Karlsruhe - Sitzblockaden können vom Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit gedeckt und deshalb nicht als Nötigung strafbar sein. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss und hob die strafrechtliche Verurteilung eines Demonstranten auf. Der Mann hatte mit anderen Aktivisten gegen den Irak-Krieg protestiert und dazu die Zufahrt zu einem US-Luftwaffenstützpunkt blockiert.
Der Kläger war zunächst zu einer Geldstrafe wegen Nötigung verurteilt worden, legte dagegen jedoch Berufung ein. Das Frankfurter Landgericht wies die Berufung ab mit der Begründung, der Mann habe lediglich "durch gewaltsamen Eingriff in die Rechte Dritter gesteigertes Aufsehen in der Öffentlichkeit" erregen wollen. Und das, folgerten die Richter, sei nicht vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt. Zudem sei die "Beeinträchtigung fremder Freiheit ein völlig ungeeignetes Mittel" gewesen, um gegen den Krieg zu demonstrieren.
Das sah Karlsruhe nun entschieden anders: Bei der Blockadeaktion handele es sich zwar im Rechtssinn um Gewaltausübung, entschied das Gericht. Bei der strafrechtlichen Beurteilung müsse jedoch berücksichtigt werden, ob die eingesetzten Mittel im Verhältnis zum Ziel als verwerflich anzusehen sind. Dies habe das Landgericht Frankfurt nicht ausreichend geprüft. Die Karlsruher Richter hoben die Verurteilung auf und verwiesen den Fall an das Landgericht zurück.
Aktenzeichen: 1 BvR 388/05
ffr/dpa
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