Kabinettsbeschluss: Bayern klagt gegen Länderfinanzausgleich
Bayern macht seine Drohung gegen klamme Länder wahr und wird vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Länderfinanzausgleich klagen. Darauf hat sich das schwarz-gelbe Kabinett verständigt.
München - Nun ist es beschlossene Sache: Bayern wird gegen den Länderfinanzausgleich vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Darauf hat sich das schwarz-gelbe Kabinett am Dienstag in München verständigt. Bis zum Herbst heißt es unter Berufung auf Informationen aus Regierungskreisen soll die Klageschrift erstellt werden. Ziel ist es nach Angaben aus der Koalition, die Klage noch in diesem Jahr einzureichen.
Einzelheiten zum Beschluss sollen am Mittag mitgeteilt werden. Ministerpräsident Horst Seehofer hat sich allerdings entschieden, nicht selbst an der Pressekonferenz teilzunehmen. Stattdessen werden nach Angaben der Staatskanzlei Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP) und Finanzminister Markus Söder (CSU) erscheinen.
Schon lange wettert Seehofer gegen den Länderfinanzausgleich. Er will Schluss machen mit dem jetzigen Verfahren, ärmere Bundesländer mitzufinanzieren. "Bei aller Solidarität haben wir immer klargemacht: Ein Transfersystem, bei dem Bayern allein die Hälfte der gesamten Ausgleichssumme in ganz Deutschland zahlt, ist aus dem Ruder gelaufen und muss korrigiert werden", hatte Seehofer der "Süddeutschen Zeitung" ("SZ") gesagt.
Seehofer hatte immer wieder beklagt, dass sich viele Nehmerländer Dinge leisten, die Bayern selbst seinen Bürgern nicht biete: den Verzicht auf Studiengebühren beispielsweise oder kostenfreie Kindergärten. Kritisiert wird zudem immer wieder, dass es im aktuellen Ausgleichssystem an Anreizen für Länder fehle, sich mehr anzustrengen - weil zusätzliche Steuereinnahmen abgeschöpft werden.
Der Länderfinanzausgleich ist Teil eines komplexen Systems der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern und der Länder untereinander. Er dient dem Verfassungsziel, trotz unterschiedlicher Wirtschaftskraft der einzelnen Regionen in allen Teilen Deutschlands gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen und zu wahren.
Derzeit gibt es nur vier Geberländer: Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg. Die drei großen drohten den Nehmerländern schon mehrmals mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, wenn diese nicht zu einer Neuregelung des Finanzausgleichs bereit seien. Hessen hatte allerdings angekündigt, mindestens bis Jahresende warten zu wollen. Vorbehalte gibt es auch in Baden-Württemberg. Bayern war selbst lange Zeit ein Nehmerland, hat inzwischen aber mit Abstand die Hauptlast zu tragen.
Mit einer Entscheidung der Verfassungsrichter rechnet die bayerische Staatskanzlei der "SZ" zufolge nicht mehr vor der Landtagswahl und der Bundestagswahl im Herbst 2013.
ler/dpa/dapd
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- Dienstag, 17.07.2012 – 10:50 Uhr
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- Solidaritätspakt II
Der Solidarpakt ist eine Transferleistung von Bund und Ländern an die neuen Bundesländer. Die zweite Auflage dieser Vereinbarungen trat 2005 in Kraft, läuft bis 2019 und garantiert den neuen Ländern insgesamt 156,6 Milliarden Euro. Der Pakt besteht aus zwei Körben. Mit den 105 Milliarden Euro aus Korb I sollen teilungsbedingte Rückstände in der Infrastruktur beseitigt und die Finanzkraft der Kommunen gestärkt werden. Von 2020 an soll die frühere DDR ohne Subventionen auskommen. Experten halten eine Angleichung auf 100 Prozent des West-Niveaus bis dahin jedoch für unwahrscheinlich. - Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag wurde kurz nach der Einheit von Juli 1991 an für ein Jahr eingeführt. Der Aufschlag von 3,75 Prozent auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sollte damals den Aufbau Ost mitfinanzieren helfen. Die schwarz-gelbe Regierung unter Helmut Kohl führte den Zuschlag 1995 wieder ein - diesmal unbefristet und mit einem Satz von 7,5 Prozent. Seit 1998 liegt er bundeseinheitlich bei 5,5 Prozent. Das Geld von heute, um die 13 Milliarden Euro, geht komplett an den Bund und fließt in den allgemeinen Etat. Es ist also mittlerweile eine allgemeine Steuer, die von allen Steuerzahlern in Ost und West entrichtet werden muss. Trotzdem gehen viele Bundesbürger weiterhin davon aus, dass der Soli an den Aufbau Ost gebunden sei.
Der Länderfinanzausgleich regelt die Verteilung der Einnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen und ist eigentlich schon seit seiner Einführung umstritten. Bisher sind es vor allem Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, die Front gegen das Ausgleichssystem machen. Die Geberländer ärgern sich, dass finanzschwache Nehmerländer mit dem Geld üppige Abgeordnetensaläre, beitragsfreie Kindergartenjahre oder ein gebührenfreies Studium finanzieren - ein Luxus, den sich die Geberländer nicht leisten. Geberländer waren neben den dreien auch Nordrhein-Westfalen und Hamburg. Diesen fünf Ländern standen elf Nehmerländer gegenüber. Das mit Abstand meiste Geld erhielt Berlin. 2010 wurde Nordrhein-Westfalen wieder Nehmerland.
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