Eilanträge zu ESM und Fiskalpakt: Warum sich die Richter mehr Zeit lassen
Karlsruhe wird seine Entscheidung zu ESM und Fiskalpakt erst am 12. September verkünden. Die Richter wollen offenbar schon im Eilverfahren streng prüfen, um auch zu den Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde gleich Stellung zu nehmen. Das lässt bereits Rückschlüsse auf das Ergebnis zu.
Der Wunsch von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ging nicht in Erfüllung: "Wir bitten um eine baldige Entscheidung", das waren seine Schlussworte bei der Verhandlung zu den Eilanträgen gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM und den Fiskalpakt in Karlsruhe - wegen der Nervosität der Finanzmärkte und der "schwer absehbaren Folgen in der ganzen Welt", hatte Schäuble zuvor erklärt, sei das notwendige Plazet aus Karlsruhe eine "Frage von Wochen".
Nun werden es also ein paar Wochen mehr: Erst am 12. September, also zehn Wochen nachdem Bundeskanzlerin Angela Merkel mit der schnellen Ratifizierung der Verträge ein positives Signal an Europa, vor allem aber an die berüchtigten Finanzmärkte aussenden wollte, werden die Karlsruher Richter bekanntgeben, ob diese Verträge von Bundespräsident Joachim Gauck unterzeichnet und anschließend in Brüssel hinterlegt werden dürfen.
Diese Ankündigung ist bemerkenswert, denn sie lässt über den reinen Terminplan hinaus Rückschlüsse auf den Gang des Verfahrens und - mit aller Vorsicht und in gewissen Grenzen - sogar dessen Ergebnis zu.
Normalerweise eine reine Folgenabwägung
Normalerweise steht bei einer Karlsruher Eilentscheidung die reine Folgenabwägung im Vordergrund; die betreffenden Rechtsfragen werden typischerweise erst im sogenannten Hauptsacheverfahren geklärt - hier: ob die aktuellen Verträge zur Euro-Rettung die vom Grundgesetz aufgestellten Grenzen verletzen, vor allem die nationale Souveränität und das Demokratiegebot.
Ein vorheriges Eilverfahren dient dem einstweiligen Rechtsschutz - denn eine abschließende Entscheidung sollte nicht dadurch zur Makulatur werden, dass bis dahin einfach Fakten geschaffen werden - im vorliegenden Fall vor allem, dass Deutschland keine völkerrechtlichen Bindungen eingeht, die nicht mehr rückgängig zu machen wären, wenn sich die Verträge später als verfassungswidrig herausstellen.
Auf einen solchen Eilantrag hin prüfen die Verfassungsrichter deshalb im Grunde nur, was eher hinzunehmen ist: dass das Gesetz erst einmal in Kraft tritt, auch wenn es später für verfassungswidrig erklärt würde, oder dass es erst einmal aufgehalten wird, auch wenn sie es später als verfassungskonform akzeptierten. Die Erfolgsaussichten der Klagen selbst werden - jedenfalls nach der reinen Lehre - nur insoweit geprüft, als diese nicht von vornherein unzulässig und nicht "offensichtlich unbegründet" sein dürfen.
Doch unmittelbar vor der Verhandlung 10. Juli hatte die Bundesregierung plötzlich eine andere, strengere Prüfung ins Spiel gebracht. Der Umstand, dass die Verfassungsrichter um Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle überhaupt eine mündliche Verhandlung zu den Eilanträgen angesetzt hatten, hatte die Bundesregierung offensichtlich aufgeschreckt. In Berlin verfiel man dann offenbar auf die Idee, den Verfassungsrichtern schon im Eilverfahren einen strengeren, weil rechts- und erfolgsbezogenen Prüfungsmaßstab nahezubringen - so wie es das Gericht ausnahmsweise schon einmal, im Jahr 1973 praktiziert hatte, im Eilverfahren zum Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR.
Staatsrechtler Häde widerspricht Finanzminister Schäuble
Bei einem "Zustimmungsgesetz zu völkerrechtlichen Verträgen von großer politischer Bedeutung", entschied damals das Verfassungsgericht, müsse man "wenigstens summarisch prüfen, ob die bis jetzt erkennbaren Gründe gegen die Verfassungsmäßigkeit des Vertragsgesetzes wenigstens mit einem hohen Grad von Wahrscheinlichkeit erwarten lassen, dass das BVerfG das Vertragsgesetz ganz oder zum Teil für verfassungswidrig erklären wird".
