Berlin - Die Innenminister von Bund und Ländern haben eine wichtige Hürde in Richtung NPD-Verbotsverfahren genommen: Bis zum 2. April sollen die V-Leute in den Führungsebenen der rechtsextremen Partei abgeschaltet sein. Die Entscheidung zur Abschaltung der V-Leute fiel einstimmig. Die Minister beschlossen zudem, ab April eine Materialsammlung anzulegen und auf V-Leute des Verfassungsschutzes in der NPD-Führung zu verzichten. Das teilte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) nach der Sitzung in Berlin mit. Die Minister seien sich einig gewesen, "dass die NPD eine Partei ist, die unsere Demokratie und unsere Verfassung ablehnt". Das Grundgesetz sehe für solche Fälle ein Verbot vor, sagte Friedrich.
Die systematische Sammlung von Material gegen die rechtsextreme Partei soll bis 2008 zurückgehen und mindestens sechs Monate dauern. Frühestens im Herbst könnte eine Entscheidung für oder gegen ein Verbotsverfahren fallen. Eine Empfehlung könne die Politik wohl bei der Innenministerkonferenz im Dezember geben, sagte der Vorsitzende der Konferenz, der mecklenburg-vorpommerische Innenminister Lorenz Caffier (CDU). "Unser Ziel ist es, ein Verbot der NPD zu erreichen", betonte der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD). Dies sei das klare Signal der Konferenz. Feststehe jedoch auch, dass es kein neues Scheitern geben dürfe.
Ein erstes Verbotsverfahren war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der zweifelhaften Rolle von V-Leuten bei der Beweisführung gescheitert. Seit Jahren diskutiert die Politik immer wieder über einen neuen Anlauf. Der Druck, es noch einmal mit einem Verbotsverfahren zu versuchen, war nach dem Bekanntwerden der Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU), gestiegen.
Die Terrorgruppe war im November 2011 aufgeflogen. Den Rechtsterroristen werden bundesweit zehn Morde zur Last gelegt. Nach Ansicht von Generalbundesanwalt Harald Range handelt es sich bei der Gruppe jedoch nicht um den militanten Arm der NPD. Ein solcher Zusammenhang würde, so die Auffassung von Fachleuten, ein Verbotsverfahren erheblich erleichtern.
Die Angst vor dem Scheitern
Ein erster Vorstoß war 2003 in Karlsruhe gescheitert. Auch jetzt sind Verfassungsrechtler skeptisch, ob ein Verbot dort juristisch Bestand hätte. Zudem könnte die rechtsextreme Partei vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen. Dort gelten nach Einschätzung von Experten noch höhere Hürden für ein Parteienverbot.
Vor allem die SPD und einige Regierungschefs aus den Ländern drücken nun allerdings aufs Tempo. Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) sagte, er sei sich sicher, dass genug Beweismaterial für ein Verbot zusammenkomme. Der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU), bekräftigte, man müsse mit aller Kraft an einem Verbot arbeiten: "Ich sehe viele der jetzt geäußerten Bedenken als völlig übertrieben an."
Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) verwies im Bayerischen Rundfunk auf die Risiken eines neuen Verbotsverfahrens. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte SPIEGEL ONLINE, Sorgfalt gehe vor Schnelligkeit. Auch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) warnte vor einem neuen NPD-Verbotsverfahren. "Die wenigsten machen sich klar, wie lange so ein Verfahren dauern wird und wie viele Wahlen dazwischen stattfinden", sagte Lammert. Er fürchte, dass die NPD in einem laufenden Verbotsverfahren als Märtyrer-Partei ihre Wahlkämpfe führen werde. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) zeigte sich ebenfalls skeptisch. 2003 sei die NPD gestärkt aus dem gescheiterten Verbotsverfahren hervorgegangen. Ein erneutes Scheitern wäre der "Super-GAU".
Heftige Diskussionen im Rechtsterror-Ausschuss
Die Debatte um ein Parteienverbot erreichte auch den Rechtsterror-Untersuchungsausschuss, der am Donnerstag tagte. Obwohl sich das Gremium mit dem Thema nicht eigens befassen soll, lieferten sich die Obleute der Fraktionen vor Beginn der Sitzung einen offenen Schlagabtausch.
Der Obmann der FDP-Fraktion, Hartfrid Wolff, attackierte die SPD wegen ihrer Forderung nach einem zügigen Vorgehen. "Das ist im höchsten Maße unseriös und unverantwortlich", sagte der FDP-Politiker. Das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht legten "eine sehr hohe Messlatte" für ein Parteienverbot an, sagte Wolff. Daher sei sehr sorgfältig zu prüfen, ob ein NPD-Verbotsverfahren überhaupt riskiert werden könne.
Der Obmann der Grünen im Ausschuss, Wolfgang Wieland, sah deutlich größere Erfolgschancen für ein Parteiverbot, nachdem sich Bund und Länder für den Abzug der V-Leute aus der Spitze der NPD entschieden haben. "Jetzt wird ein formales Hindernis geräumt - das ist neu", sagte Wieland.
ffr/dpa/dapd/Reuters
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Politik | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Deutschland | RSS |
| alles zum Thema NPD | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2012
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH