Ein Kommentar von Matthias Gebauer
Es war das folgenschwerste Bombardement, das ein deutscher Offizier seit dem Zweiten Weltkrieg befohlen hat. In den frühen Morgenstunden des 4. September 2009 warf ein F-15-Jet der US-Armee zwei 500-Pfund-Sprengkörper auf eine Sandbank nahe Kunduz in Nordafghanistan ab - auf Anforderung von Bundeswehroberst Georg Klein. Die Bomben trafen zwei Tanklastwagen, die von Taliban entführt worden waren. In der Feuerhölle starben bis zu 142 Menschen.
Unter ihnen waren sehr viele Dorfbewohner, die nur den Sprit aus den Tanks wollten. Die Hinterbliebenen haben kürzlich 5000 Dollar von der Bundeswehr bekommen. "Ex gratia" nennt man das - ohne Anerkennung, dass die Truppe oder Klein aus juristischer Sicht etwas falsch gemacht haben.
Gut ein Jahr ist die Katastrophe nun her, und was die Frage nach der Verantwortung und den falschen Entscheidungen angeht: Dazu gab es an diesem Donnerstagnachmittag Neuigkeiten. Die Bundeswehr verschickte 14 Zeilen per E-Mail. Kurz und knapp verkündete sie darin, man habe die disziplinarischen Ermittlungen gegen Klein eingestellt.
Es sei "kein Dienstvergehen" festzustellen, schreibt das Heer. Vorsorglich wird erwähnt, dass im April ja schon die Bundesanwaltschaft ihr Ermittlungsverfahren gegen Klein eingestellt hat, "weil sein Handeln nach den maßgeblichen Kriterien des humanitären Konfliktvölkerrechts rechtmäßig war". In geschliffenem Beamtendeutsch wird in der E-Mail formuliert, man sei nun in "sachgleicher disziplinarer" Vorermittlung zum gleichen Ergebnis gekommen.
Etwas weniger umständlich gesagt: Die Truppe wird ihren wohl umstrittensten Offizier für seine Handlungen am 4. September 2009 nicht einmal abmahnen.
Zurzeit ist Klein auf einem eher symbolischen Job als Stabschef bei seiner Panzereinheit in Leipzig geparkt und wird auf eigenen Wunsch von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Er wird nie wieder einen wichtigen Posten einnehmen, ist aus der Truppe zu erfahren - allerdings ist er nun dienstrechtlich entlastet worden. Und damit ist er ein Beispiel mit Symbolcharakter für alle anderen Soldaten geworden, die in Afghanistan dienen.
Klein irrte sich
Die Entscheidung irritiert, so folgerichtig sie nach dem Völkerrecht sein mag. Auf Hunderten Seiten hat die Nato Kleins Entscheidungen untersucht. Das Militärbündnis hat eindeutig gerügt, dass der deutsche Oberst in jener Nacht nur eine Quelle für seine Meinungsbildung hatte und darauf basierend seine Entscheidung traf. Dieser einen Quelle zufolge ging von den Tanklastern eine unmittelbare Gefahr für Soldaten aus. Das war falsch. Und damit irrte Klein.
Die Ermittler warfen dem Oberst auch vor, entgegen eindeutiger Nato-Regeln nach dem Angriff nicht sofort und nachdrücklich recherchiert zu haben, wer und wie viele Menschen ums Leben gekommen waren. Klein ging erst in die Kapelle im Camp und dann ins Bett.
Nicht nur die Nato hat Fehler attestiert, sondern auch Kleins heutiger Dienstherr, Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg. Er war in der Bombennacht zwar noch nicht im Amt, hat aber später bei der Aufarbeitung von "Verfahrensfehlern" gesprochen. Gemeint hat er den Bruch von Dienstvorschriften. Er hat angeordnet, dass Soldaten sofort besser mit Nato-Vorgehensweisen vertraut gemacht werden - die geschaffen wurden, um Katastrophen wie bei Kunduz zumindest weniger wahrscheinlich zu machen.
Man muss Klein zugestehen, dass er in diesen komplexen Abläufen nicht ausreichend geschult war. Seine Ausbildung war eher auf einen Wiederaufbaueinsatz ausgerichtet, der mit Waffen geschützt wird. Auf den Krieg in Kunduz war er nicht oder nicht genug vorbereitet, und in seiner Zeit rückten die Kämpfe so nah ans Lager heran wie nie zuvor. Von einem Nato-Offizier wurden da immer öfter tödliche Entscheidungen verlangt.
Heute wäre er vermutlich General
Nein, Klein ist kein Kriegsverbrecher. Und doch hat er Fehler gemacht. Als militärischer Führer des Feldlagers in Kunduz stand er in jener Nacht unter hohem Druck. Er hat dann eine einsame und falsche Entscheidung getroffen - und diese nachher nicht ausreichend untersucht, ob bewusst oder unter Schock.
Nun hat sich Klein vermutlich selbst genug gestraft. Als Christ macht er sich bis heute Vorwürfe, dass durch sein Handeln Frauen und Kinder gestorben sind. Das hat er vor dem geheim tagenden Untersuchungsgremium des Bundestags mehrmals gesagt. Als man ihn damals zum Sitzungssaal hetzen sah, wie einen Schwerverbrecher durch einen Seiteneingang des Bundestags, abgeschirmt von zwei Bodyguards und seinem Anwalt, war das ein anderer Georg Klein als der Oberst in Kunduz.
Ohne seine Entscheidung in jener Nacht wäre Klein heute vermutlich General. Die Bomben von Kunduz fielen rund drei Wochen vor seiner routinemäßigen Heimkehr nach Deutschland. Es war nicht gerecht, dass Klein schon einen Tag nach der Katastrophe durch eine unglückliche Verkettung von Zufällen mit seinem Bild auf Titelseiten weltweit angeprangert wurde - als erster Nato-Offizier überhaupt.
Es ist allerdings auch nicht gerecht, dass Klein bei der Aufarbeitung jetzt nicht mal getadelt wird.
Es entsteht der Eindruck, er habe am Ende gar nichts falsch gemacht. Das stimmt zum einen nicht, und zum anderen ist es für die Opfer und für die Soldaten ein schlechtes Signal. Gerade für jene Offiziere, die aktuell in Afghanistan Dienst tun. Natürlich können auch die Nato-Regeln fatale Fehler nicht völlig verhindern, leider, aber die Offiziere müssen sich an die Vorschriften halten - Krieg hin oder her. Und wenn die Vorschriften dann gebrochen werden, muss das klar gesagt werden.
Falsch verstandener Korpsgeist dagegen sollte bei der Bundeswehr keinen Raum haben.
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