Berlin - Die Preissprünge an deutschen Tankstellen sollen künftig von einer Meldebehörde kontrolliert werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend die Einrichtung einer sogenannten Markttransparenzstelle. Tankstellenbetreiber sollen der beim Kartellamt angesiedelten Behörde in Zukunft melden, wann und in welchem Umfang sie die Preise an ihren Zapfsäulen ändern.
Das Kartellamt hatte 2011 nach einer mehrjährigen Marktananalyse festgestellt, dass Tankstellen die Preise regelmäßig gleichförmig erhöhten - beispielsweise vor Ferienzeiten oder der Rushhour. Beweise für wettbewerbswidriges Verhalten und illegale Preisabsprachen der Ölkonzerne wurden jedoch nicht gefunden.
Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) hatte daraufhin die Pläne für die zentrale Meldestelle angeschoben - ursprünglich war darin auch vorgesehen, direkt zu überwachen, woher und zu welchem Preis die Tankstellen ihren Treibstoff beziehen. So sollte besonders die Marktmacht der Mineralölkonzerne stärker kontrolliert werden, die ihr Benzin auch über eigene Tankstellennetze vertreiben.
Gesetzesvorlage nach Protesten entschärft
Die zunächst geplanten Meldepflichten wurden nach erheblichen Protesten der Mineralölbranche jedoch deutlich entschärft. Tankstellen müssen nun lediglich Preisänderungen melden, nicht jedoch ihre Bezugsquellen. Kleine und mittlere Unternehmen können sich ganz befreien lassen. Die Inhaber freier Tankstellen hatten zuvor vor ausufernden Bürokratiepflichten gewarnt.
Ob die Meldestelle damit tatsächlich Einfluss auf die Benzin- und Dieselpreise hat, ist fraglich. Für Autofahrer könnte sich lediglich als nützlich erweisen, dass alle Daten in Echtzeit ins Internet übertragen werden sollen. So wäre es möglich, mit dem Smartphone oder dem Navigationsgerät verlässlich die günstigste Tankstelle in der Umgebung herauszusuchen - bisherige Dienste basieren oftmals auf Nutzerinformationen.
Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, sollte er das in der kommenden Sitzung am 23. November tun, könnte die Neuregelung noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die konkrete Umsetzung muss allerdings noch in einer Rechtsverordnung geregelt werden.
Neben der Transparenzstelle für den Tankstellenmarkt ist noch eine weitere vorgesehen, welche die Preisbildung auf dem Markt für Strom und Gas überwachen soll - allerdings nur auf der Stufe des Großhandels. Ziel ist es auch hier, etwaige Wettbewerbsverstöße oder Marktmanipulationen aufdecken zu können.
usp/dpa/Reuters/dapd
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