Länderfinanzausgleich: Hessen will in Karlsruhe klagen
Nach Bayern hat sich nun auch Hessen dazu entschlossen, gegen den Länderfinanzausgleich zu klagen. Im Februar soll es so weit sein. Das dritte Geberland, Baden-Württemberg, zögert noch. Zahler Nummer vier, Hamburg, lehnt eine Klage ab.
Berlin - Das Tauziehen um den Länderfinanzausgleich geht in eine neue Runde. Nach ergebnislosen Verhandlungen in den vergangenen Monaten will nun auch Hessen im Februar vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Umverteilungssystem klagen - und es damit Bayern gleichtun. Das kündigte der Wiesbadener Regierungschef Volker Bouffier (CDU) am Dienstag in Frankfurt an. Mehrere Kompromissvorschläge - zuletzt von Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) - seien gescheitert. "Wir kommen keinen Millimeter weiter."
Das derzeitige System sei "ungerecht", sagte Bouffier. "Es schafft keine Anreize zu sparen, sondern bestraft noch diejenigen, die sich anstrengen." Hessen müsse Schulden machen, um in Rheinland-Pfalz oder Berlin kostenlose Kindergartenjahre zu finanzieren.
Bouffier hatte bereits Anfang November seine Bereitschaft zur Klage deutlich gemacht. Er und sein baden-württembergischer Amtskollege Winfried Kretschmann (Grüne) waren zuletzt nach eigenen Angaben mit dem Antrag gescheitert, die derzeitigen Zahlungen der Geberländer bis zu Neuverhandlungen 2019 einzufrieren. Das sei von den Nehmerländern brüsk abgelehnt worden, sagte Kretschmann am Dienstag in Stuttgart.
Kretschmann hielt sich eine Klage offen. Er könne derzeit nicht abschließend sagen, wie sich die grün-rote Landesregierung verhalten werde. Dies hänge von der Gemengelage ab. Es müsse geprüft werden, wie die Erfolgsaussichten einer Klage stünden und ob diese für Baden-Württemberg überhaupt sinnvoll sei, sagte Kretschmann.
Kritik aus dem Norden
Kritik an Bouffiers Schritt kam aus dem hohen Norden. Hamburg will sich der Klage nicht anschließen. "Wir stehen zur Solidargemeinschaft der Länder. Wir bezweifeln, ob dies der richtige Schritt ist, wo sich die Länder ohnehin bis 2019 auf eine neue Finanzbeziehung einigen müssen", sagte ein Sprecher der Finanzbehörde.
Auch aus Mecklenburg-Vorpommern kam Kopfschütteln. "Hessen kündigt die Solidarität zwischen den Ländern auf", sagte Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) in Schwerin. "Ich habe überhaupt kein Verständnis für diese Entscheidung." Ein Sprecher des Finanzministeriums in Niedersachsen verwies auf gültige Verträge bis 2019. Diese verschafften allen Beteiligten Planungssicherheit.
Bayern hatte bereits im Juli eine Klage in Karlsruhe angekündigt. Der Freistaat war im Länderfinanzausgleich 2011 größter Zahler mit knapp 3,7 Milliarden Euro. Hessen und Baden-Württemberg steuerten jeweils rund 1,8 Milliarden bei, Hamburg etwa 62 Millionen Euro. Größter Empfänger war das Land Berlin mit rund drei Milliarden Euro.
ler/dpa
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- Dienstag, 18.12.2012 – 18:25 Uhr
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- Solidaritätspakt II
Der Solidarpakt ist eine Transferleistung von Bund und Ländern an die neuen Bundesländer. Die zweite Auflage dieser Vereinbarungen trat 2005 in Kraft, läuft bis 2019 und garantiert den neuen Ländern insgesamt 156,6 Milliarden Euro. Der Pakt besteht aus zwei Körben. Mit den 105 Milliarden Euro aus Korb I sollen teilungsbedingte Rückstände in der Infrastruktur beseitigt und die Finanzkraft der Kommunen gestärkt werden. Von 2020 an soll die frühere DDR ohne Subventionen auskommen. Experten halten eine Angleichung auf 100 Prozent des West-Niveaus bis dahin jedoch für unwahrscheinlich. - Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag wurde kurz nach der Einheit von Juli 1991 an für ein Jahr eingeführt. Der Aufschlag von 3,75 Prozent auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sollte damals den Aufbau Ost mitfinanzieren helfen. Die schwarz-gelbe Regierung unter Helmut Kohl führte den Zuschlag 1995 wieder ein - diesmal unbefristet und mit einem Satz von 7,5 Prozent. Seit 1998 liegt er bundeseinheitlich bei 5,5 Prozent. Das Geld von heute, um die 13 Milliarden Euro, geht komplett an den Bund und fließt in den allgemeinen Etat. Es ist also mittlerweile eine allgemeine Steuer, die von allen Steuerzahlern in Ost und West entrichtet werden muss. Trotzdem gehen viele Bundesbürger weiterhin davon aus, dass der Soli an den Aufbau Ost gebunden sei.
Der Länderfinanzausgleich regelt die Verteilung der Einnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen und ist eigentlich schon seit seiner Einführung umstritten. Bisher sind es vor allem Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, die Front gegen das Ausgleichssystem machen. Die Geberländer ärgern sich, dass finanzschwache Nehmerländer mit dem Geld üppige Abgeordnetensaläre, beitragsfreie Kindergartenjahre oder ein gebührenfreies Studium finanzieren - ein Luxus, den sich die Geberländer nicht leisten. Geberländer waren neben den dreien auch Nordrhein-Westfalen und Hamburg. Diesen fünf Ländern standen elf Nehmerländer gegenüber. Das mit Abstand meiste Geld erhielt Berlin. 2010 wurde Nordrhein-Westfalen wieder Nehmerland.
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