Das offen geäußerte Kalkül der Bundesregierung und ihrer Prozessvertreter: Wenn es schon bei der reinen Folgenabwägung offenkundig eng zugeht, dürfte - zumindest aus Sicht der Regierung - die summarische Rechtsprüfung dann doch eher zugunsten der Verträge ausfallen. Das war beim Grundlagenvertrag so, und, so die Hoffnung, so sollte es auch jetzt sein.
Gerichtspräsident Voßkuhle, zeigte sich von diesem Vorstoß durchaus angetan: Gefragt sei damit, so Voßkuhle, "eine Art Zwischenverfahren", ein Mittelding zwischen Eil- und Hauptsacheverfahren, mit gründlicher Prüfung, an deren Ende auch eine klare Festlegung hinsichtlich des Erfolgs der Hauptsache steht. Allerdings, auch das machten die Verfassungsrichter sofort deutlich, eine gründlichere Prüfung würde logischerweise auch mehr Zeit in Anspruch nehmen. "Wie viel Zeit würden Sie uns dafür geben?", wollte etwa Verfassungsrichter Michael Gerhardt vom Vertreter der Bundesregierung, dem Staatsrechtler Ulrich Häde wissen. Gegenüber einem normalen Eilverfahren "einige Wochen länger", gab Häde nach reichlich Hin und Her zur Antwort, seien "durchaus erträglich" - und setzte sich damit aber in klaren Widerspruch zu Finanzminister Schäuble.
Warnung vor Nacht- und Nebelaktionen
Nicht zuletzt wegen dieser widersprüchlichen Haltung der Regierungsseite war nach der Verhandlung unklar, was daraus wird. Dass sich die Richter nun doch mehr, sogar noch mehr Zeit nehmen, zeigt zweierlei: Sie werden die summarische Prüfung vornehmen, und aller Voraussicht nach den Eilanträgen nur dann stattgeben, wenn die Klagen auch in der Hauptsache Erfolg hätten. Diese Verzögerung würde aber natürlich keinen Sinn machen, wenn die Eilanträge schon bei reiner Folgenabwägung gescheitert wären - dann hätten die Richter dem Bundespräsidenten schon in zwei Wochen freie Hand geben können.
Umgekehrt sieht es aber nach den ersten Beratungen der Verfassungsrichter offenbar auch nicht klar danach aus, als ob sie den Klagen im Ergebnis stattgeben würden - denn dann hätten sie schon jetzt, im Eilverfahren, die Sache stoppen können.
Zwar brachten der für das Verfahren als Berichterstatter zuständige Verfassungsrichter Peter Huber und seine Kollegen im Laufe der Verhandlung an mehreren Stellen insbesondere gegen den ESM immer wieder inhaltliche Bedenken vor: Etwa gegen den Umstand, dass Deutschland vorübergehend das Stimmrecht im ESM schon dann entzogen werden könne, wenn es Streit über die deutschen Zahlungspflichten gäbe; dass dieser Mechanismus ausdrücklich Nacht- und Nebel-Entscheidungen vorsieht, bei denen der Bundestag außen vor bleiben muss; vor allem aber, dass der ESM einen Automatismus auslösen könnte, bei dem immer mehr Geld nachgeschoben werden muss, um die Kosten bei einem Scheitern zu vermeiden, die aber bei der nächsten Runde dann noch höher sein werden.
Ein möglicher Weg, solche Bedenken auszuräumen, deutete sich in der Verhandlung allerdings auch an: Danach könnten die Verfassungsrichter verlangen, dass die Bundesregierung zumindest versucht, sich in solchen Punkten durch sogenannte völkerrechtliche Vorbehalte zu den Verträgen vorab abzusichern.
Das Gericht wisse "sehr genau", sagte Voßkuhle, dass es, sollten die Eilanträge Erfolg haben, "vor allem in der ausländischen Presse erst einmal heißt: 'Euro-Rettung gestoppt'". Den Eindruck wollen die Richter nun offenbar vermeiden. Denn am 12. September könnte sich herausstellen, dass er falsch gewesen wäre.
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