dass sie ganz außen vor bleibt. Denn wie sähe es aus, wenn man die Länder im Zweifel alleine ließe im juristischen Kampf gegen die NPD?
Ironischerweise hat Friedrich selbst dazu beigetragen, dass er am Ende die Entscheidung wohl wird mittragen müssen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, an der auch sein Ministerium beteiligt war, hat über Monate hinweg Material gesammelt, um der NPD eine aggressiv-kämpferische Haltung und eine Nähe zum Nationalsozialismus nachzuweisen und die Chancen für ein neues Verbotsverfahren auszuloten. Die Qualität der Beweissammlung hat in den vergangenen Tagen die letzten Skeptiker auf Länderseite umfallen lassen, darunter Niedersachsens Ministerpräsident David McAllister (CDU) und, so ist zu hören, auch Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU).
Nach Lektüre hält ein Gutachter, der sich 2003 mit dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren als Referent am Verfassungsgericht befasst hatte, die Ziele der NPD für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Auch der ehemalige Verfassungsrichter Winfried Hassemer, der 2003 an der Einstellung des Verbotsverfahrens beteiligt war, hält einen neuen Anlauf für aussichtsreich. Der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" sagte Hassemer, der erste Versuch sei gescheitert, "weil das Gericht nicht unterscheiden konnte, ob das zur Begründung eines Verbots beigebrachte Material von der NPD selber oder von V-Leuten stammte". Dieses Problem existiere nun offenbar nicht mehr.
"Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts ist nicht prognostizierbar"
2649 Belege hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zusammengetragen. Allein in der Kurzfassung des Abschlussberichts werden nach SPIEGEL-Informationen Hetzreden, Aufrufe und Artikel von mehr als 400 Mitgliedern der NPD aufgelistet. "Ich werde empfehlen, den Antrag zu stellen", sagt Sachsen-Anhalts Innenminister und Chef der Arbeitsgruppe Holger Stahlknecht (CDU). "Wir haben gute Erfolgsaussichten."
Doch die Bewertung des Berichts fällt, auch aufgrund der Bedenken Friedrichs, vorsichtiger aus. Voraussetzung für ein Verbot sei der Nachweis, dass die NPD die freiheitliche demokratische Grundordnung aktiv ablehne, heißt es in einem SPIEGEL ONLINE vorliegenden Brief, den Stahlknecht und Friedrich an Lorenz Caffier (CDU) schickten, den Amtskollegen aus Mecklenburg-Vorpommern und Vorsitzenden der Innenministerkonferenz.
Die Partei habe eine "antisemitische, rassistische und ausländerfeindliche Einstellung" und sei mit dem Nationalsozialismus "wesensverwandt". Dafür fänden sich in der Materialsammlung "Belege, deren Aussagekraft allerdings unterschiedlich ist". Zudem sei die rechtliche Unsicherheit zu berücksichtigen. "Die künftige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist nicht prognostizierbar", schreiben Stahlknecht und Friedrich. Die Entscheidung über ein Verbot sei eine "Frage der politischen Abwägung".
Es ist so etwas wie eine letzte Warnung an die Landeskollegen, doch noch einmal gut nachzudenken.
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