Von Dietmar Hipp, Karlsruhe
Die Kritik war drastisch, wie es sich für eine Satire-Partei gehört. Er finde es "erstaunlich, dass in einer gefestigten Demokratie eine solche Farce möglich ist", sagte der Berufssatiriker Martin Sonneborn, nachdem der Bundeswahlausschuss den Einspruch seiner Partei Die Partei abgelehnt hatte, mit dem diese doch noch die Zulassung zur Bundestagswahl erreichen wollte.
"Der letzte Wahlleiter in diesem Land, der derart undemokratisch mit kleinen und anderen Parteien umgesprungen ist", so Sonneborn an die Adresse von Bundeswahlleiter Roderich Egeler, "ist 1946 von einem alliierten Militärtribunal hingerichtet worden".
Doch nicht etwa dieses deftige Zitat des ehemaligen "Titanic"-Chefredakteurs und jetzt unter anderem für SPIEGEL ONLINE SPAM tätigen Sonneborn machte die Sitzung des Bundeswahlausschusses vom 6. August zur Farce.
Es war vor allem der Umgang mit den Polit-Satirikern, aber auch mit der Generationspartei namens Die Grauen und der Freien Union der Polit-Rebellin Gabriele Paulidurch Bundeswahlleiter Roderich Egeler. Schuld daran waren zum einen Zwänge des Wahlrechts, die dem Ausschuss und seinem Leiter, dem neuen Chef des Statistischen Bundesamtes, nur wenig Spielraum lassen. Doch selbst da, wo es diesen Spielraum durchaus gegeben hätte, wurde er nicht genutzt.
Mehr noch: Das Verfahren wurde von Egeler bei seiner Premiere so überheblich inszeniert, dass sich die Mitglieder des Wahlausschusses als unfreiwillige Komiker in einem Staatstheater, die Satiriker und Polit-Rebellen dagegen als die wahren Demokraten und Verfechter der Rechtsstaatlichkeit erwiesen.
Was genau ist passiert?
Eine ominöses Schreiben, ein verschwundenes Fax
Bei seiner ersten Sitzung am 17. Juli hatte der Bundeswahlausschuss unter anderem der "Partei" und den "Grauen" die Zulassung zur Bundestagswahl verwehrt. Dabei hielt Egeler den Satirikern nicht etwa vor, dass sie es inhaltlich nicht ernst meinen.
Nein, so Egelers Hauptvorwurf, Die Partei sei in den letzten Jahren von zuvor sieben Landesverbänden auf einen einzigen Landesverband, in Nordrhein-Westfalen, geschrumpft. Beleg: ein angebliches Schreiben der Partei vom 4. Februar 2009. Der als Parteivertreter anwesende Schatzmeister zeigt sich daraufhin "entsetzt", wies darauf hin, dass die Partei inzwischen sogar neun Landesverbände habe und derzeit in mehreren Bundesländern dabei sei, die jeweils 2000 Unterschriften zu sammeln, die für die Zulassung einer Parteiliste nötig sind.
Doch Egeler und die Beisitzer ließen sich davon nicht beeindrucken - einstimmig erkannten sie der Partei die Parteieigenschaft ab. Ungerührt erklärte Egeler jetzt im Beschwerdeverfahren, diese Informationen seien damals "nicht rüberkommen, unser Wissensstand hat sich nicht gemehrt" - dabei steht der Hinweis auf die neun Landesverbände sogar im Protokoll der damaligen Sitzung.
Dagegen hat das ominöse Schreiben, auf das Egeler sich bezog, den Mitgliedern des Bundeswahlausschusses offenbar nicht vorgelegen. Mehrere Mitglieder sagten auf Nachfrage zu SPIEGEL ONLINE, sie könnten sich nicht erinnern, dass sie dieses Papier gesehen hätten. Die Partei bestreitet vehement, dass es überhaupt ein solches Schreiben gab. Hat Egeler womöglich ein Datum verwechselt, aus einem längst überholten Schriftsatz zitiert? Immerhin las Egeler zunächst als Datum "4. Februar 2004" vor - und korrigierte sich erst dann auf "2009".
Keine Vorberatung - trotz heikler Punkte
Im Beschwerdetermin versuchte Die Partei, den Sachverhalt richtigzustellen: Immerhin hatte inzwischen der Hamburger Landesverband die benötigten Unterschriften fristgerecht vorgelegt - das heiße, so Landesvertreter Markus Klimke, "wir haben schon mal zwei" - also mindestens einen mehr als von Egeler unter Berufung auf das angebliche "Partei"-Schreiben behauptet. "Wir möchten gern dieses Fax sehen", verlangte Klimke, "weil von uns kommt es nicht".
Vergeblich, denn nun scheiterte Die Partei an formalen Gründen. Beschwerden gegen die Nichtzulassung einer Landesliste seien zwar prinzipiell möglich - bei Aberkennung der Parteieigenschaft aber erst nach der Wahl, so Egeler.
Doch daran lässt sich zweifeln. Zwar sieht das Bundeswahlgesetz in der Tat ein allgemeines Beschwerderecht erst nach der Wahl vor. Der Justitiar des Partei-Bundesverbandes, Tim C. Werner, machte aber geltend, es sei "Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips", dass der Bundeswahlausschuss eine als falsch erkannte Entscheidung von sich aus wieder revidieren könne.
Sogar der führende Kommentar zum Bundeswahlgesetz hält ausdrücklich eine "Selbstkorrektur" der Landeswahlausschüsse für möglich - warum soll das nicht auch für den Bundeswahlausschuss gelten?
Falls Egeler und seine Beisitzer diesen Umstand kannten, ließen sie sich jedenfalls nichts anmerken. Eine Vorberatung, räumte ein Ausschussmitglied vor SPIEGEL ONLINE ein, fand weder zu diesem noch zu anderen rechtlich heiklen Punkten statt - obwohl Partei-Anwalt Werner vorab schriftlich auf das Korrekturrecht verwiesen hatte. Auch in der Verhandlung selbst: dazu keine Diskussion. Auch Egelers Angaben stellte keiner in Frage, ungerührt und einstimmig ließ der Ausschuss "Die Partei" ein zweites Mal abblitzen.
Nicht besser erging es den Grauen, einer Partei, die aus den nach einem Spendenskandal aufgelösten Grauen Panthern hervorgegangen ist. Die hatten - nach eigenen Angaben - am 3. April den Bundeswahlleiter wie gewünscht schriftlich über die Zahl ihrer Parteimitglieder und ihre politischen Aktivitäten informiert, und bei Bedarf weitere Informationen angeboten. Nachdem es keine Nachfragen gab, ging der zuständige Parteivize Michael Schulz davon aus, "dass alles ordentlich eingereicht ist" und blieb der ersten Sitzung des Ausschusses fern. Ein fataler Fehler.
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