Von Severin Weiland
Berlin - Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat das Klima in der schwarz-gelben Koalition verbessert: Schneller als erwartet einigte sich die FDP-Politikerin mit Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) bei der Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze.
Die FDP-Politikerin entschärfte damit vor der parlamentarischen Pause einen Konflikt, der die schwarz-gelbe Koalition seit Monaten belastete. Eigentlich war erwartet worden, die Prüfung der Anti-Terror-Gesetze, die Anfang des kommenden Jahres auslaufen, werde sich noch bis in den Herbst hinziehen. Am Mittwochmorgen aber überraschten beide Minister mit einer kurzfristigen Einladung zu einer Pressekonferenz.
Am Dienstagabend hatten sich Leutheusser-Schnarrenberger und Friedrich zum Vier-Augen-Gespräch getroffen und ein Eckpunkte-Papier abgesegnet. Seit zwei Wochen war auf Abteilungsleiterebene zwischen beiden Ministerien intensiv verhandelt worden.
Leutheusser-Schnarrenberger machte am Mittwoch gar keinen Hehl daraus, dass sie mit ihrer Entscheidung auch an das zurzeit schlechte Verhältnis zwischen Union und FDP gedacht habe. Dass der Kompromiss zu den Anti-Terror-Gesetzen der schwarz-gelben Koalition "in der jetzigen Situation ganz gut tut", diese Überlegung habe sie "nicht unberührt gelassen", erklärte die Liberale. Zuletzt hatten sich die Koalitionspartner über die Steuerreform gestritten. Ein ursprünglich dazu angedachtes Spitzentreffen der Partei- und Fraktionschefs scheint nun nicht mehr vor der Sommerpause stattzufinden.
Auf eines legten Leutheusser-Schnarrenberger und Friedrich aber besonderen Wert: Ihr Kompromiss habe nichts mit den geplanten Steuersenkungen zu tun, man habe keine "sachfremden Erwägungen miteinander verknüpft", so die Ministerin. Auf die jüngsten Querelen in der Koalition angesprochen, erheiterte Friedrich die Journalisten mit der Bemerkung: "Die Regierung regiert, wie sie jetzt sehen. Wenn Sie was anderes lesen - glauben Sie es nicht."
Umso überraschender ist die Einigung bei den Anti-Terror-Gesetzen. Der Kompromiss der beiden Ministerien sieht nun so aus: fast alle Regelungen werden um vier Jahre verlängert, die parlamentarische Kontrolle auf weitere befristete Maßnahmen ausgedehnt. Auch muss Friedrich eine Regierungskommission hinnehmen, die die FDP verlangt hatte und die alle nach dem 11. September 2011 eingeführten Sicherheitsgesetze bewerten soll.
Noch ist offen, wann diese Kommission ihre Arbeit aufnimmt und wer sie führt. In FDP-Kreisen gibt es Überlegungen, dass sie der Altliberale Burkhard Hirsch oder Ex-Außenminister Klaus Kinkel leitet. Friedrich machte klar, dass die Kommission unter Federführung beider Ministerien eingerichtet und von diesen auch eng begleitet werde. Die FDP konnte durchsetzen, dass sich die Kommission sich auch einer umstrittenen Frage widmen kann - den Doppelstrukturen bei den Sicherheitsdiensten. So wird sich die Kommission mit der Zukunft des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) beschäftigen. Hier könnte es Konflikte mit Verteidigungsminister Thomas de Maizière geben, in dessen Verantwortungsbereich der MAD fällt.
Flexible Haltung
Vor Beginn der Gespräche zu den Anti-Terror-Gesetzen hatte sich Leutheusser-Schnarrenberger schon größtmögliche Flexibilität verordnet. Intern war in ihrem Haus die Linie ausgegeben worden: Man stehe Neuerungen sehr skeptisch gegenüber, wolle aber die Gesetzgebung nicht blockieren.
Künftig können etwa die Dienste bei zentralen Stellen Auskünfte über Flüge und Kontodaten von Terrorverdächtigen einholen. Bislang mussten die Ermittler bei einzelnen Banken und Airlines um Auskunft bitten. Nicht umgesetzt wird die ursprüngliche Forderung des Innenministers, die Verweigerung von Auskünften mit Bußgeldern zu belegen. Leutheusser-Schnarrenberger konnte dafür erreichen, dass die Eingriffsschwellen erhöht werden. So müssen konkrete Tatsachen nun den Diensten vorliegen, um von bestimmten Befugnissen Gebrauch machen zu können. Auch wird die sogenannte Anordnungsbefugnis für Überwachungsmaßnahmen - etwa beim Bundesamt für Verfassungsschutz - nicht mehr beim Dienst selbst, sondern künftig beim Bundesinnenministerium liegen. Das stärke die direktere politische Verantwortlichkeit und die "demokratische Rückkoppelung", heißt es aus dem Justizministerium.
Einige Regelungen werden ersatzlos auslaufen. Wegfallen sollen unter anderem die Auskunftsbefugnisse zum Postverkehr, auch der "kleine Lauschangriff". Doch darauf kann der Innenminister ohnehin getrost verzichten. Denn diese Maßnahme - gemeint ist das Anbringen von Abhörinstrumenten am Körper eines Polizisten - kam nie zum Einsatz, weil die Verkabelung der Beamten viel zu umständlich war. Heute gebe es andere technische Möglichkeiten, so Friedrich.
Vorratsdatenspeicherung bleibt als Konflikt
Leutheusser-Scharrenberger gilt in der Koaltion als hartnäckige Streiterin für Bürgerrechte. Für viele in der Union ist sie deshalb ein rotes Tuch. Seit dem Bundesparteitag von Rostock ist sie auch Vizechefin der Liberalen, ihre Position innerhalb der Partei wurde damit gestärkt. Der neue FDP-Chef Philipp Rösler hat ausdrücklich den Schutz der Bürgerrechte hervorgehoben. Vor der jetzigen Einigung hieß es denn auch in den eigenen Reihen: Nur die Justizministerin selbst könne für eine Entscheidung im Bereich der Inneren Sicherheit sorgen. Niemand anders sei dazu in der Lage. Wer auch immer sich von ihrer Position in der Partei absetze, gefährde die Geschlossenheit der FDP in dieser zentralen Frage. Leutheusser-Schnarrenberger erinnerte daran, dass die gemeinsame Vereinbarung "ohne Vermittlung" getroffen worden sei. Im Klartext sollte das heißen: Niemand hat sie zum Kompromiss gedrängt.
Die Vorratsdatenspeicherung, Leutheusser-Schnarrenbergers zweiter Streitfall mit der Union - bleibt von der jetzigen Entscheidung unberührt. "Das stand nicht auf der Tagesordnung", sagte sie. Eine baldige Einigung steht nicht an.
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