Hamburg - Im Januar haben erstmals eine Reihe in Deutschland geborener Zuwandererkinder die deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Hintergrund ist die umstrittene Optionspflicht, die 1999 von Union und FDP im Bundesrat durchgesetzt wurde. Manche Kinder nichtdeutscher Eltern dürfen demnach zwei Staatsbürgerschaften besitzen, müssen sich aber bis zum 23. Geburtstag für eine entscheiden. Wer den Stichtag versäumt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch.
In diesem Jahr, dem ersten, in dem die Regel greift, sind etwa 3300 junge Menschen betroffen. Über zwei Drittel der Optionspflichtigen sind Deutsch-Türken. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor.
"Es ist integrationspolitischer Unsinn, in Deutschland geborenen Kindern die deutsche Staatsangehörigkeit nur unter Vorbehalt zu gewähren und sie vor die Zwangswahl zu stellen", sagt Memet Kilic, migrationspolitischer Sprecher der Grünen. Ab 2018 werden jährlich rund 40.000 Menschen vor der Entscheidung für eine ihrer Staatsbürgerschaften stehen. Kilic fordert, die Optionsregel zu streichen.
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