Schleswig-Holstein: CDU-Nachwuchs will SSW aus dem Landtag klagen
Die Junge Union will vor Gericht die "Dänen-Ampel" in Schleswig-Holstein kippen. Der CDU-Nachwuchs klagt gegen die Sonderregeln für den Südschleswigschen Wählerverband. Auch für Minderheitenpartei solle die Fünfprozenthürde gelten. Die SPD nennt das "armselig".
Kiel - Die Junge Union klagt vor dem Landesverfassungsgericht in Schleswig-Holstein gegen die Befreiung des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) von der Fünfprozenthürde bei Landtagswahlen. "Wir bezweifeln, dass die dem SSW bei der vergangenen Landtagswahl zugeteilten drei Mandate verfassungsmäßig sind", sagte der Landesvorsitzende der CDU-Nachwuchsorganisation, Frederik Heinz, am Dienstag in Kiel.
Prozessbevollmächtigte des Quartetts ist der ehemalige CDU-Landtagsabgeordnete Trutz Graf Kerssenbrock. Ziel sei es, die drei Mandate der Partei der dänischen Minderheit für unzulässig zu erklären, sagte er. Diese müssten dann neu vergeben werden. Die Beschwerde samt 34-seitiger Begründung wurde bereits am Montag eingereicht, wie der CDU-Nachwuchs am Dienstag mitteilte.
Zur Begründung führte Kerssenbrock an, der SSW habe sich programmatisch von einer reinen Minderheiten- zu einer Regionalpartei für den nördlichen Landesteil entwickelt. In dem 81-seitigen Wahlprogramm sei von der Minderheit auf lediglich zwei Seiten die Rede. "Er bedarf dieser Privilegierung nicht mehr."
Seit dem Juni regiert der SSW erstmals gemeinsam mit SPD und Grünen und stellt mit Anke Spoorendonk die Justizministerin. Die Koalition hat nur eine Stimme mehr als die Opposition. Bereits zweimal befasste sich das Bundesverfassungsgericht mit der wahlrechtlichen Privilegierung des SSW, zuletzt vor der Landtagswahl 2005. In beiden Fällen wiesen sie Vorlagen des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts als unzulässig zurück.
Die CDU-Landespartei unterstützt die Klage des Nachwuchses offenbar nicht. Landeschef Jost de Jager sagte, die Union wolle sich mit dem SSW "ausschließlich inhaltlich und politisch auseinanderzusetzen". Heinz betonte, die Beschwerdeführer seien "keine Handlanger" der CDU.
SSW-Landesgeschäftsführer Martin Lorenzen sagte, er sehe den Klagen gelassen entgegen. Bereits in zwei Verfahren hätten die Karlsruher Richter die Privilegierung bestätigt. "Ich kann nicht erkennen, dass sich die Situation heute grundlegend geändert hat." Entscheidend sei allein, "ob wir weiterhin eine Partei der dänischen Minderheit sind. Dies ist der Fall, da über 95 Prozent unserer Vorstände und Mitglieder sich zur Minderheit bekennen." SPD-Landeschef Ralf Stegner bezeichnete die Klage als "armselig".
fab/dapd
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