Forderung an Bund: Städte wollen Schadensersatz wegen Krippenplatz-Mangel

Ab dem 1. August gilt der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz, doch bundesweit fehlen noch bis zu 200.000 Betreuungsmöglichkeiten. Die Kommunen stellen sich bereits auf Klagen von Eltern ein - und fordern Bund und Länder auf, sich an den erwarteten Schadensersatz-Zahlungen zu beteiligen.

Gummistiefel in einer Kita in Mülheim an der Ruhr: Nicht genug Plätze für alleZur Großansicht
dapd

Gummistiefel in einer Kita in Mülheim an der Ruhr: Nicht genug Plätze für alle

Berlin - Städte und Gemeinden befürchten eine regelrechte Klagewelle wegen fehlender Krippenplätze. Bund und Länder müssten sich an erwarteten Schadensersatz-Kosten beteiligen, haben Spitzenvertreter der Kommunen nun gefordert. Schließlich hätten beide den zum 1. August dieses Jahres wirksamen Rechtsanspruch auf eine Betreuung für unter Dreijährige durchgesetzt.

Allerdings räumten auch die Kommunen Fehler ein. Sie hätten sich bei dem zeitlichen Rahmen für den Ausbau und der unerwartet hohen Zahl von Anmeldungen verschätzt, erklärten der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Als Urheber seien auch sie in der Verantwortung für die finanziellen Folgen. Eltern, deren einklagbare Ansprüche nicht erfüllt werden können, könnten in großer Zahl vor Gericht ziehen.

Beide Verbände sehen sich in ihrer Forderung durch zwei Rechtsgutachten gestützt, die sie in Auftrag gegeben haben. Das Bundesfamilienministerium wollte sich zu den Forderungen an Bund und Länder nicht äußern. "Unsere Juristen werden sich das Gutachten jetzt erst einmal anschauen", sagte eine Sprecherin.

Zugleich zeigten sich die Kommunenvertreter fest davon überzeugt, dass bei weitem nicht alle Klagen Erfolg haben werden. "So müssen Eltern zum Beispiel Tagespflegeangebote als Alternative zum Kita-Platz akzeptieren", sagte Städtetag-Hauptgeschäftsführer Stephan Articus. Zudem müssten Eltern ihren Bedarf mindestens drei Monate im Voraus angemeldet haben. Sie könnten auch nicht auf einem Platz in einer bestimmten Einrichtung bestehen.

Bis August immer noch Lücken

Nach diesen Gutachten besteht zwar grundsätzlich Anspruch auf Verdienstausfall, wenn eine Arbeitsstelle etwa nach der Elternzeit nicht angetreten werden kann, weil kein Kita-Platz zur Verfügung steht. Die Beweislast dafür liegt jedoch bei den Eltern.

Die Kosten für eine selbst organisierte Betreuung können demnach nur unter bestimmten Voraussetzungen ersetzt werden. Bestimmte Beiträge - wie die sonst fälligen Elternbeiträge sowie auch das neue Betreuungsgeld - seien von der Erstattung abzuziehen, selbst wenn diese Leistung überhaupt nicht in Anspruch genommen wird.

Articus und der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, gehen davon aus, dass bis August nicht alle Lücken bei der Kita-Versorgung geschlossen werden können. Die Kommunen würden aber weiter alles tun, um bis dahin noch möglichst viele Plätze zu schaffen.

Nach Schätzungen fehlen bundesweit noch mehr als 200.000 Plätze in Kindertagesstätten und in der Tagesbetreuung. Bis zum Frühjahr vergangenen Jahres standen 560.000 Plätze zur Verfügung. Neuere Zahlen sollen erst im März vorliegen.

