Saarbrücken/Nürnberg - Wer heute seinen Job verliert, kann sich immer seltener auf die gesetzliche Arbeitslosenversicherung verlassen. Nach einer Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ist inzwischen jeder vierte Betroffene sofort auf Hartz IV angewiesen, wie die "Saarbrücker Zeitung" berichtet. Entweder waren die Beschäftigten zu kurz angestellt, damit sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Oder aber sie verdienten so wenig, dass ihr geringes Arbeitslosengeld mit Hartz IV aufgestockt werden muss.
Nach Angaben des Gewerkschaftsbunds waren allein im vergangenen Jahr von den knapp 2,8 Millionen neu registrierten Arbeitslosen 736.000 unmittelbar auf staatliche Grundsicherung angewiesen. Das waren 135.000 mehr Erwerbslose als 2007.
Laut Bundesagentur für Arbeit standen im vergangenen Monat rund 909.000 Arbeitslosen im Versicherungssystem knapp zwei Millionen arbeitslose Hartz-IV-Empfänger gegenüber. In dem DGB-Papier wird dieser Zustand als "Zweiklassensystem der Arbeitsmarktpolitik" kritisiert. Denn mit dem Bezug von Versicherungsleistungen seien auch bessere Förderchancen verbunden, wieder eine Arbeit zu finden, wie es weiter heißt.
Der Gewerkschaftsbund fordert deshalb mittelfristig laut "Saarbrücker Zeitung" ein Mindestarbeitslosengeld in Höhe der Hartz-IV-Bedürftigkeitsgrenze. Reicht das Arbeitslosengeld nicht zum Lebensunterhalt aus, soll nach dem Willen des DGB die Arbeitslosenversicherung einspringen. Diese soll den Aufstockungsbetrag vom Bund aus Steuermitteln erstattet bekommen. Nach Angaben der Gewerkschafter ist derzeit etwa jeder zehnte Empfänger von Arbeitslosengeld zusätzlich auf Hartz IV angewiesen.
Zudem will der DGB die Bedingungen für den Bezug von Arbeitslosengeld abmildern. Nach geltendem Recht muss ein Arbeitnehmer in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, um Arbeitslosengeld I zu bekommen. Der DGB will diese Frist auf drei Jahre verlängern - so wie es bis Anfang 2006 der Fall war. Außerdem sollen kurzzeitig Beschäftigte schon nach einem halben Jahr Beitragszahlung Anspruch auf drei Monate Arbeitslosengeld haben.
Die Bundesagentur für Arbeit reagierte skeptisch. Vorstandsmitglied Raimund Becker sagte dem Blatt, wenn Arbeitslose mehr Zeit hätten, nach einer geeigneten Stelle zu suchen, könne die "Suchintensität abnehmen" und sich der Verbleib in der Arbeitslosigkeit verlängern. Die hinter dem Mindestarbeitslosengeld steckende Idee, Arbeitslose mit ergänzendem Hartz-IV-Bezug durch das Versicherungssystem betreuen zu lassen, teile er aber "im Grundsatz". Diese Personengruppe sei sehr nah am Arbeitsmarkt.
heb
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