Schmähgedicht auf Erdogan: Bundesregierung lässt Strafverfahren gegen Böhmermann zu
Auf Jan Böhmermann kommt ein Verfahren wegen möglicher Beleidigung des türkischen Staatschefs Erdogan zu. Laut Kanzlerin Merkel hat die Bundesregierung dem Verlangen Ankaras entsprochen. Der entscheidende Paragraf 103 soll jedoch bis 2018 abgeschafft werden.
Die Entscheidung ist gefallen: Die Bundesregierung hat auf Wunsch der Türkei den deutschen Justizbehörden die Ermächtigung erteilt, ein Strafverfahren gegen den Satiriker Jan Böhmermann wegen möglicher Beleidigung des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan einzuleiten. Das teilte Kanzlerin Angela Merkel in einer Erklärung mit.
"Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen", sagte Merkel. In Deutschland solle nicht die Regierung, sondern die Justiz "das letzte Wort" haben. Die Ermächtigung stelle keine Vorverurteilung Böhmermanns dar.
Grundlage für die Entscheidung ist Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs (StGB). Wer einen ausländischen Staatschef beleidigt, muss demnach mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen. Ist Verleumdung im Spiel, drohen sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug.
Merkel teilte jedoch auch mit, dass dieser Paragraf bis 2018 abgeschafft werde. Er sei "für die Zukunft entbehrlich".
Merkels Erklärung im Video:
Die Kanzlerin bestätigte, dass es vor der Entscheidung in der Koalition Uneinigkeit gegeben habe. Das hatte zuvor der SPIEGEL berichtet : Insbesondere das Kanzleramt und das Auswärtige Amt hätten sich in den vergangenen Tagen nicht auf eine gemeinsame Linie zu dem Begehren der türkischen Regierung einigen können. Es habe "unterschiedliche Auffassungen" zwischen Union und SPD" zu dem Verlangen der türkischen Regierung gegeben, sagte Merkel.
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Kritik von SPD-Fraktionschef Oppermann
Unmittelbar nach Merkels Erklärung kritisierte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann die Entscheidung. "Ich halte die Entscheidung für falsch", teilte er über Twitter mit: "Strafverfolgung von Satire wegen 'Majestätsbeleidigung' passt nicht in moderne Demokratie."
Merkel pochte in ihrer Erklärung auf das Grundrecht der Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit und forderte dies auch von der Türkei ein. "Im Rechtsstaat ist die Justiz unabhängig. In ihm gilt die Unschuldsvermutung."
Video: Erdogan vs. Böhmermann
In einem als Schmähkritik betitelten Gedicht hatte Böhmermann in seiner satirischen TV-Show "Neo Magazin Royale" im ZDF über den türkischen Präsidenten gespottet. Er hatte dabei deutlich gemacht, dass er dies bewusst tue, um die Grenzen von Presse-, Meinungs- und Kunstfreiheit aufzuzeigen.
Erdogans Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger hat angekündigt, notfalls durch alle Instanzen zu gehen, damit Böhmermann bestraft werde.
Videochronik: Böhmermann vs. Erdogan
Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Gökay Sofuoglu, kritisiert die Entscheidung der Bundesregierung. "Ich finde die Entscheidung falsch", sagte er der "Berliner Zeitung". "Ich hätte mir gewünscht, dass die Kanzlerin dieses Verfahren nicht zulässt, sondern dass man auf das persönliche Verfahren wartet." Denn Erdogan habe ja auch als Privatperson Strafantrag gestellt. Dabei hätte man es belassen sollen, sagte Sofuoglu.
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als/dpa/Reuters
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