fdi/dpa/Reuters

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insgesamt 11 Beiträge
Der Mop 15.01.2013
Hat man denn nicht genau für die Fälle das Betreuungsgeld geschaffen? Die Richter werden den Eltern Schadensersatz, in Höhe des Betreuungsgeldes zubilligen. Das wars dann. Oder die Klage abweisen, mit Hinweis auf das [...]
Zitat von sysopAb dem 1. August gilt der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz, doch bundesweit fehlen noch bis zu Betreuungsmöglichkeiten. Die Kommunen stellen sich bereits auf Klagen von Eltern ein - und fordern Bund und Länder auf, sich an den erwarteten Schadensersatz-Zahlungen zu beteiligen. Kommunen wollen Bund an Schadensersatz wegen Kita-Plätzen beteiligen - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/kommunen-wollen-bund-an-schadensersatz-wegen-kita-plaetzen-beteiligen-a-877715.html)
Hat man denn nicht genau für die Fälle das Betreuungsgeld geschaffen? Die Richter werden den Eltern Schadensersatz, in Höhe des Betreuungsgeldes zubilligen. Das wars dann. Oder die Klage abweisen, mit Hinweis auf das Betreuungsgeld.
luny 15.01.2013
Hallo Mop, schön wäre es, wenn man wüßte, um wie viele fehlendeb Kita- Plätze es denn geht. Die Angabe fehlt. LUNY
Zitat von Der MopHat man denn nicht genau für die Fälle das Betreuungsgeld geschaffen? Die Richter werden den Eltern Schadensersatz, in Höhe des Betreuungsgeldes zubilligen. Das wars dann. Oder die Klage abweisen, mit Hinweis auf das Betreuungsgeld.
Hallo Mop, schön wäre es, wenn man wüßte, um wie viele fehlendeb Kita- Plätze es denn geht. Die Angabe fehlt. LUNY
Scheidungskind 15.01.2013
Hi Luny, es gibt eigentlich deutlich zu viele Plätze - aus der Sicht des Kindeswohls - oder sagen wir für eine Familienpolitik, die diesen Namen auch verdient. In Verbindung mit den lange Zeit gesunkenen Reallöhnen droht [...]
Zitat von sysopAb dem 1. August gilt der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz, doch bundesweit fehlen noch bis zu Betreuungsmöglichkeiten. Die Kommunen stellen sich bereits auf Klagen von Eltern ein - und fordern Bund und Länder auf, sich an den erwarteten Schadensersatz-Zahlungen zu beteiligen. Kommunen wollen Bund an Schadensersatz wegen Kita-Plätzen beteiligen - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/kommunen-wollen-bund-an-schadensersatz-wegen-kita-plaetzen-beteiligen-a-877715.html)
Hi Luny, es gibt eigentlich deutlich zu viele Plätze - aus der Sicht des Kindeswohls - oder sagen wir für eine Familienpolitik, die diesen Namen auch verdient. In Verbindung mit den lange Zeit gesunkenen Reallöhnen droht der Rechtsanspruch die Krippenbetreuung von Kindern unter 3 Jahren und damit eine dauernde frühkindliche Stressbelastung mit potenziell weitreichenden Schäden für die Kinder in Deutschland zum Regelfall zu machen. Mit traurigen Grüßen, S.
fragel 15.01.2013
Ich bezeichne diese aussagen als Lügen. Die Einwohnermeldeämter geben zum Beispiel Daten an die GEZ und hier hätten die Kommunen keine Ahnung? Trauen sie ihren Statistikern wirklich nicht über den Weg? In der Zeit von Computern [...]
Ich bezeichne diese aussagen als Lügen. Die Einwohnermeldeämter geben zum Beispiel Daten an die GEZ und hier hätten die Kommunen keine Ahnung? Trauen sie ihren Statistikern wirklich nicht über den Weg? In der Zeit von Computern ist es eine Kleinigkeit , die Daten zu erfassen. Bei Hart4-Empfängern sie diese immer ganz schnell , ist ja eigenartig. Hier müssten Beamte der besserbezahlten Stufe gefeuert werden , sie haben sich selbst als unfähig gezeigt.
missp 16.01.2013
So ein Quatsch, was Sie da erzählen. In anderen europäischen Ländern kommen die Kinder auch mit UNTER 3 in die Krippe udn es tut ihnen nichts an. Z.B. in Frankreich, dort wird nach einem halben Jahr oft schon wieder arbeiten [...]
Zitat von ScheidungskindHi Luny, es gibt eigentlich deutlich zu viele Plätze - aus der Sicht des Kindeswohls - oder sagen wir für eine Familienpolitik, die diesen Namen auch verdient. In Verbindung mit den lange Zeit gesunkenen Reallöhnen droht der Rechtsanspruch die Krippenbetreuung von Kindern unter 3 Jahren und damit eine dauernde frühkindliche Stressbelastung mit potenziell weitreichenden Schäden für die Kinder in Deutschland zum Regelfall zu machen. Mit traurigen Grüßen, S.
So ein Quatsch, was Sie da erzählen. In anderen europäischen Ländern kommen die Kinder auch mit UNTER 3 in die Krippe udn es tut ihnen nichts an. Z.B. in Frankreich, dort wird nach einem halben Jahr oft schon wieder arbeiten gegangen. Warum denken Sie, dass nur die Mutter, rep. der Vater, die Kinder richtig erziehen kann? Am besten noch komplett ohen Geschwister, sodass der Fokus nur auf dem Kleinen liegt. Dann besser in eine Einrichtung mit mehreren Kindern, dann lernt es auch, nciht immer erste Geige zu spielen, wie es vor zwei Generationen Gang und Gäbe war, weil es einfach mehr Kinder gab. Das jahrelange Zuhausesitzen udn Kinder alleine großzuziehen ist ein Produkt der Nachkriegszeit. Ich möchte auch Kinder, keine Frage. Aber wenn man mich dann dazu verdonnert, drei Jahre Zuhause zu sein - bei nur einem (!!) Kind, dann werde ich lieber keine bekommen. Ich habe schließlich auch noch ein Leben, vor allem weil ich kein Problem darin sehe, nach einer angemessenen Zeit (meiner Meinung nach nach einem halben bis ganzen Jahr) das Kind in ausgebildete Betreuerhände zu geben.
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  • Dienstag, 15.01.2013 – 17:04 Uhr
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Bundesländerranking 2012 – Kita-Betreuungsquote
Platzierung Bundesland Betreuungsquote* (in %)
1 Sachsen-Anhalt 57,5
2 Mecklenburg-Vorpommern 53,6
3 Brandenburg 53,4
4 Thüringen 49,8
5 Sachsen 46,4
6 Berlin 42,6
7 Hamburg 35,8
8 Rheinland-Pfalz 27,0
9 Schleswig-Holstein 24,2
10 Hessen 23,7
11 Baden-Württemberg 23,1
12 Bayern 23,0
13 Niedersachsen 22,1
14 Saarland 22,1
15 Bremen 21,2
16 Nordrhein-Westfalen 18,1
* Anteil der in Kindertageseinrichtungen betreuten Kinder unter 3 Jahren an allen Kindern dieser Altergruppe

Quelle: Statistisches Bundesamt,
Stand: März 2012






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