Berlin - Die Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger sollen geringfügig um fünf Euro im Monat angehoben werden. Dies habe Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) den Koalitionären von Union und FDP vorgeschlagen, teilte der FDP-Verhandlungsführer Heinrich Kolb am Sonntag mit. Von der Leyens Sprecher bestätigte, dass die Ministerin mit diesem Vorschlag in die Verhandlungen der Koalitionsspitzen am Mittag im Kanzleramt gegangen sei.
Hartz-IV-Empfänger sollen demnach statt bisher 359 nun 364 Euro im Monat erhalten. Der Regelsatz für Kinder zwischen 14 und 18 Jahren soll nicht verändert werden. Diese bekommen bislang 80 Prozent des Regelsatzes, 287 Euro.
Für Kinder müssten die Hartz-IV-Sätze nach Angaben Kolbs und weiterer Koalitionspolitiker eigentlich sinken. Das ergebe sich aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts. Von der Leyen habe aber einen "Vertrauensschutz" vorgeschlagen. Die Zahlbeträge sollen somit auf bisheriger Höhe erhalten werden, aber bei künftigen Erhöhungen müssten die verschobenen Senkungen verrechnet werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte vor allem die Berechnungsmethode für die Leistungen für Kinder bemängelt. Das Gericht hatte die Regierung im Februar aufgefordert, eine Neubemessung der Hartz-IV-Bezüge zu ermitteln. Derzeit erhalten gut 6,7 Millionen Erwachsene und Kinder Zahlungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende, dem sogenannten Hartz IV. Der Regelsatz soll die Lebenshaltungskosten decken; Heiz- und Mietkosten werden separat davon erstattet.
Alkohol, Tabak, Internet
Alkohol und Tabak sollen nach den Plänen von der Leyens aus der Berechnung des Grundbedarfs herausgenommen werden. Der Bedarf für alkoholfreie Getränke sei dafür im Gegenzug in der entsprechenden Größenordnung gegengerechnet worden. Auch ein Internet-Zugang soll künftig berücksichtigt werden.
Kolb begrüßte die Vorschläge von der Leyens. Es handele sich erstmals um ein transparentes Verfahren, bei dem der Bedarf der Hartz-IV-Empfänger konkret festgestellt worden sei. Auch die Teilhabe der Kinder an Bildungsangeboten sei zu begrüßen.
Eine Spitzenrunde von Union und FDP berät am Sonntag im Kanzleramt über die künftige Hartz-IV-Hilfe für Langzeitarbeitslose. Am Samstag hieß es noch aus Koalitionskreisen, die Spanne für eine Anhebung bewege sich "grob in Richtung 10 Euro". Ein einstelliger Betrag sei wahrscheinlich.
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte es kurz vor dem Treffen erneut abgelehnt, für die Neuregelung der Hartz-IV-Sätze mehr Geld auszugeben. Im Deutschlandfunk bekräftigte Schäuble am Sonntag, dass Arbeitsministerin von der Leyen alle Mehrkosten selbst erwirtschaften müsse, die über die eingeplanten 480 Millionen Euro hinausgingen. "Das ist völlig unstreitig mit der Arbeitsministerin gewesen, und dabei bleibt es", sagte er.
Protest aus der CSU
CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt zeigte sich optimistisch: "Wir werden uns heute einigen." CSU-Chef Horst Seehofer will einer Erhöhung nur zustimmen, wenn es verfassungsrechtlich nicht anders geht. Aus der CSU im Bundestag hieß es aber, plus 5 Euro könnten mitgetragen werden.
Die CSU wollte eine Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze nach Möglichkeit verhindern. Der CSU-Vorsitzende und bayerische Ministerpräsident, Horst Seehofer, sagte am Samstag der "Bild am Sonntag": "Der Sozialstaat darf nicht aus dem Ruder laufen, er muss bezahlbar bleiben. Die CSU wird einer Regelsatzerhöhung nur zustimmen, wenn es verfassungsrechtlich überhaupt nicht anders geht."
"Verfassungsbruch"
Linken-Chef Klaus Ernst hält eine Erhöhung der Hartz-IV-Bezüge um fünf Euro hingegen für zu gering. Eine solche Regelsatzerhöhung sei ein "Verfassungsbruch" und "mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum unvereinbar", erklärte der Vorsitzende der Partei Die Linke am Sonntag in Berlin. Die Regierung verwehre Millionen Menschen auf Dauer die gerechte Teilhabe an der Gesellschaft und ignoriere höchstrichterliche Urteile. Eine Verfassungsklage sei "unvermeidlich", erklärte Ernst. Die Opposition sollte dies gemeinsam in Angriff nehmen; dazu lade er SPD und Grüne "ausdrücklich" ein.
Am 20. Oktober soll der Gesetzentwurf zu den neuen Hartz-IV-Sätzen im Bundeskabinett beraten werden. Für die Neuerungen ist auch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Von der Leyen will am Montag Einzelheiten zu der Reform darlegen.
boj/suc/dpa/Reuters/dapd/AFP
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