Kohl-Verfahren eingestellt Mit Beugehaft zum Reden zwingen?
Gegen Zahlung von 300.000 Mark stellt das Bonner Landgericht das Ermittlungsverfahren gegen Helmut Kohl ein. Weil ihm dann das Aussageverweigerungsrecht fehlt, will die Mehrheit im Spenden-Untersuchungsausschuss den Altkanzler nun zur Aussage zwingen.
Helmut Kohl: Seine Spender sorgen immer noch für Spekulationen
Bonn/Berlin - Altkanzler Helmut Kohl bleibt eine Anklage wegen Untreue in Millionenhöhe in der CDU-Parteispendenaffäre erspart. Das Landgericht Bonn stimmte am Freitag der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße von 300.000 Mark zu. Kohl akzeptierte die Buße, nach deren Zahlung er als unschuldig zu gelten hat. Rot-Grün und die PDS zeigten Unverständnis. Die FDP sprach von einem Pyrrhussieg Kohls. Der Spenden-Untersuchungsausschuss will Kohl nach der Sommerpause erneut vernehmen.
Die politische Lebensleistung als Argument
Gegen den langjährigen CDU-Vorsitzenden war vor gut einem Jahr unter dem Verdacht der Untreue zum Nachteil der CDU ein Ermittlungsverfahren eröffnet worden. Zuvor hatte Kohl zugegeben, an den CDU-Büchern vorbei in den Jahren 1993 bis 1998 rund zwei Millionen Mark an anonymen Parteispenden entgegengenommen zu haben. Das Gericht entschied, Kohl habe zwar gegen das Parteiengesetz verstoßen, was aber kein Strafe vorsehe. Von einer Anklage wegen Untreue könne aber gegen Zahlung der Buße abgesehen werden, da Kohl geständig sei, sich nicht habe selbst bereichern wollen und sich um Wiedergutmachung bemüht habe. Weiterer Grund sei seine politische Lebensleistung.
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Angriffe in den Medien
Als weitere Milderungsgründe wären im Fall einer Verurteilung Kohls auch die persönlich herabwürdigenden Angriffe in den Medien zu berücksichtigen gewesen, erklärte die Kammer. Ulbert betonte, die Entscheidung sei ohne Ansehen der Person gefallen. Den Vorwurf politischer Einflussnahme wies sie zurück.
Auch das nordrhein-westfälische Justizministerium hatte die Einstellung des Verfahrens befürwortet. Ulbert sagte, bis zur endgültigen Einstellung nach Zahlung der Geldbuße, die dann von der Bonner Staatsanwaltschaft förmlich verfügt werden müsse, gelte das Zeugnisverweigerungsrecht vor dem Untersuchungsausschuss sicherlich weiter.
Grüne drohen mit Zwangsmaßnahmen
Der Spendenausschuss kündigte an, Kohl nach Einstellung des Verfahrens erneut zu vernehmen. Der Ausschussvorsitzende Volker Neumann sagte, das werde wahrscheinlich erst nach der Sommerpause der Fall sein. Neumann betonte, es stehe fest, dass der Ex-Kanzler kein Zeugnisverweigerungsrecht im Ausschuss mehr habe. Die Entscheidung des Landgerichts kritisierte er als "überhaupt nicht nachvollziehbar". Von einer unklaren Rechtslage könne keine Rede sein.
Zwangsgeld und Beugehaft?
Der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele drohte mit Zwangsgeldern und Beugehaft, falls Kohl weiterhin die Spendernamen geheim halte. Der FDP-Obmann Max Stadler sprach von einem Pyrrhussieg Kohls. Der politische Vorwurf, Kohl nehme für sich Sonderrechte in Anspruch, sei durch den Gerichtsbeschluss nicht entkräftet.
Der Obmann der Unionsfraktion im Parteispendenausschuss, Andreas Schmidt, erklärte dagegen, mit dem Einstellungsbeschluss sei der rot-grünen Mehrheit auch der Boden für ihre Strategie entzogen worden, die 16 erfolgreichen Regierungsjahre Kohls "im Nachhinein zu kriminalisieren".