Kriegsgegner vor Gericht: Karlsruhe hebt Urteil gegen Sitzblockierer auf

Sitzblockaden sind nicht zwangsläufig als Nötigung einzustufen, sondern können vom Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit gedeckt sein. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Zugrunde lag der Fall eines Kriegsgegners, der die Zufahrt zu einem US-Stützpunkt blockiert hatte.

Karlsruhe - Sitzblockaden können vom Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit gedeckt und deshalb nicht als Nötigung strafbar sein. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss und hob die strafrechtliche Verurteilung eines Demonstranten auf. Der Mann hatte mit anderen Aktivisten gegen den Irak-Krieg protestiert und dazu die Zufahrt zu einem US-Luftwaffenstützpunkt blockiert.

Der Kläger war zunächst zu einer Geldstrafe wegen Nötigung verurteilt worden, legte dagegen jedoch Berufung ein. Das Frankfurter Landgericht wies die Berufung ab mit der Begründung, der Mann habe lediglich "durch gewaltsamen Eingriff in die Rechte Dritter gesteigertes Aufsehen in der Öffentlichkeit" erregen wollen. Und das, folgerten die Richter, sei nicht vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt. Zudem sei die "Beeinträchtigung fremder Freiheit ein völlig ungeeignetes Mittel" gewesen, um gegen den Krieg zu demonstrieren.

Das sah Karlsruhe nun entschieden anders: Bei der Blockadeaktion handele es sich zwar im Rechtssinn um Gewaltausübung, entschied das Gericht. Bei der strafrechtlichen Beurteilung müsse jedoch berücksichtigt werden, ob die eingesetzten Mittel im Verhältnis zum Ziel als verwerflich anzusehen sind. Dies habe das Landgericht Frankfurt nicht ausreichend geprüft. Die Karlsruher Richter hoben die Verurteilung auf und verwiesen den Fall an das Landgericht zurück.

Aktenzeichen: 1 BvR 388/05

ffr/dpa

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insgesamt 10 Beiträge
neuronenzenker 30.03.2011
wird zeit dass man die zentrale in Stuttgart möhringen blockiert, von dem der ganze angriffskrieg ausgeht und gesteuert wird [...]
wird zeit dass man die zentrale in Stuttgart möhringen blockiert, von dem der ganze angriffskrieg ausgeht und gesteuert wird http://www.sueddeutsche.de/politik/libyen-gipfel-in-paris-merkel-verspricht-indirekte-hilfe-fuer-libyen-offensive-1.1074427
irgendwer_bln 30.03.2011
Und wenn die LKW-Fahrer das (nach frz. Vorbild) ebenfalls zu Demonstrationszwecken hier in Deutschland tun (auf einer Autobahn, Hauptstr., o.ä.), werden sie a.s.a.p. in eine Zelle gesteckt. Denn Verkehrsbehinderung gilt in [...]
Zitat von sysopSitzblockaden sind nicht zwangsläufig als Nötigung einzustufen, sondern können vom Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit gedeckt sein. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Zugrunde lag der Fall eines Kriegsgegners, der die Zufahrt zu einem US-Stützpunkt blockiert hatte.
Und wenn die LKW-Fahrer das (nach frz. Vorbild) ebenfalls zu Demonstrationszwecken hier in Deutschland tun (auf einer Autobahn, Hauptstr., o.ä.), werden sie a.s.a.p. in eine Zelle gesteckt. Denn Verkehrsbehinderung gilt in Deutschland als Verbrechen. Wo ziehen die Richter die Grenze? Unsere Rechtssprechung ist sowas von fake...
Crom 30.03.2011
Das BVerfG hat das Urteil nicht nur an das Landesgericht zurückgewiesen sondern Sitzblockaden sogar ausdrücklich als Gewaltausübung anerkannt. Es geht also nur um die Höhe der Strafe.
Das BVerfG hat das Urteil nicht nur an das Landesgericht zurückgewiesen sondern Sitzblockaden sogar ausdrücklich als Gewaltausübung anerkannt. Es geht also nur um die Höhe der Strafe.
Humboldt 30.03.2011
Ich bin einigermaßen überrascht, dass Karlsruhe hierzu überhaupt ein neues Urteilö fällen musste. Ist das nicht seit dem "Mutlangen-Urteil" des Bundesverfassungsgerichtes aus den 1980er Jahren längst geklärt gewesen?
Zitat von sysopSitzblockaden sind nicht zwangsläufig als Nötigung einzustufen, sondern können vom Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit gedeckt sein. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Zugrunde lag der Fall eines Kriegsgegners, der die Zufahrt zu einem US-Stützpunkt blockiert hatte. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,754012,00.html
Ich bin einigermaßen überrascht, dass Karlsruhe hierzu überhaupt ein neues Urteilö fällen musste. Ist das nicht seit dem "Mutlangen-Urteil" des Bundesverfassungsgerichtes aus den 1980er Jahren längst geklärt gewesen?
anders_denker 30.03.2011
das unbeteiligten dritten, die uneingeschränkte erlaubnis zuteil wird, solche blokaden auch mit gewalt zu brechen.
das unbeteiligten dritten, die uneingeschränkte erlaubnis zuteil wird, solche blokaden auch mit gewalt zu brechen.
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  • Mittwoch, 30.03.2011 – 11:26 Uhr
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