Berlin - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das neue neunköpfige Sondergremium des Bundestags-Haushaltsausschusses zur Euro-Rettung vorläufig gestoppt. Angesichts des Vetos mühen sich die Verantwortlichen in Berlin nun um Schadensbegrenzung. Der Haushaltsausschuss wird am Freitagmittag in einer Sondersitzung tagen. Auch das Justizministerium nimmt an den Beratungen teil.
Die SPD hingegen begrüßt die Entscheidung der Verfassungsrichter gegen das Sondergremium - und verlangt eine rasche Klärung der Kompetenzen. "Das Ei hat nun die Bundesregierung im Nest", sagte der SPD-Haushaltsexperte Carsten Schneider. "Ich will von der Bundesregierung wissen, an wen sie jetzt ihre Entscheidungsvorlagen richten will, ob an das Bundestagsplenum oder den Haushaltsausschuss", sagte Schneider. Der Bundestag als Plenum sei für derartige vertrauliche und eilige Entscheidungen ungeeignet.
Die Grünen sehen sich durch den vorläufigen Stopp in ihrem Kurs bestätigt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts "unterstützt unsere Forderung, dass wichtige Entscheidungen durch das Plenum des Deutschen Bundestages offen und transparent getroffen werden müssen", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck.
Auch die Linke stimmt dem Kurs der Verfassungsrichter zu. Die Einrichtung der neunköpfigen Gruppe habe "nicht viel mit Demokratie zu tun", sagte die Vorsitzende Gesine Lötzsch, die auch haushaltspolitische Sprecherin der Linksfraktion ist. Zur Begründung sagte sie , das Sondergremium hätte über "unvorstellbare Milliardensummen" entscheiden können. Damit werde das Budgetrecht des Bundestags verletzt.
"Wir können nur hoffen: bald"
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Morgen einem Antrag von zwei SPD-Bundestagsabgeordneten auf einstweilige Anordnung stattgegeben. Die Richter meldeten erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Sondergremiums an. Damit darf die neunköpfige Gruppe vorerst keine Entscheidungen über den Einsatz des Euro-Rettungsschirms fällen.
Wann das Bundesverfassungsgericht in der Hauptsache über das Sondergremium entscheidet, ist noch offen. Dies könnte erst in einigen Monaten passieren. Der Sprecher von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), Martin Kotthaus, sagte, es gebe noch keine Signale, wann mit einem endgültigen Spruch zu rechnen sei. "Wir können nur hoffen: bald."
Doch auch ohne eine zügige Entscheidung sieht die Union die Euro-Rettungsmaßnahmen nicht gefährdet. "Der Bundestag wird diese Handlungsfähigkeit auch in den nächsten Wochen sicherstellen", sagte Fraktionsgeschäftsführer Peter Altmaier (CDU) in Berlin. Der Spruch der Karlsruher Richter mache künftige Entscheidungen jedoch langsamer, hieß es nach dem Spruch aus Koalitionskreisen.
FDP-Politiker begrüßt Entscheidung des Gerichts
Lob für die Entscheidung kommt auch aus Koalitionskreisen. "Die Eilentscheidung des Verfassungsgerichts ist eine Ohrfeige fürs Parlament", sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler Handelsblatt Online. Konsequenz aus dem Karlsruher Spruch müsse sein, dass die "Schuldenschirmpolitik nicht im Hinterzimmer entschieden" werde, so Schäffler weiter. "Das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Parlaments und nicht nur von neun Abgeordneten."
Die Karlsruher Richter waren bei ihrer Entscheidung dem Antrag der SPD-Bundestagsabgeordneten Peter Danckert und Swen Schulz gefolgt. Diese hatten ihre Klage am Donnerstag eingereicht. Sie fürchten durch die Einsetzung der neun Experten ihre Rechte als Parlamentarier verletzt.
Dieser Argumentation folgten die Richter in Karlsruhe. Den Klägern entstünden schwere Nachteile, wenn der Sonderausschuss erst einmal Entscheidungen treffen dürfe, dann jedoch vom Gericht für verfassungswidrig erklärt würde, hieß es. So könnten die neun Abgeordneten in der Zwischenzeit einer EFSF-Notmaßnahme zustimmen, die nachträglich betrachtet dann verfassungswidrig wäre.
Bundestag bleibt laut Richtern handlungsfähig
Die damit verbundenen Rechtsverletzungen für die Abgeordneten könne das Gericht aber nicht mehr rückgängig machen, da Deutschland nach außen hin an die Entscheidung des Gremiums gebunden wäre, hieß es. Der Bundestag bliebe aber dennoch handlungsfähig.
Das Gremium sollte eigentlich am Freitag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen. Laut Gesetz hätte die Parlamentsbeteiligung einem mehrstufigen Verfahren folgen sollen: Je nach Bedeutung, Eilbedürftigkeit und Vertraulichkeit einer Entscheidung hätten entweder der Bundestag mit 620 Mitgliedern, der 41-köpfige Haushaltsausschuss oder das neunköpfige Sondergremium die Pläne absegnen sollen.
Bei ihrer Klage stützten sich die SPD-Abgeordneten auch auf eine Expertise der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags. Darin heißt es, das Sondergremium verlagere die Verantwortung auf einige wenige und verhindere die Beteiligung aller Abgeordneten am parlamentarischen Willensbildungsprozess.
Der Bundestag hat das Geheimgremium zur Aufsicht über die beim EFSF verwendeten deutschen Steuermilliarden am Mittwoch eingesetzt. Der Gruppe gehören für die Unionsfraktion Norbert Barthle, Bartholomäus Kalb und Michael Stübgen an. Für die SPD nehmen Lothar Binding und Carsten Schneider teil. Otto Fricke und Michael Link repräsentieren die FDP. Die Linke stellt Dietmar Bartsch, die Grünen Priska Hinz.
jok/dpa/Reuters/dapd
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